Tagesordnung - Sondersitzung des Hauptausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege)  

Bezeichnung: Sondersitzung des Hauptausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege)
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 29.07.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 2.1  
Anfrage AM Katjana Zunft (DIE LINKE): Fragen zur Kindertagespflege
VO/2020/09111  
Ö 2.2  
Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth: Zugangsbeschränkung Clemensstraße und Drehbrückenplatz
VO/2020/09123  
Ö 2.3  
NEU: Anfrage von AM Thomas-Markus Leber betr. Flächen für Schausteller    
Ö 2.4  
NEU: Anfrage von AM Peter Reinhardt betr. Karstadt    
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur" (Beratung mit Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege )
Enthält Anlagen
VO/2020/08963-01  
Ö 3.1.1  
Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"
Enthält Anlagen
2020/08963-01-03  
Ö 3.1.2  
Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"
2020/08963-01-04  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 Das Verwaltungskonzept „Strukturerhalt Kultur“ soll in nachfolgenden Punkten geändert bzw.

ergänzt werden:

1. Die Antragsfrist ist zu verlängern (vom 1. August 2020 bis zum 15. September 2020).

2. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem 1. Juli 2020

3. Der Verwendungsnachweis sollte mit verlängerter Frist möglich sein (z.B. bis 30. Juni

2021)

4. Allgemein antragsberechtigt sollen auch unternehmerisch tätige Kultureinrichtungen

sein.

5. Der Fördergegenstand bzw. der Begriff „auskömmlich“ berücksichtigt auch einen zu

ermittelnden und hinreichenden pauschalisierten Zuschussbetrag für seit dem 15. März 2020

erlittene Einnahmeausfälle (Eintrittsgelder) und für den Förderzeitraum einen noch zu

ermittelnden pauschalen Zuschussbetrag (ausfallende Erträge durch behördlich angeordnete

Platzreduzierung in den Spielstätten).

6. Bei der Förderung kann ein Zuschuss auf Eintrittspreise berücksichtigt werden.

7. „Auf den anerkennungsfähigen Förderbedarf sind mögliche „Soforthilfen“ durch Bund,

Land, die außerhalb des Förderzeitraums geleistet wurden, Spendenerlöse von privaten

Spender*innen sowie mögliche zusätzliche Projektförderungen nicht anzurechnen.

8. Die Förderungshöhe von max. 50.000,-- € (unter Anrechnung evtl. Drittmittel!) darf in

begründeten Ausnahmefällen auch höher ausfallen.

9. Fördermittel Dritter, Einnahmeänderungen oder Spenden sind im Rahmen des

Verwendungsnachweises aufzuführen.

10. Besonders unterstützungswürdige Einrichtungen, wie z.B. Kinder- und

Jugendtheater, sollen analog der Förderrichtlinien des Landes für freie Theater mit einen

„Multiplikator“ (z.B. Faktor 2 für Kinder- und Jugendtheater) bei der Berechnung der

Fördersumme berücksichtigt werden.

11. Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit Anträge schnell bearbeitet und die

Fördermittel zügig ausgezahlt werden können.

12. Es soll ein „Kompetenzgremium“ aus Theaterakteuren gebildet werden, dass bei

Anträgen zu freien Theatern die Kulturverwaltung beraten kann.
 

 

 

   
    29.07.2020 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 3.1.2 - abgelehnt
   

Beschluss:

 Das Verwaltungskonzept „Strukturerhalt Kultur“ soll in nachfolgenden Punkten geändert bzw.

ergänzt werden:

1. Die Antragsfrist ist zu verlängern (vom 1. August 2020 bis zum 15. September 2020).

2. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem 1. Juli 2020

3. Der Verwendungsnachweis sollte mit verlängerter Frist möglich sein (z.B. bis 30. Juni

2021)

4. Allgemein antragsberechtigt sollen auch unternehmerisch tätige Kultureinrichtungen

sein.

5. Der Fördergegenstand bzw. der Begriff „auskömmlich“ berücksichtigt auch einen zu

ermittelnden und hinreichenden pauschalisierten Zuschussbetrag für seit dem 15. März 2020

erlittene Einnahmeausfälle (Eintrittsgelder) und für den Förderzeitraum einen noch zu

ermittelnden pauschalen Zuschussbetrag (ausfallende Erträge durch behördlich angeordnete

Platzreduzierung in den Spielstätten).

6. Bei der Förderung kann ein Zuschuss auf Eintrittspreise berücksichtigt werden.

7. „Auf den anerkennungsfähigen Förderbedarf sind mögliche „Soforthilfen“ durch Bund,

Land, die außerhalb des Förderzeitraums geleistet wurden, Spendenerlöse von privaten

Spender*innen sowie mögliche zusätzliche Projektförderungen nicht anzurechnen.

8. Die Förderungshöhe von max. 50.000,-- € (unter Anrechnung evtl. Drittmittel!) darf in

begründeten Ausnahmefällen auch höher ausfallen.

9. Fördermittel Dritter, Einnahmeänderungen oder Spenden sind im Rahmen des

Verwendungsnachweises aufzuführen.

10. Besonders unterstützungswürdige Einrichtungen, wie z.B. Kinder- und

Jugendtheater, sollen analog der Förderrichtlinien des Landes für freie Theater mit einen

„Multiplikator“ (z.B. Faktor 2 für Kinder- und Jugendtheater) bei der Berechnung der

Fördersumme berücksichtigt werden.

11. Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit Anträge schnell bearbeitet und die

Fördermittel zügig ausgezahlt werden können.

12. Es soll ein „Kompetenzgremium“ aus Theaterakteuren gebildet werden, dass bei

Anträgen zu freien Theatern die Kulturverwaltung beraten kann.
 

 

Punkt 1:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Punkt 2:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Punkt 3:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Punkt 4:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Punkt 5:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Punkt 6:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Punkt 7:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Punkt 8:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Punkt 9:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Punkt 10:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Punkt 11:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Punkt 12:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

4

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

   
    29.07.2020 - Hauptausschuss
    Ö 3.1.2 - abgelehnt
   

Beschluss:

 Das Verwaltungskonzept „Strukturerhalt Kultur“ soll in nachfolgenden Punkten geändert bzw.

ergänzt werden:

1. Die Antragsfrist ist zu verlängern (vom 1. August 2020 bis zum 15. September 2020).

2. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem 1. Juli 2020

3. Der Verwendungsnachweis sollte mit verlängerter Frist möglich sein (z.B. bis 30. Juni

2021)

4. Allgemein antragsberechtigt sollen auch unternehmerisch tätige Kultureinrichtungen

sein.

5. Der Fördergegenstand bzw. der Begriff „auskömmlich“ berücksichtigt auch einen zu

ermittelnden und hinreichenden pauschalisierten Zuschussbetrag für seit dem 15. März 2020

erlittene Einnahmeausfälle (Eintrittsgelder) und für den Förderzeitraum einen noch zu

ermittelnden pauschalen Zuschussbetrag (ausfallende Erträge durch behördlich angeordnete

Platzreduzierung in den Spielstätten).

6. Bei der Förderung kann ein Zuschuss auf Eintrittspreise berücksichtigt werden.

7. „Auf den anerkennungsfähigen Förderbedarf sind mögliche „Soforthilfen“ durch Bund,

Land, die außerhalb des Förderzeitraums geleistet wurden, Spendenerlöse von privaten

Spender*innen sowie mögliche zusätzliche Projektförderungen nicht anzurechnen.

8. Die Förderungshöhe von max. 50.000,-- € (unter Anrechnung evtl. Drittmittel!) darf in

begründeten Ausnahmefällen auch höher ausfallen.

9. Fördermittel Dritter, Einnahmeänderungen oder Spenden sind im Rahmen des

Verwendungsnachweises aufzuführen.

10. Besonders unterstützungswürdige Einrichtungen, wie z.B. Kinder- und

Jugendtheater, sollen analog der Förderrichtlinien des Landes für freie Theater mit einen

„Multiplikator“ (z.B. Faktor 2 für Kinder- und Jugendtheater) bei der Berechnung der

Fördersumme berücksichtigt werden.

11. Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit Anträge schnell bearbeitet und die

Fördermittel zügig ausgezahlt werden können.

12. Es soll ein „Kompetenzgremium“ aus Theaterakteuren gebildet werden, dass bei

Anträgen zu freien Theatern die Kulturverwaltung beraten kann.

 

Erledigt durch Beschlussfassung zu TOP 3.1.

 

 

 

 

 

.

 

 

Ö 3.1.3  
AM Katjana Zunft Änderungsantrag zu Sonderhilfeprogramm - Strukturerhalt Kultur
2020/08963-01-01  
Ö 3.2  
AUSTAUSCHVORLAGE: Vergabe der Beschaffung und Einrichtung von Endgeräten aus dem Sofortausstattungsprogramm "DigitalPakt 2" an die TraveKom
Enthält Anlagen
VO/2020/09099  
Ö 4  
Verschiedenes    
Ö 5  
Ende des öffentlichen Teils    
N 6     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 7     Berichte      
N 8     Beschlussvorlagen      
N 9     Verschiedenes      
Ö 10  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse