Vorlage - VO/2019/08456  

Betreff: Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - Städtebaulicher Entwurf
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
21.01.2020 
11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Entscheidung
03.02.2020 
28. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Gebrauchsanweisung Neues Wohnquartierpdf
Anlage 2 - Städtebaulicher Entwurf_Variante_B_07-32-00
Anlage 3 - Städtebaulicher Entwurf_Variante_B_DINA3_07-32-00
Anlage 4 - Wettbewerbsflyer_2020_Klimaaktive Kommune

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss nimmt den Bericht „Gebrauchsanweisung zum städtebaulichen Entwurf“ des Bebauungsplanes 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Der Bauausschuss stimmt dem städtebaulichen Entwurf als Grundlage des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld (Anlage 2) zu
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.500 Soziale Sicherung

Zustimmend

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Zustimmend

3.370 Feuerwehr

Zustimmend

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmend

3.700 Entsorgungsbetriebe Lübeck

Zustimmend

3.820 Stadtwald

Zustimmend

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

Zustimmend

4.401 Schule und Sport

Zustimmend

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmend

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmend

2.502 SeniorInnenEinrichtungen

Zustimmend

Stadtwerke Lübeck

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren beteiligt. Der vorliegende Bericht dient der Unterrichtung des Bauausschusses über die Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfes vor der nächsten Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 (2) BauGB (Auslegungsbeschluss).

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch

 

 

Baugesetzbuch (BauGB)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja – Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel werden in der Gebrauchsanweisung zum städtebaulichen Entwurf dargelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Zur Entwicklung des städtebaulichen Konzeptes wurde entsprechend des Beschlusses vom Bauausschuss (VO/2016/03959) ein konkurrierendes Gutachterverfahren durchgeführt. Die Weiterentwicklung des Siegerentwurfes (Meyer, Steffens, Architekten und Stadtplaner DBA in Zusammenarbeit mit Brien, Wessels, Werning, Landschaftsarchitekten und Ingenieure GmbH) ist in der Anlage 1 „Gebrauchsanweisung – Neues Wohnquartier Lauerhofer Feld“ dargelegt.

 

Es ist vorgesehen ein nachhaltiges, an den Klimawandel angepasstes Wohnquartier zu entwickeln. Die Gebrauchsanweisung enthält Empfehlungen bzw. Bestimmungen zum Städtebau, zu den Grünflächen, zu den Verkehrsflächen, zur Regenwasserbewirtschaftung, zum Energiekonzept und zur sozialen Infrastruktur. In Hinsicht auf die genannten Planungsgrundsätze der Nachhaltigkeit sind teilweise von den herkömmlichen Wohnbaugebieten abweichende Konzeptideen übernommen worden. Das bezieht sich insbesondere auf das Verkehrskonzept, welches eine Quartiersgarage vorsieht, das Energiekonzept, welches die Unabhängigkeit von Öl- und Gasversorgung beinhaltet und auf das nachbarschaftliche Gefüge im Wohnquartier.

 

Aufgrund der geschilderten, an die aktuellen Anforderungen angepassten Planungsinhalte, erfolgt die Abstimmung mit den Fachausschüssen durch die vorliegende Vorlage zeitlich vor dem noch zu fassenden Auslegungsbeschluss. Die differenzierte Darlegung kann der beigefügten Gebrauchsanweisung und dem städtebaulichen Entwurf entnommen werden

 

Der städtebauliche Entwurf zum geplanten Wohnquartier Lauerhofer Feld berücksichtigt vorbildhaft Maßnahmen zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen insbesondere bezogen auf eine Minderung des Energieverbrauchs bezogen auf vergleichbare Stadtquartiere. Damit leistet die Hansestadt Lübeck einen beispielhaften Beitrag als Klimaaktive Kommune. Vorausgesetzt der vorliegende städtebauliche Entwurf wird von den politischen Gremien unterstützt, wird der Bereich Stadtplanung und Bauordnung sich mit dem städtebaulichen Entwurf bei dem diesjährigen Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2020“ um einen Preis bewerben. Es wurde im Vorfeld bereits mit dem Wettbewerbsteam des Deutschen Institut für Urbanistik geklärt, dass der städtebauliche Entwurf im Sinne der Teilnahmebedingungen unter die Kategorie 1 „Ressourcen- und Energieeffizienz in Kommunen“ fällt.  Alles weitere kann dem beigefügten Flyer entnommen werden..

 


Anlagen

 

Anlage 1 – Gebrauchsanweisung Neues Wohnquartier, Fassung vom 11.12.2019

Anlage 2 – Städtebaulicher Entwurf zu B-Plan 07.32.00 (Planoriginal), Fassung vom 12.11.2019

Anlage 3 – Städtebaulicher Entwurf zu B-Plan 07.32.00 (verkleinerter Planauszug im DIN-A3-Format), Fassung vom 12.11.2019

 

Anlage 4 – Flyer Wettbewerb: Klimaaktive Kommune 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Gebrauchsanweisung Neues Wohnquartierpdf (1572 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Städtebaulicher Entwurf_Variante_B_07-32-00 (5860 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Städtebaulicher Entwurf_Variante_B_DINA3_07-32-00 (3710 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Wettbewerbsflyer_2020_Klimaaktive Kommune (1660 KB)