Vorlage - VO/2020/09123  

Betreff: Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth:
Zugangsbeschränkung Clemensstraße und Drehbrückenplatz
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
29.07.2020 
Sondersitzung des Hauptausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege) zurückgestellt   
08.09.2020 
37. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Wie wird die aktuelle Zugangsbeschränkung von 55 bzw. 100 Personen (Freitags und Samstags, jeweils 22-6 Uhr) in der Clemensstr. und auf dem Drehbrückenplatz kontrolliert und sichergestellt?
     
  2. Wer ist für die Einhaltung dieser Regelung verantwortlich?
     
  3. Was geschieht, wenn mehr als 55 bzw. 100 Personen anwesend sind? Sind Bußgelder für “überzählige” Personen fällig? Betrifft dies auch die ca. 90 Bewohner*innen der Clemensstr.?
     
  4. Wie kommen die Grenzwerte von 55 bzw. 100 Personen zustande (entspricht in der Clemensstr. ca. 1 Person pro 10 m2)? Was ist die Rechtsgrundlage?
     
  5. Warum gelten diese Grenzwerte nicht an den anderen Wochentagen?
     
  6. Wird dieser Grenzwert von 1 Person pro 10 m2 auch für die Feiernden auf den Flächen des evtl. stattfindenden Weihnachtsmarktes gelten? Wenn nein, warum nicht?
     
  7. Wie viele Bußgelder wurden im Juli in der Clemensstr. und auf dem Drehbrückenplatz wegen nicht ausreichender Mindestabstände verhängt? Wenn keine, warum nicht?
     
  8. Welche sonstigen milderen Maßnahmen wurden angewandt, um ausreichende Abstände zwischen den Feiernden in der Clemensstr. und auf dem Drehbrückenplatz sicherzustellen?
     
  9. Warum wurde am 11.7. in der Clemensstr. eine Einkesselung der Feiernden durchgeführt? Was war die Rechtsgrundlage?
     
  10. Von wie vielen Personen wurden an diesem Abend in der Clemensstr. die Personalien aufgenommen? Warum? Was ist die Rechtsgrundlage?
     
  11. Wofür werden diese Daten verwendet? Wer ist zugangsberechtigt? Wie lange werden sie aufbewahrt? Von wem?
     
  12. War der Ordnungsdienst an der Einkesselung und Datenerhebung am 11.7. beteiligt? Mit wie vielen Personen?
     
  13. In welcher Form hat die Verwaltung gemeinsam mit den Gastronom*innen der Clemensstr. nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht, die sowohl die Mindestabstände der Feiernden als auch die wirtschaftlichen Interessen der Gastronom*innen und die Sicherheit der Arbeitsplätze gewährleistet?
     
  14. Warum haben sich bisher weder Bürgermeister Lindenau noch Senator Hinsen an Gesprächen mit den Gastronom*innen der Clemensstr. beteiligt?
     
  15. Warum wurde der Wunsch der Gastronom*innen, die Mindestabstände durch eine angemessene Außenbestuhlung in der Clemensstr. sicherzustellen, von der Verwaltung nicht geprüft und umgesetzt?
     
  16. Wie viele Mitarbeiter*innen sind aktuell beim Ordnungsdienst beschäftigt? Wurde deren Anzahl in diesem Jahr erhöht?
     
  17. Werden aktuell Aufgaben des Ordnungsdienstes an Externe vergeben?

 

 


Begründung


 

 

 


Anlagen


 

 

Stammbaum:
VO/2020/09123   Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth: Zugangsbeschränkung Clemensstraße und Drehbrückenplatz   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Anfrage
VO/2020/09123-01   Antwort auf Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth: Zugangsbeschränkung Clemensstraße und Drehbrückenplatz   3.320 - Ordnungsamt   Antwort auf Anfrage öffentlich