Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

21. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

5.1.1 Lisa-Dräger-Weg (Herr Lötsch) – 5.610 / 5.660 / UNV

 TOP 5.2.9 am 19.08.2019 – VO/2019/08039

Ab August 2006 wurde mit dem Lisa-Dräger-Weg eine Wegverbindung zwischen Vorrade und dem Gut Mönkhof wieder geschaffen, damit ist das Wohngebiet Bornkamp und der Hochschulstadtteil für Radfahrer und Fußgänger auf dem kürzesten Wege erreichbar.

 

Seit Fertigstellung der letzten Baureihe an der La-Rochelle-Brücke endet der Dräger-Weg nunmehr seit Jahren im Nichts. Auf Höhe der Brücke ist ein Zaun errichtet worden, an der Stelle, wo zuvor der Weg hoch führte. Die Privatstraßen zwischen Bornkamp 1 und 19 sind wegen verschlossener Tore nicht passierbar. Der Lisa-Dräger-Weg kann ab Langelandring nur noch von den Anwohnern genutzt werden.

 

Aus welchen Gründen erfolgte die Sperrung?

Ist die Sperrung mit dem Konzept der Stifterin vereinbar?

Der frühere Weg führte unmittelbar an der La-Rochelle-Brücke hoch und war eine beliebte und sichere Rodelbahn für die Kinder des Stadtteils. Ist vor der Sperrung eine Güterabwägung der Interessen vorgenommen worden?

Wann wird der Weg wieder frei gegeben?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 16.09.2019:

Der Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern nach einem Lückenschluss ist der Stadtplanung bekannt. Eine Verbindung zwischen der Straße Am Bornkamp und dem Regenrückhaltebecken wird auch von der Verwaltung zur Verbesserung der Naherholung als gute Lösung beurteilt. Durch die Wegeverbindung bietet man eine Alternative zum derzeitigen rund 380 Meter langen Verlauf innerhalb des Wohngebietes entlang der Straße Bornkamp und zwischen Parkplätzen bis der Spaziergänger wieder auf dem Lisa-Dräger-Weg am Siedlungsrand ist.

Zur Entwicklung von Lösungen wurden bereits Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Bereichen geführt.

 

Planungsrechtlich ist der Abschnitt im Bebauungsplan mit einem Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Entsorgungsbetriebe festgesetzt. Dieses Zuwegungsrecht zwischen der Straße Bornkamp gegenüber Einmündung Schärenweg und dem Regenrückhaltebecken der EBL ist auch zunächst angelegt, dann aber wieder rückgebaut worden, da die EBL diesen Abschnitt nicht benötigen. Für die Bewirtschaftung des Rückhaltebeckens reicht den EBL die Zuwegung von Westen aus, da am Rückhaltebecken für eine Wendemöglichkeit von den Festsetzungen des B-Plans befreit wurde.

 

Wäre die zunächst angelegte Zuwegung wie festgesetzt aufrechterhalten worden, hätte diesen Weg auch weiterhin die Öffentlichkeit nutzen können (freies Betretungsrecht von Wegen in der Landschaft gemäß LNatSchG).

Der vormals dort befindliche Schotterweg wurde jedoch im Zuge der Abschlussarbeiten rückgebaut. Aktuell ist somit zwar ein gut nutzbarer Weg von Westen bis zum Regenrückhaltebecken vorhanden, von dort besteht jedoch derzeit lediglich ein verwilderter Trampelpfad den Hang hinauf bis zur Straße Bornkamp, weil eine Pfosten-Draht-Einzäunung an der Straße von der weiteren Nutzung abhält. Die Einzäunung wurde seinerzeit vorgenommen, um die Spaziergehenden über den Gehweg entlang der Fahrstraße Am Bornkamp zu lenken.

 

Um nun wieder eine Wegeverbindung naturnah am Siedlungsrand anzubieten, ist folgendes geplant:

Der Bereich befindet sich im Eigentum der Hansestadt Lübeck. Die Bewirtschaftung erfolgt durch den Stadtwald, um auf der Offenlandfläche natürliche Sukzession entstehen zu lassen.

Ein neu anzulegender Weg wäre aufgrund des Gefälles in Pflasterung auszuführen und damit kostenaufwendig. Von daher ist vorgesehen, lediglich den letzten Abschnitt der Pfosten-Draht-Einzäunung sowie ggf. Gestrüpp und Ablagerungen zu entfernen, um die Zugänglichkeit der Fläche für die Öffentlichkeit wieder zu ermöglichen. Auf dem Wege der Aneignung kann sich dann der im Ansatz vorhandene Trampelpfad weiter ausbilden und der Pfad als zusätzliches Angebot für die Naherholung wieder entstehen. Auch kann dann wieder gerodelt werden. Eine Verkehrssicherungspflicht entsteht hierdurch nicht, da es sich um einen Pfad im Außenbereich und keinen offiziellen Weg handelt. Der offizielle Lückenschluss verläuft weiterhin straßenbegleitend über die Straße am Bornkamp und dann in südliche Richtung, wo er wieder auf den in der Landschaft geführten Lisa-Dräger-Weg stößt.

Eine Umsetzung soll in diesem Jahr erfolgen.

Sollte die Nutzung gut angenommen werden, behält sich die Verwaltung vor, zu gegebener Zeit eine Pflasterung zu prüfen.

 

 

 

5.1.2 Ehemaliges Aldi-Gelände Maria-Mitchell-Straße / Paul-Ehrlich-Straße (Herr Lötsch) – 5.610

 TOP 5.2.11 am 19.08.2019 – VO/2019/08041

1. Liegt dem Fachbereich ein Antrag auf Bebauung vor? Ist seitens der neuen Eigentümer studentisches Wohnen geplant?

2. Ist es richtig, dass auf dem betreffenden Grundstück auch die Ansiedlung von Gewerbe laut Bebauungsplan verpflichtend ist?

3. Das bestehende Gebäude verfällt seit längerer Zeit, das Gelände ist nicht eingezäunt und wegen Vandalismus u.a. mit Scherben übersät. Bestehen Vorgaben des Fachbereichs hinsichtlich der Sicherung solcher Leerstände?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 16.09.2019:

Zu 1.:

Es liegt unter Az.: 397/19 ein Bauantrag für den Neubau eines Studentenwohnheims für 181 Wohnplätze in der Paul-Ehrlich-Straße 2 vor. Die Baugenehmigung wurde am 10.07.2019 erteilt, bis dato wurde kein Baubeginn angezeigt.

 

Zu 2.:

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Planes 09.04.00II und setzt für das Gebiet MI 13 fest. Mischgebiete dienen gem. § 6 der Baunutzungsverordnung in der gültigen Fassung dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Laut rechtskräftigem Bebauungsplan ist die Ansiedlung von Gewerbe zulässig.

Eine ausschließliche Wohnnutzung in einem als MI-Gebiet ausgewiesenen Areal, würde den planerischen Festsetzungen widersprechen. Die Sicherstellung der Entwicklung des Plangebiets als Mischgebiet ist gegebenenfalls durch Maßnahmen nach § 15 BauNVO zu gewährleisten. Zwangsläufige Folge dieser Ausgestaltung des Gebietstyps ist, dass der Bauherr auf jedem im Gebiet gelegenen Grundstück grundsätzlich das freie Wahlrecht hat, ob er dort eine Wohnnutzung oder eine nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzung ausüben oder beide Nutzungen sogar auf demselben Grundstück bzw. in einem Gebäude miteinander kombinieren möchte.

Die sich im Idealfall hieraus ergebende Folge, dass das Mischgebiet im Wortsinn mehr oder weniger deutlich durchmischt ist und keine erkennbaren unterschiedlichen Nutzungsstrukturen aufweist, macht sein Wesensmerkmal aus. In ihm stehen Wohnen und nicht wesentlich störendes Gewerbe als gleichwertige und gleichgewichtige Funktionen nebeneinander. Sowohl die reine Wohnnutzung als auch die reine gewerbliche Nutzung ist in einem Mischgebiet unzulässig. Zwar lässt sich in der Praxis eine quantitativ gleichwertige Durchmischung in den seltensten Fällen durchsetzen, der monostrukturelle Besatz mit nur einer Nutzungsart ist im Mischgebiet jedenfalls unzulässig, da hierdurch der festgesetzte Gebietscharakter aufgehoben werden würde.

 

Zu 3.:

Gemäß § 3(2) der Landesbauordnung Schleswig-Holstein in der gültigen Fassung sind Anlagen (Gebäude) so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden und keine unzumutbaren Belästigungen entstehen. Jeder Grundstückseigentümer ist eigenverantwortlich für die Sicherung seines Grundstückes (Verkehrssicherungspflicht). Insofern bestehen keine Vorgaben des Fachbereiches hinsichtlich der Sicherung solcher Leerstände.

 

 

 

5.1.3 Bebauung Marliring / Goebenstraße / Folke-Bernadotte-Straße (Herr Müller-Horn) – Fachbereich 2

 TOP 5.2.8 am 19.08.2019 – VO/2019/08038

Auf der Freifläche Marliring/Goebenstraße ist ein neuer Block mit 24 Wohnungen geplant (Exposé der KWL). Im Zusammenhang mit dem Schreiben besorgter EigentümerInnen des Grundstückes Folke-Bernadotte-Straße vom 22.07.2019, das allen Bauausschussmitgliedern vorliegt, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie hoch ist der Anteil der Wohnungen, die im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus (1. und 2. Förderweg) errichtet werden sollen?
  2. Welche Bäume werden zur Realisierung der Baumaßnahme gefällt?
  3. Wie viele Stellplätze werden geschaffen? Wo werden die Stellplätze angelegt?
  4. Werden Carsharing-Konzepte realisiert? Wenn nein, warum nicht?
  5. Bleibt der Wanderweg vor dem Gebäude Folke-Bernadotte-Straße 2-8 erhalten?
  6. Sind die BewohnerInnen im Umfeld des zu bebauenden Grundstückes in einer Einwohnerversammlung über das Bauvorhaben informiert worden? Gab es einen Austausch?

 

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Zwischenantwort am 16.09.2019:

Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an den Fachbereich 2 (Liegenschaften) weitergeleitet. Von dort wird über Allris (VO/2019/08150) eine Antwort in der Bauausschusssitzung am 21.10.2019 erteilt.

 

 

 

5.1.4 Zusammenarbeit Stadtplanung und Polizei (Herr Müller-Horn) – 5.610

 TOP 5.2.13 am 06.05.2019 – VO/2019/07569

Immer wieder ist das Thema "Angsträume", schlecht ausgeleuchtete und/oder unübersichtliche und somit angstauslösende Bereiche der Hansestadt Lübeck, Thema in den Medien. So auch wieder am 05. Mai 2019 in den Lübecker Nachrichten unter der Überschrift „Angst am ZOB“.

Im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 19. März 2019 wurde in diesem Zusammenhang über die Arbeit des Kriminalpräventiven Rates berichtet. Ein übergreifendes Gremium, das in der Vergangenheit als ständiges Mitglied im Sicherheitsausschuss vertreten war.

In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung folgender Frage gebeten:

Besteht derzeit eine Zusammenarbeit zwischen Stadtplanung und Polizei im Sinne baulicher Kriminalprävention?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 16.09.2019:

Eine Zusammenarbeit zwischen Stadtplanung und Polizei im Sinne einer baulichen Kriminalprävention besteht darin, dass die Polizei, genauer die „Polizeidirektion Lübeck, Sachgebiet 1.3 Verkehrssicherheit“, als Träger öffentlicher Belange zu Bebauungsplanverfahren / den städtebaulichen Konzepten zur fachlichen Stellungnahme aufgefordert wird.

 

 

 

5.1.5 Verwahrloster Spielplatz im Drägerpark (Herr Dr. Brock) – 5.660

Am 19.08.2019

Herr Dr. Brock merkt an, dass er zu seiner Anfrage zum verwahrlosten Spielplatz im Drägerpark die Antwort erhalten habe, dass im Zuge des zweiten Bauabschnittes im Sommer 2019 Abhilfe geschaffen werde. Hierzu möchte er wissen, wie der aktuelle Stand sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 16.09.2019:

Der KSP Drägerpark ist aus Sicht der Verwaltung keinesfalls verwahrlost. Die neuen Wasserspieleinrichtungen erfreuen sich eines regen Zuspruchs. Die Pflanzungen am zweiten Bauabschnitt („Waldläuferpfad“) wurden in der Vegetationsruhe vorbereitend vom Außendienst zurückgeschnitten. Es wurde eine Förderung der Baumaßnahmen von der Possehlstiftung zugesagt, diese fällt jedoch nicht so hoch aus wie erhofft. Zurzeit versucht die Verwaltung, die fehlenden Finanzmittel aus Haushaltsausgaberesten anderer Maßnahmen zusammen zu bekommen um noch in diesem Jahr die Ausschreibung des zweiten Bauabschnittes herausgeben zu können.

Weitere Nachfrage in der Sitzung am 16.09.2019:

Herr Dr. Brock fragt nach, warum nach Abschluss der Bauarbeiten der Rasen nicht wieder neu aufbereitet worden sei?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 

 

5.1.6 Ausbau der Straßen Reetweg und Schwalbenweg (Herr Wienck) – 5.660

 TOP 5.2.7 am 19.08.2019 – VO/2019/08029

Uns haben Anwohner der Straßen Reetweg und Schwalbenweg informiert, dass sie für den Ausbau der besagten Straßen zur Kasse gebeten werden sollen.

Es wurde bereits eine BI der Anwohner gegründet, da sie mit den Kosten nicht einverstanden sind.

Täglich fahren hier Baufahrzeuge und LKWs der UKSH, sowie Parkplatzsuchende Mitarbeiter des Klinikums und Eltern die ihre Kinder zur Schule fahren, die Fahrbahn kaputt.

 

  • Warum wurde "nur" die Fahrbahn erneuert und nicht auch gleich die Gehwege?
  • Wie ist das weitere Vorgehen der Verwaltung?
  • Ist eine Kostenübernahme überhaupt gerechtfertigt?
  • Wurden Gespräche seitens der Verwaltung mit den Anwohnern geführt?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 16.09.2019:

Warum wurde „nur“ die Fahrbahn erneuert und nicht auch gleich die Gehwege?

Im Rahmen von Straßenerhaltungsmaßnahmen werden und wurden in Lübeck stadtweit Straßen sowohl im Haupt- als auch im Nebenstraßennetz saniert. Die mit Großgeräten auszuführenden Arbeiten auf den Straßenflächen sind dabei nicht vergleichbar mit den zum Teil kleinteiligeren und aufwendigeren Arbeiten an den Gehwegen. Eine Vergabe sowohl der Straßenbauarbeiten als auch der Gehwegarbeiten an eine Firma ist daher aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Die Gehwege werden jedoch laufend überprüft um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und bei Bedarf werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.

 

Wie ist das weitere Vorgehen der Verwaltung?

Die Veranlagungsbescheide sind auf den 01.08.2019 datiert. Die Widerspruchsfrist lief bis zum 03.09.2019. Die Beiträge werden zum 11.09.2019 fällig. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird über die Widersprüche entschieden und ein rechtsbehelfsfähiger Widerspruchsbescheid erteilt mit dem die Widerspruchsführer die Möglichkeit haben, die Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Zeitgleich wird über eingegangene Billigkeitsanträge nach der Dienstanweisung über Stundung, Verzug, Niederschlagung, Erlass und Freistellung von Ansprüchen entschieden.

 

Ist eine Kostenübernahme überhaupt gerechtfertigt?

Die rechtliche Situation zur Beitragserhebung stellt sich wie folgt dar: Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat beschlossen, dass ab dem 01.01.2019 keine sachlichen Beitragspflichten im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung mehr entstehen können. Dies bedeutet auch, dass alle beitragspflichtigen Maßnahmen, für die die sachliche Beitragspflicht vor dem 01.01.2019 entstanden ist, noch der Beitragserhebungspflicht unterliegen. Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit der Abnahme der Baumaßnahme. Diese erfolgte für den Reetweg/Schwalbenweg am 06.03.2015, so dass für die Baumaßnahme Beiträge zu erheben sind. Genau dieser Text war im an die Anlieger gerichteten Informationsschreiben vom 02.07.2019 enthalten.

 

Wurden Gespräche seitens der Verwaltung mit den Anwohnern geführt?

Das Sachgebiet Beiträge hat die Anlieger mit Informationsschreiben vom 02.07.2019 über die anstehende Beitragsveranlagung informiert. Vor und während der Bauausführung der Straßensanierungsmaßnahme wurden keine Gespräche mit den Anliegern geführt. Hier wurde auf die offiziellen Ansprechpartner der HL verwiesen.

 

 

 

5.1.7 LED Straßenbeleuchtung (Herr Lüttke) – 5.660

 TOP 5.2.6 am 19.08.2019 – VO/2019/08008

Die Straßenbeleuchtung in der Kalkbrennerstraße wird in den nächsten Wochen auf LED-Technik umgerüstet. Das begrüßt DIE LINKE ausdrücklich. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

 

  1. In wie vielen Lübecker Straßen wurde bis jetzt die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umgerüstet oder neu gebaut?
  2. Wie hoch beläuft sich die Stromeinsparung?
  3. Wie hoch belaufen sich die Kosten der Umrüstung und in welchem Zeitraum amortisieren sich diese Umbaukosten?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 16.09.2019:

In 72 Lübecker Straßen gibt es zurzeit mehr als zwei Leuchtstellen mit LED-Beleuchtung.

Die Stromeinsparung beläuft sich aktuell für sämtliche LED-Leuchtstellen auf ca. 7.000 Euro netto pro Jahr.

Für die Umrüstung einer Leuchtstelle einschließlich Montage kalkuliert die Hansestadt Lübeck ca. 350 Euro netto. Die Amortisationsdauer beträgt bei den jetzigen Energiepreisen mindestens 20 Jahre.

Die Frage nach der Amortisation stellt sich an dieser Stelle eigentlich nicht, da nicht davon auszugehen ist, dass in zehn Jahren konventionelle Leuchtmittel in den entsprechenden Bauformen und in der erforderlichen Qualität noch verfügbar sein werden. In den nächsten zehn Jahren ist somit der überwiegende Teil der Leuchten ohnehin auf LED umzustellen. Hinweis: Die Hansestadt Lübeck verfügt über ca. 21.000 Leuchtstellen.

 

 

 

5.1.8 Geschädigte oder schon absterbende Bäume aufgrund der Klimaextreme (Herr Ramcke) – 5.660

 TOP 5.2.13 am 19.08.2019 – VO/2019/08048

In vielen Städten wird zurzeit über geschädigte oder schon absterbende Bäume aufgrund der beiden trockenen Sommer berichtet.

Auch in Lübeck ist die "Luther-Buche" vor dem Dom wohl aufgrund der Klimaextreme beschädigt.

1. Wie ist der Zustand der Bäume in Parks und an Straßen in Lübeck einzuschätzen?

Besonders hier:

Zustand der Linden an der Untertrave?

Zustand der Mehlbeeren vor der MuK; die bereits trockene Äste im oberen Bereich der Kronen zeigen?

Zustand der Eichen an der Einsiedelstraße, die seit Jahren kümmern?

2. Kann mit den an vielen Bäumen vorhandenen Gießringen ausreichend Wasser zugeführt werden?

Wie häufig wird bei Trockenperioden gegossen? Durch wen? Welche Kosten sind damit verbunden?

3. Wie bewähren sich die als Straßenbäume gepflanzten "Klimabäume"?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 16.09.2019:

Zu 1. Wie ist der Zustand der Bäume in Parks und an Straßen in Lübeck einzuschätzen?

Der Baumbestand leidet deutlich unter der anhaltenden und offensichtlich regelmäßig wiederkehrenden Trockenheit.

Die Eigenschaften des Standortes spielen eine sehr wichtige Rolle bei der Reaktionsfähigkeit der Bäume auf diese langen Trockenphasen. So zeigen Bäume in großen Grünanlagen noch relativ wenig Trockenschäden, wohingegen Bäume auf Problemstandorten wie Hanglagen oder an schlechten Bodenverhältnissen und auch Kleinanlagen größere Schäden zeigen und die Rate der abgestorbenen Bäume deutlich größer ist. Besonders schwierig ist es für Straßenbäume die Wasserversorgung sicherzustellen, da der Wurzelraum beengt ist und die Bodenversiegelung kaum Niederschlagswasser verfügbar macht.

Ganz grundsätzlich zeigen sich an Bäumen die bereits durch einen schlechten Standort mit geringem Wurzelraum geschwächt sind die größten Schäden bis zum Totalversagen. Streusalz kann durch ausbleibenden Regen im Frühjahr nicht ausgewaschen werden und verhindert die Nährstoff- und Wasseraufnahme der Bäume.

Die Anzahl absterbender, vor allem Straßenbäume, wird bei einem weiteren trockenen Jahr exponential steigen. Deutliche Zeichen für die schlechte Versorgung sind die geringe Blattmasse, was sowohl die Anzahl als auch die Größe der Blätter betrifft aber auch der frühe Laubfall und die starke Zunahme von Totholzästen.

 

Die hinterfragten Standorte An der Untertrave, MuK und Einsiedelstraße sind ein Beispiel für Standortbedingungen mit schlechtem anstehenden Boden, hoher Bodenversiegelung und geringer natürlicher Wasserzufuhr bzw. Wasserspeicherfähigkeit.

 

Vergleichbar zu den Linden an der Untertrave sind die Linden an der Willy-Brand-Allee, die trotz Bewässerung in einem sehr schlechten Zustand sind und keinen Zuwachs bilden.

Die Winter-Linde ist generell ein Baum der sich nur sehr langsam erholt und dazu neigt in Schwächephasen viel Totholz zu bilden. Hier sehen wir im gesamten Stadtgebiet ein großes Risikopotential.

 

Bei den Bäumen an der MuK handelt es sich um Schwedische Mehlbeeren, die am Ende Ihrer natürlichen Standzeit angekommen sind und neben den Trockenschäden altersgerechte Schäden aufzeigen. Des Weiteren sind einige Bäume mit holzzersetzenden Pilzen befallen.

 

Die Eichen an der Einsiedelstraße stehen ebenfalls auf einem schlechten Baugrund und Wasser kann nur schwer gespeichert werden. Es ist bereits eine ganze Reihe an Bäumen abgestorben. Durch einen starken Rückschnitt mit dosierten Düngergaben wurde versucht die Bäume zu revitalisieren. Dies ist nur zum Teil gelungen, sodass in den kommenden Jahren mit weiteren Abgängen zu rechnen ist. Es ist geplant eine Nachpflanzung mit einer an die schlechten Bodenverhältnisse angepassten Baumart durchzuführen.

 

Zu 2. Kann mit den an vielen Bäumen vorhandenen Gießringen ausreichend Wasser zugeführt werden?

Jungbäume in Grünanlagen werden durch städtische Mitarbeiter gepflanzt und bewässert.

 

Die Bewässerung der Jungbäume an Straßen ist für den Zeitraum von drei Jahren, im Rahmen der Gewährleistungspflege, an die Fachfirma vergeben, die die Bäume gepflanzt hat.

Nach Ablauf der Gewährleistungspflege und Übernahme durch die Hansestadt Lübeck erfolgt die Bewässerung der Straßenbäume im Rahmen eines Jahresvertrags mit einer Fachfirma.

Im Rahmen dieses Jahresvertrags werden ca. 350 Jungbäume in zehn bis zwölf Arbeitsgängen bewässert. Im Haushalt sind für den Jahresvertrag Straßenbaumbewässerung 30.000 Euro pro Jahr vorgebunden.

Es hat sich gezeigt, dass die altbekannten Gießränder, aus vorhandenem Boden, durch die eingesetzte Großtechnik häufig zerstört wurden. Bei den folgenden Bewässerungsgängen wurde dann nicht mehr die erforderliche Wassermenge ausgebracht.

Durch den Einsatz der grünen Kunststoffgießränder wird sichergestellt, dass die angestrebte Wassermenge pro Gabe tatsächlich auch ausgebracht wird. Zudem kann die Leistung auch besser kontrolliert werden.

An besonders versiegelten Baumstandorten, an denen keine Ringe eingebaute werden können, kommen Bewässerungssäcke zum Einsatz.

 

Zu 3. Wie bewähren sich die als Straßenbäume gepflanzten "Klimabäume"?

Der Pflanzversuch Klimawandelbäume ist bisher sehr positiv verlaufen und die meisten in diesem Rahmen gepflanzten Baumarten sind gut angewachsen.

Es zeichnet sich ab, dass einige Baumarten sich für eine Ausweitung in der Hansestadt Lübeck anbieten. Es wird aber sicher auch noch eine Erweiterung der Testbaumarten geben müssen, um geeignete Bäume für alle unterschiedlichen Anforderungen an unseren Straßen zu finden.

 

 

 

5.1.9 3. Autofähre in Travemünde: Hier Änderung der Ausschreibung dahingehend, dass statt einer konventionellen Fähre eine Multifunktionsfähre in Anlehnung an die Fähre MARY ROOS ausgeschrieben wird (Herr Leber) – FB2 / Stadtverkehr Lübeck

 TOP 5.2.6 am 01.04.2019 – VO/2019/07438

Im Herbst 2019 soll die dritte Autofähre für die Verbindung Travemünde-Priwall ausgeschrieben werden.

Es stellt sich die Frage, ob es insbesondere unter Kosten-Nutzen-Erwägungen Sinn machen könnte, die Ausschreibung der Autofähre dahingehend zu ändern, dass statt einer konventionellen Fähre eine Multifunktionsfähre ausgeschrieben wird. Als Vorbild könnte die 2018 in Dienst gestellte Fähre MARY ROOS dienen, die zwischen Rüdesheim und Bingen im Einsatz ist. Der Anforderungskatalog / die Anforderungsspezifikation im Lastenheft müsste entsprechend angepasst werden. Wie steht die Verwaltung zu diesem Vorschlag?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort vom Stadtverkehr Lübeck am 16.09.2019:

Der Stadtverkehr Lübeck (SL) sieht es nicht als sinnvoll an, eine der Fähren für Ausflugsfahrten oder ähnliches auszurüsten. Das Kerngeschäft ist die Beförderung von Personen und PKW zwischen Travemünde und Priwall. Aufgrund des Fachkräftemangels ist es eine Herausforderung das Kerngeschäft sicherzustellen. Die zusätzlichen Einsparungen bzw. zusätzliche Einnahmen, die den zu erwartenden Mehraufwand decken sollen, werden durch SL nicht gesehen.

 

 

 

5.1.10 Hausmeisterwohnungen (Herr Howe) – 5.651

 TOP 5.2.9 am 20.05.2019

Herr Howe möchte wissen, ob es bereits Planungen mit den beiden seit langer Zeit leerstehenden Hausmeisterwohnungen an der St. Jürgen Grund- und Gemeinschaftsschule und bei der Hauptturnhalle gäbe.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 16.09.2019:

St. Jürgen Grund- und Gemeinschaftsschule

Die Hausmeisterwohnung an der St. Jürgen Grund- und Gemeinschaftsschule, Mönkhofer Weg, wird bereits langzeitig für den Schulbetrieb genutzt. Der offene Ganztag hat hier in einem Raum einen Büroarbeitsplatz eingerichtet. Die weitere Fläche wird vormittags für die Betreuung von Schülern im Zuge des Schulbetriebes genutzt. Am Nachmittag findet hier der offene Ganztag für eine Betreuungsgruppe mit 15 Kindern statt. Die Planung der Grundsanierung des Bestandsobjektes nach Abschluss der Neubaumaßnahme umfasst auch die Hausmeisterwohnung.

 

Hauptturnhalle:

Die Hauptturnhalle stellt den Schulsport- und Trainingsbereich für den Schulsport an der Oberschule zum Dom (OzD) dar. Die OzD hat eine lange, erfolgreiche Tradition im Schulsport. Seit November 2014 ist sie offiziell eine von fünf Kooperationsschulen für Talentförderung im Leistungssport des Landessportverbandes Schleswig-Holstein. Sie begleitet und fördert talentierte Leichtathletinnen und -athleten in ihrer schulischen und sportlichen Laufbahn und ermöglicht ihnen, die anstrengende duale Herausforderung von schulischer und sportlicher Karriere zu bewältigen. Damit unterstützt sie erfolgreich die Talentförderung im Leistungssport und bereitet jungen begabten Athletinnen und Athleten den Weg in den Spitzensport.

 

Das Gebäudemanagement plant derzeit die zukünftige Nutzung als „Gesundheits- und Trainingszentrum“ der OzD. Dieses Zentrum soll neben den Leistungssportlerinnen und –sportlern auch den Sportprofil-Schülerinnen und –Schülern und den Kolleginnen und Kollegen zur Gesundheitsprävention zur Verfügung stehen. Es entsteht ein ca. 60m² großer Sportraum mit einem direkt angrenzendem Umkleide- und Nassraumbereich (ca. 8m²).

 

Die EW-Bau ist erstellt. Die weitergehende Finanzierung ist hinsichtlich der Fördermittel noch nicht abschließend geklärt. Der Förderverein der OzD beteiligt sich mit 100.000,- Euro, jedoch steht die Fördermittelzusage zu den beim Land beantragten Fördermitteln aus.

 

 

 

5.1.11 Parksituation Katharinenstraße (Herr Ramcke) – 5.660

 TOP 5.2.1 am 19.08.2019 – VO/2019/07936

In der Katharinenstraße zwischen Marienbrücke und Schwartauer Allee wird auf beiden Straßenseiten auf dem Seitenstreifen geparkt, sodass oft für Fußgänger wenig Platz bleibt und der Wurzelraum der Straßenbäume verdichtet wird. Die Baumbügel sind zum Teil bis an den Stamm gedrückt.

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt zum Schutz der Fußgänger und Bäume zu ergreifen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 16.09.2019:

Der Parkdruck in der Katharinenstraße ist, wie im gesamten Stadtteil St. Lorenz Nord, sehr hoch. Der Konflikt zwischen den Ansprüchen der Fußgänger, den Autofahrern und dem Schutz der Bäume ist in allen historischen Straßen Lübecks spürbar und ein alltägliches Problem.

Um die Situation für die Fußgänger zu verbessern wurde bereits im Sommer 2015 reagiert und der bahnseitige Fußweg aufgehoben. Die Fahrzeuge sollen ab diesem Zeitpunkt vermehrt diesen Streifen zum Parken nutzen.

Der Fußweg an den anliegenden Gebäuden und dem Nahversorgungszentrum wurde dadurch entlastet.

 

 

 

5.1.12 Zone 30 in der Beethovenstraße (Herr Ramcke) – 5.660

 TOP 5.2.4 am 19.08.2019 – VO/2019/07997

Bringt die Beethovenstraße in Lübeck bezogen auf ihre gesamte Länge die Voraussetzungen für eine 30er Zone mit sich?

Wenn nicht, welche Schritte sind notwendig, um das Ziel die Beethovenstraße auf ihrer gesamten Länge in eine 30er Zone umzuwandeln zu erreichen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 16.09.2019:

Die Beethovenstraße bringt die Voraussetzungen zur Einbeziehung in eine Tempo-30-Zone nicht mit. Grundsätzlich kommen Tempo-30-Zonen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. Dieses ist in der Beethovenstraße mitnichten der Fall.

Die Beethovenstraße stellt ebenso wie die Artlenburger Straße eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen der Ziegel- und der Schönböckener Straße dar. Es dominiert eindeutig der Durchgangsverkehr. Insofern ist eine Tempo-30-Zone nicht möglich.

Darüber hinaus ist die Einrichtung einer Einzelbeschilderung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch die Straßenverkehrsbehörde bei einem konkreten Grund, wie z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit oder Reduzierung von Lärm, möglich.

Liegen entsprechende lokale Gegebenheiten vor, kann so z.B. statt 50 km/h ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 45 der StVO.

Für die südliche Hälfte der Beethovenstraße zwischen Lortzing- und Ziegelstraße ist auf einer Länge von ca. 300 Metern bereits seit längerem aus Gründen der Schulwegsicherung eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorhanden. Zusätzlich wird den Verkehrsteilnehmern, die von der Schönböckener Straße kommen, die gefahrene Geschwindigkeit angezeigt.

 

Das Ziel, die Beethovenstraße in eine Tempo-30-Zone zu integrieren, könnte nur erreicht werden, wenn der Durchgangsverkehr reduziert werden würde. Dieses kann nur durch Eingriffe in die Verkehrsführung im gesamten umliegenden Gebiet erfolgen. Eine derartig weitreichende Maßnahme ist derzeit nicht in Erwägung zu ziehen, zumal die Beethovenstraße in der Unfallsituation nicht auffällig ist.

 

 

 

5.1.13 Baumfällung Schule Grönauer Baum (Frau Blankenburg) – 5.660

 TOP 5.2.4 am 02.09.2019

Frau Blankenburg merkt an, dass vor dem Gebäude der Schule Grönauer Baum Baumfällungen vorgenommen wurden, um einen Parkplatz zu bauen. Sie möchte wissen, ob dafür eine Genehmigung vorliegt.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 16.09.2019:

Für die hier angefragten Bäume gibt es die Zustimmung von der UNB Az.: 3.390.02.47.11 – 371/2017 vom 24.11.2017, diese genehmigungsfrei fällen zu dürfen, da sie in einer geplanten und nicht verschiebbaren Feuerwehrzufahrt standen. Ein weiterer Baum war nicht mehr verkehrssicher, bestätigt durch die Stellungnahme von 5.660.5-2 vom 04.12.2017.

 

Weitere Nachfrage in der Sitzung am 16.09.2019:

Frau Blankenburg fragt nach, warum die Bäume mit der Begründung gefällt werden durften, dass dort eine Feuerwehrzufahrt gebaut werden würde, wenn dort aber jetzt stattdessen Parkplätze gebaut werden würden.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 

 

Der Bauausschuss nimmt von den gegebenen Antworten Kenntnis.