Vorlage - VO/2023/12773-01  

Betreff: Fraktionen CDU, SPD+FW, Bündnis 90/Grüne, FDP, LINKE+GAL, Unabhängige Volt-PARTEI: AT - Entsendung in den Aufsichtsrat der
SANA Kliniken Lübeck GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW
Bearbeiter/-in: Graul, Antje  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
   Geschäftsstelle der FDP Fraktion
   Geschäftstelle LINKE & GAL
   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Beschlussvorschlag:

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. Das Mitglied des Aufsichtsrats der SANA Kliniken Lübeck GmbH

 

 Herr Stefan Klüssendorf.

 

wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2023 aus dem Aufsichtsrat abberufen.

 

2. Mit Wirkung zum Beginn des Folgetags wird als Mitglied des Aufsichtsrats jeweils für eine volle Amtszeit bestellt:

 

 Frau Katjana Zunft

 

Begründung:

 

Im Hinblick auf die Kommunalwahl 2023 hat die Bürgerschaft am 30.03.2023 beschlossen, Aufsichtsratsmitglieder, deren Amtszeiten im Sommer 2023 sonst ausgelaufen wären, erneut zu bestellen, um die Handlungsfähigkeit der Aufsichtsräte zu wahren (VO/2023/11942). Im Zuge dessen hat die Bürgerschaft auch beschlossen:

 

„Die Bürgerschaft entscheidet in ihrer neuen Zusammensetzung nach der Kommunalwahl über eine Neubesetzung der Aufsichtsräte unter Beachtung von § 15 Gleichstellungsgesetz (Geschlechterquote).“

 

Nach § 15 Gleichstellungsgesetz „sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden […]. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt [dies] entsprechend für die letzte Person.

Der Aufsichtsrat der SANA Kliniken Lübeck GmbH besteht aus sechs Mitgliedern, von denen durch die Hansestadt Lübeck eines entsandt werden.

 

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt § 15 Gleichstellungsgesetz.

 

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag ist jedes neue Mitglied für eine volle Amtszeit zu bestellen; also bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die o. g. Mandate enden also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2027.

 

 


 


Begründung


 


Anlagen