ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13494-12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Zur Umsetzung der Kürzung der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen gem. Genehmigungserlass zum Haushalt 2025 werden die in Anlage 1 aufgeführten Investitionsmaßnahmen angepasst.

 

  1. Die in Anlage 4 gelisteten Konsolidierungsvorschläge zur Reduzierung der Budgetzuweisungen des konsumtiven Haushalts 2025 um 5 Mio. € werden mit Verweis auf den Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 44 der Anlage 1 der VO/2024/13683 beschlossen.

 

  1. Der Konsolidierungsbetrag aus Nr.2 in Höhe von 5 Mio. € wird im Wege der überplanmäßigen Bewilligung nach § 82 I GO SH bei dem temporär belasteten Produktsachkonto 111029 000 50xxxxx (Gebäudemanagement/Personalaufwendungen) mit den Deckungsmitteln gem. Anlage 4 bereitgestellt. 

 

  1. Der Terminplan zur Aufstellung des Haushalts 2026 gem. Anlage 5 wird freigegeben mit der Variante, für den 16.10.2025 eine Sondersitzung der Bürgerschaft zur
    Beschlussfassung des Haushalts 2026 durchzuführen.


 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


 

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1. rzung der der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen

 

Die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 26.09.2024 beschlossene Haushaltssatzung 2025 ist seitens der Kommunalaufsicht am 20.12.2024 nur teilweise genehmigt worden.

Mit dem Erlass wurden Investitionskredite in Höhe von 65.000.000 EUR und damit 19.625.500 weniger als beschlossen genehmigt. Die Verpflichtungsermächtigungen (VE) wurden auf  60.000.000 EUR beschränkt und damit um 31.970.000 EUR reduziert.

Es sind entsprechende Kürzungen bei den Investitionsvorhaben vorzusehen, um die Reduzierungen umzusetzen.

Die vom Bürgermeister am 06.01.2025 ausgefertigte Haushaltssatzung wurde am 06.01.2025 öffentlich bekannt gemacht und konnte damit am 07.01.2025 in Kraft treten. Somit besteht grds. Planungssicherheit für die Bewirtschaftung des Haushaltsplans.

 

In dem Genehmigungserlass zeigt sich die Kommunalaufsicht nach den Erfolgen der Sanierung der Finanzen im Jahr 2022 besorgt um Finanzentwicklung der Hansestadt Lübeck. Aus dortiger Sicht sind künftig insb. die Aufwendungen kritisch zu überwachen. Ausdcklich werden hier die sozialen Transfer- und Personalaufwendungen genannt. Eine aufgabenkritische Prüfung wird empfohlen.

Darüber hinaus wird ausdrücklich die Ausweitung der Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen angemahnt und ein Kontrollerfordernis gesehen.

 

Hinsichtlich der geplanten Investitionen wird auf die Belastung des Haushalts bzw. der Ergebnisrechnung durch die damit einhergehenden Folgekosten hingewiesen:

Finanzielle Freiheiten und damit auch politische Handlungsspielräume lassen sich nur durch eine deutliche Verbesserung der mittelfristigen geplanten Ergebnisse erreichen. Hier bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung der Bürgerschaft und der Verwaltung. Die Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung im vergangenen Jahrzehnt können hier als positives Beispiel dienen.“ (Zitat Genehmigungserlass 2025 HL, S.5)

Der Genehmigungserlass liegt dieser Vorlage als Anlage 2 bei.

 

Die Konsolidierungsbemühungen bereits im Haushalt 2024 sowie mit jüngstem Beschluss zum Haushalt 2025 werden von der Kommunalaufsicht ausdrücklich positiv erwähnt.

 

Verstärkung der Hochbauansätze trotz Kreditreduzierung

Wie sich zum Jahresende 2024 zeigte, konnte die angestrebte Investitionsumsatzverbesserung insb. bei den Hochbaumaßnahmen erreicht werden. Das dem GMHL in 2024 zur Verfügung stehende Investitionsvolumen wurde weitgehend verbraucht (vorbehaltlich Jahresabschluss). Für 2025 ist damit ein Mehrbedarf in Folge der Projektfortschritte deutlich ablesbar und die Aufstockung des Investitionsbudgets zur Vermeidung untiger Projektverzögerungen angezeigt.

Die in Anlage 3 aufgelisteten Maßnahmen des GMHL sollen nach Umsetzung der Kreditgenehmigung innerhalb des Investitionsbudgets des FB5 aus den aufgeführten Deckungsmaßnahmen mit einem Volumen von etwa 8,2 Mio. € zu diesem Zweck verschoben werden.

Zudem sind überplanmäßige Bewilligungen vorgesehen. Siehe auch VO/2025/13920.

 

2. Konsolidierungsvorschläge

 

Anders als bei der gleichartigen Konsolidierungsmaßnahme im Haushalt 2024 erfolgte die Planung des Ansatzes 2025 im vorgelegten Verwaltungsentwurf bereits unter dem Eindruck der angespannten Haushaltslage. Die Sachaufwandsansätze wurden schon im Haushaltsplanungsprozess in vertretbarem Umfang reduziert.

In Folge des Haushaltsbegleitbeschlusses wurden nun, einige Monate nach der operativen Haushaltsplanung in den Bereichen weitere Ansatzreduzierungen und Ertragssteigerungsmöglichkeiten ermittelt. Im Ergebnis können nun mit Anlage 4 eine Reihe von Anpassungen vorgeschlagen werden, um die Verbesserung um 5 Mio. € zu erreichen.

 

 

3. Überplanmäßige Bewilligung

 

Wie die Verwaltung mit dem Bericht VO/2024/13683 zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse bereits mitgeteilt hat, erfolgte die Ordnung der von der Bürgerschaft beschlossenen Kürzung der Fachbereichsbudgets um 5 Mio. € zunächst rein finanziell/technisch, um die Fertigstellung und Übermittlung des Haushalts an die Kommunalaufsicht noch im Jahre 2024 sicherstellen zu können. Mit dem unter 3. formulierten Beschluss soll die temporäre Kürzung im Produkt 111029 mit der Identifizierung konkreter Konsolidierungsmaßnahmen bereinigt und die haushaltsmäßige Ordnung im Sinne des Haushaltsbegleitbeschlusses hergestellt werden.

 

4. Terminplan zur Haushaltsplanaufstellung 2026

 

Mit dem in der Anlage 5 abgebildeten Terminplan setzt die Verwaltung den Wunsch des politischen Ehrenamts nach längeren Beratungszeiträumen in Vorbereitung auf die Haushaltsplanung um. Ziel der Verwaltung ist es, die vollständige Haushaltsvorlage bereits vor den Sommerferien vorzulegen, um eine längere Beratungszeit bis zur Beschlussfassung im
Oktober zu ermöglichen. Auch mit diesem Zeitpunkt der Beschlussfassung sollte eine zeitnahe Genehmigung durch die Kommunalaufsicht ermöglicht werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Fachbereiche 1-5

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Keine Belange von Kindern und Jugendlichen betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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