Auszug - Hansestadt Lübeck als Smart Region Modellprojekt  

8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.13
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 23.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2019/07484 Hansestadt Lübeck als Smart Region Modellprojekt
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in:Dr. Ivens, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Fürter gibt einen Änderungsantrag zum Interfraktionellen Antrag unter 9.13.1 zu Protokoll.

 

Unter Punkt 3) wird „Das Landesdatenschutzzentrum“ gestrichen und ersetzt durch „Die städtische Datenschutzbeauftragte in Abstimmung mit den Landesbehörden“

 

Punkt 3) lautet nunmehr wie folgt:

 

3) Die städtische Datenschutzbeauftragte in Abstimmung mit den Landesbehörden ist in die weitere Planung einzubeziehen. Dem Schutz vor anlassloser Überwachung und vor Missbrauch der Daten der Bürgerinnen und Bürger ist im Prozess oberste Priorität einzuräumen.

 

 

Es sprechen  BM Dr. Grohmann, BM Stolzenberg, Bürgermeister Lindenau.

 

 

 

 


Beschluss:

  1. Die Hansestadt Lübeck bewirbt sich als Modellprojekt Smart City und beschließt im Einklang mit den Förderbedingungen, dass sie

a)      als Modellprojekt Smart Cities Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der örtlichen Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren diskutieren und gestalten möchte,

b)     hierfür einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities verfolgen möchte,

c)      Smart City nicht bloß als sektorales Projekt versteht, sondern die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend betrachten möchte,

d)     sich in Kenntnis des geforderten Eigenanteils bewirbt und diesen einbringt,

e)      sich mit der Bereitschaft zum modellhaften / bespielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen bewirbt und

f)       sich im regionalen Kontext gemeinsam mit den Umlandgemeinden und –kreisen gemäß Anlage 2 bewirbt.

  1. Die erforderlichen Mittel (siehe Anlage 1 – Folie 3) sind bei Zuschlagserteilung haushaltsmäßig zu ordnen und durch die Einwerbung von Drittmitteln zu reduzieren. Die konkrete Finanzierung ist der Bürgerschaft nach Zuschlagserteilung zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme

Ja-Stimmen:44

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 2