Vorlage - VO/2024/12904  

Betreff: Anfrage AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Parkhaus Godewind
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
05.02.2024 
10. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss
23.01.2024 
8. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Wir bitten den Bürgermeister um Beantwortung folgender Fragen zum geplanten Bau des "Parkhaus Godewind“:

 

1) Die Bauaufträge für das Parkhaus sollen bereits erteilt worden sein. Wie hoch wären die von der Stadt an die beauftragten Unternehmen / Firmen zu zahlenden Vertragsstrafen / zu zahlenden Gewinnausfälle, wenn der geplante Bau gestoppt und nicht realisiert wird?

 

Sollte ein Teil der Antwort nichtöffentlich sein müssen, bitten wir darum, dass diese Antwort auf Frage 1) sowohl für den nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses mit entsprechenden Detailangaben als auch für den öffentlichen Teil gegeben wird, bei dem Details zu einzelnen Unternehmen nicht genannt und die Summe der von der Stadt bei einem Stopp des Bauvorhabens zu zahlenden Vertragsstrafen/Ausfallgewinne zusammenfassend genannt werden, ohne dass Rückschlüsse auf einzelnen Firmen möglich sind.

 

2) Welche Kosteneinsparung wäre auf Seiten der Verwaltung bei einem Stopp des Bauvorhabens dadurch gegeben, dass Verwaltungsmitarbeitende ihre Arbeitszeit nicht weiter für dieses Projekt aufwenden müssen?

 

Sollte ein Teil der Antwort nichtöffentlich sein müssen, bitten wir darum, dass die Antwort auf Frage 2) sowohl für den nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses mit entsprechenden Detailangaben als auch für den öffentlichen Teil gegeben wird, bei dem dann Details zu einzelnen Personalkosten nicht genannt und lediglich die Summe der Einsparungen genannt wird.

 

3) Wie hoch sind die voraussichtlichen Umweltfolgekosten/Klimafolgekosten (ergänzend zu den rund 8 Mio. Baukosten), wenn das Parkhaus gebaut wird?

 

4) Verstößt der Bau des Parkhauses Godewind gegen die Grundsätze einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung und stellt somit einen Verstoß gegen das Haushaltsrecht dar, wenn es gebaut wird?
 


Begründung

Das geplante Parkhaus wird rund 8 Millionen Euro kosten und ist aus Sicht der Verwaltung weder erforderlich noch sinnvoll. Dennoch müsse es von der Verwaltung gebaut werden, da es von der Bürgerschaft beschlossen, planerisch abgeschlossen und die Aufträge erteilt seien, so die Information aus der  Pressemitteilung von HL-live vom 12.01.2024: https://www.hl-live.de/text.php?id=163568

 

Der Bau des Parkhauses steht den Klimaschutzzielen der Stadt Lübeck entgegen (z.B. wegen unnötiger und kontraproduktiver Flächenversiegelung und unnötigem Ressourcenverbrauch für Baumateralien).
 


Anlagen