Auszug - Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"  

Sondersitzung des Hauptausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege)
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 29.07.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2020/08963-01 Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2020/08963
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jakubczyk, Nina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


- Gemeinsame Beratung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege            

 

Beschluss:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur“ gem. Anlage 1 umzusetzen.
  2. Es wird ein Betrag von bis zu 1,2 Mio. Euro aus dem von der Bürgerschaft am 26.03.2020 beschlossenen Rettungsschirms (VO/2020/08831) zur Linderung finanzieller Schäden, die ursächlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, bewilligt und zur Verfügung gestellt.

Dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege wird nach Abschluss des Antrags- und Bewilligungsverfahrens über den Umfang der beantragten und gewährten Hilfen berichtet.

 


 

Herr Bürgermeister Lindenau verweist auf den Auftrag aus dem Hauptausschuss, um hier zeitnah eine Kulturhilfe zu organisieren. Dazu hat am 01.07.20 ein Arbeitstreffen der kulturpolitischen Sprecher:innen zusammen mit der Kultursenatorin stattgefunden. Der Bürgermeister greift zwei Punkte im Rahmen der Anträge des Sonderhilfeprogramms "Strukturerhalt Kultur" heraus.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, ab 1.8.2020 die Anträge zur Verfügung zu stellen, aber bittet darum, es bei der Vierwochenfrist bis zum 30.8.2020 zu belassen und nicht bis zum 15.09.20 zu verlängern, da schnell das Geld ausgeschüttet werden soll.

 

Bereits Anfang September 2020 würde es direkt zur Auszahlung der Zuwendungen kommen. Die Nachweisfrist könne auf Ende Juni 2021 verlängert werden. Dagegen bestehen keine Bedenken. Die Bürgerschaft hat den finanziellen Rahmen für die Coronahilfen in Höhe von 10 Millionen Euro bereits beschlossen, der bisher noch nicht vollumgänglich ausgeschöpft ist. Der Fachausschuss kann in diesem Rahmen handeln. Deshalb ist eine Entscheidung durch die Bürgerschaft nicht mehr erforderlich.

 

Er warne vor einem offenen Verfahren, da hierbei der Finanzrahmen nicht in Gänze kontrolliert werden könne. Möglicherweise könne die Verwaltung mit eventuell vorhandenen Restmitteln aus dem vorliegenden Programm erneut und ergänzend fördern.

 

AM Katjana Zunft bedankt sich bei der Verwaltung für die Ausarbeitung des Unterstützungskonzepts, kritisiert aber, dass bestimmte Punkte aus dem Arbeitskreis nicht übernommen worden sind. Sie bittet um Verlängerung der Antragsfrist bis 15.09.20 gemäß ihres Antrags. Sie weist auf die schwierige Situation der Kulturschaffenden hin. In diesem Zusammenhang schlägt sie eine Sofortzahlung in Höhe von 10.000 Euro an Antragstellende vor, um dringende offene Rechnungen zahlen zu können, bevor der Antrag abgearbeitet sei. Bei Anrechnungen sollen zweckgebundene Spenden nicht berücksichtigt werden und beantragt eine punktweise Abstimmung.

 

Herr Detlev Stolzenberg dankt Bürgermeister Lindenau, Frau Senatorin Weiher und dem Kulturbüro für das Konzept. Er weist auf die Vielfältigkeit der Kulturszene hin und auf die derzeitige Situation der Kulturakteure, die aufgrund des staatlich angeordneten Veranstaltungsverbots besonders in den Fokus staatlicher Hilfe von Bund, Land und Kommune genommen werden müssten. In Schleswig-Holstein werden Solokulturschaffende an das Jobcenter verwiesen. Es war Auftrag der Bürgerschaft, auch diesen Personenkreis durch die Kommune zu unterstützen. Deswegen wurde ein Ergänzungsantrag gestellt, um den Arbeitsauftrag zu erfüllen.

 

AM Friederike Grabitz (Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege) spricht ein Plädoyer für Soloselbstständige wie Künstler:innen und Veranstaltungstechniker:innen. Die Solokulturschaffenden sind bislang leer ausgegangen im Gegensatz zu anderen Branchen. Die Solokünstler:innen sind nicht arbeitslos, sondern unterliegen einem vorübergehenden Berufsverbot. Es müssen Mittel gefunden werden, damit kulturell tätige Soloselbstständige nicht durch das Netz von Hilfsprogrammen fallen. Regensburg, Hamburg und Nürnberg gehen diesen Weg.

 

AM Thomas-Markus Leber dankt der Verwaltung für die Erarbeitung eines Konzepts und hebt den Stellenwert von Kultur für Lübeck heraus. Er fragt nach, wie die Gesamtsumme von 1,2 Mio. Euro ermittelt worden ist und wie groß die Anzahl der Anspruchsberechtigten sein wird.

 

Die Nachfragen von AM Thomas-Markus Leber beantwortet Herr Bürgermeister Lindenau.

 

Es wird von 40-45 antragsberechtigten Institutionen ausgegangen. Es wurde ein Mittelwert errechnet, der auskömmlich sei, um sehr schnell Hilfe leisten zu können. Unter Pkt. 6 des Konzepts "Strukturerhalt Kultur" ist aufgeführt, wer antragsberechtigt ist. Ein Antragsverfahren sei nötig, da über dieses Hilfeprogramm Steuergelder verteilt werden. Außerdem gebe es aktuell einen Dreiklang aus Unterstützungsformaten: Unterstützung von Projektarbeiten über die Aktion "Kulturfunke" der Possehlstiftung, Genehmigung der Veranstaltungen durch die Stadt und das neu aufgelegte kommunale Förderprogramm. Bisher wurde keine Einzelcoronahilfe in dieser Größenordnung von der Stadt ins Leben gerufen, damit sei ein deutliches Signal gegeben.

 

Der Bürgermeister gibt darüber hinaus zu bedenken, dass es sich bei den Zuschüssen um Steuergelder handelt und darauf zu achten ist, sorgsam damit umzugehen.

 

Es spricht AM Dr. Axel Flasbarth: Er thematisiert die Ungleichbehandlung mit der Travemünder Woche und warum die Soloselbstständigen keine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes erhalten und warum jetzt eine Unterstützung aus dem Coronatopf erfolgt und für welche konkreten sechs Monate der Zuschuss berechnet werden soll.

 

Herr Bürgermeister Lindenau verweist auf die bislang fehlende politische Entscheidung und widerspricht dem Eindruck einer Ungleichbehandlung zwischen dem Konzept „Strukturerhalt Kultur“ und dem Hilfspaket für die Travemünder Woche. Beiden lege eine Bewertung des Jahresabschlusses zugrunde. Mit dem Kulturpaket erreiche man ein breites Portfolio an in verschiedenen Strukturen organisierten Künstler:innen. Es werden jetzt kulturelle Strukturen erhalten, die den Solokulturschaffenden zugutekommen.

Im September wird die Verwaltung einen Bericht über das Antragsvolumen vorlegen.

 

AM Lars Rottloff bedankt sich für die Vorlage mit dem Sonderhilfeprogramm „Strukturerhalt Kultur“. Er spricht von einer „Blaupause für die Zukunft“ und einem großen Akt Lübecker Solidarität. Zusätzlich zur Possehl-Stiftung würde auch die Gemeinnützige Sparkassenstiftung unterstützen und nennt als Beispiel das Projekt eines Solokünstlers mit dem Wald als Konzertbühne.

 

AM Heiko Steffen (Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege) dankt der Verwaltung für die Vorlage und erklärt, dass die AfD dieser Vorlage zustimmen werde. Die Änderungsanträge lehne die AfD ab.

 

AM Oliver Prieur erklärt, dass die CDU der geänderten Antragsfrist 01.08.-31.08. und der Nachweispflicht bis 30.06.2021 zustimmt. Alle anderen Änderungsanträge werden abgelehnt.

 

AM Katjana Zunft weist auf Anfragen von Kulturinstitutionen hin, die die Grundsteuer und Pacht erlassen haben wollen und fordert erneut, dass zweckgebundene Spenden unberücksichtigt bleiben und die Antragsfrist bis 15.09.20 verlängert wird. Es bleibt für sie weiter unklar, wer nun antragsberechtigt sei.

 

Herr Bürgermeister Lindenau erklärt hierzu, dass Soloselbständige nicht antragsberechtigt seien und weist darauf hin, dass seit März Pachten, Mieten und Steuern auf Antrag gestundet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Antrag gestellt wird. In sechs Monaten könne neu überlegt werden, wie die Stadt auf die pandemiebedingte Notsituation reagieren kann. Der Politik steht es frei, noch eine neue Unterstützungsrunde zu starten. In der aktuellen Lage warnt der Bürgermeister davor zu wissen, was die nahe Zukunft bringt.

 

AM Detlev Stolzenberg fragt nach den Antragsbedingungen und kritisiert, dass das Konzept erst jetzt vorliegt und wiederholt seine Forderung nach Unterstützung der Solokulturschaffenden. Er bringt das Beispiel eines Ehepaares, das eine einmalige Förderung von 2.500 Euro erhalten habe und auf ALG II angewiesen sei. Viele würden durch das Raster der Hilfsprogramme fallen. Das Programm „Strukturhalt Kultur“ müsse auch diejenigen berücksichtigen, die bisher zu kurz kommen.

 

Der Vorsitzende widerspricht der Darstellung von Herrn Stolzenberg. Es sollte erst einmal abgewartet werden, welche Leistungen das Bundeskonjunkturprogramm beinhaltet. Die  Fristen werden angepasst, aber die Antragsfrist solle nicht bis zum 15.9.2020 verlängert werden. Es solle auf die Außenwirkung geachtet werden, wenn über SGB II-Empfänger:innen gesprochen wird.

 

AM Thomas-Markus Leber führt aus, dass die Kommune Soloselbstständige unterstützen könne, indem geeignete Rahmenbedingungen geschafft werden, z. B. von der Stadt veranstaltete Verkaufsausstellungen für Künstler:innen nach dem Flensburger Vorbild „Flensburg. Kauft. Kunst“ oder ähnliche Plattformen.

 

Herr Bürgermeister Lindenau kritisiert den Wortbeitrag von AM Stolzenberg, mit welchem er der Verwaltung ein Nichthandeln vorwerfe.

 

AM Stolzenberg weisst die Kritik von Herrn Lindenau zurück und erklärt, dass sein Vorwurf des Nichthandelns zur Unterstützung der Kulturschaffenden direkt an den Bürgermeister gerichtet ist, der im Gegensatz zur Travemünder Woche, hier nicht von sich aus tätig geworden ist. Die Kritik bezieht sich nicht auf die Mitarbeitenden in der Verwaltung. In der Sache stellt er klar, dass sein Ergänzungsantrag die Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten um unternehmerisch tätige Kulturschaffende vorsehe.

 

AM Friederike Grabitz (Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege) weist darauf hin, dass die Lübecker Kulturszene nicht selbstverständlich sei. Kultur mache eine Stadt nicht nur attraktiv, sondern sei vor allem ein echter Wirtschaftsfaktor, der auch hohe Einnahmen für die Stadt generiere. Sie stellt den besonderen Umstand heraus, dass soloselbstständige Künstler:innen aus Nicht-EU-Ländern ihr Arbeitsvisum verlieren würden und die Stadt somit auch ein Teil ihrer Kulturakteuren.

 

Der Vorsitzende unterbricht um 18:04 Uhr die Sitzung des Hauptausschusses.

 

Der Hauptausschuss wird um 18:17 Uhr fortgesetzt.

Die Herren Böhm und Gebert verlassen den Saal.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, nun über die Verwaltungsvorlage in der Fassung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege mit den geänderten Punkten hinsichtlich der Antragsfrist bis 30.08.20 und Nachweisfrist bis 30.06.21 zu beschließen. Dagegen erhebt sich kein  Widerspruch.

 

 

 

Abstimmungsergebis

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum