Vorlage - VO/2022/10970-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Thomas Markus Leber, FDP, zur Thematik Schutzräume für den Zivilschutz in Lübeck unter besonderer Berücksichtigung baulicher Aspekte
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2022/10970
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Wendorff, Wilk
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
04.09.2023 
1. Sitzung des Bauausschusses (konstituierende Sitzung, gemeinsame Sitzung mit dem Schul und Sportausschuss zu TOP 3.3) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

Antwort auf die Anfrage des AM Leber in der Sitzung des Bauausschusses am 21.03.2023 (VO/2023/10970):

 

  1. Wie viele Schutzräume für Katastrophenfälle stehen in Lübeck zur Verfügung?
  2. r wie viele Personen bieten die vorhandenen Schutzräume - aufgeschlüsselt nach Ort und Größe bzw. Aufnahmekapazität für Personen Zufluchtsmöglichkeiten? Wie hoch ist die Gesamtaufnahmekapazität für Lübeck?
  3. Wie viele Schutzräume gab es in der Vergangenheit einmal in Lübeck?
  4. Wie viele der ursprünglich mal vorhandenen Schutzräume sind in der Substanz noch vorhanden, aber in einer anderen Nutzung? Wie werden jene Schutzräume, die nicht mehr als aktive Schutzräume zur Verfügung stehen, heute genutzt?
  5. Wie viele der ehemaligen Schutzräume, die zwischenzeitlich anders genutzt werden, lassen sich als Schutzräume reaktivieren?
  6. Welche zusätzlichen Probleme und Herausforderungen stellen sich, wenn vorhandene Schutzräume einer neuen Nutzung zugeführt werden? (gemeint sind hier statische und bautechnische Probleme und Herausforderungen).
  7. Welche zusätzlichen Probleme und Herausforderungen stellen sich, wenn vorhandene Schutzräume abgerissen werden, um Platz beispielsweise für eine Wohnnutzung zu schaffen? (gemeint sind hier statische und abrisstechnische Probleme und Herausforderungen).
  8. Wie viel Wohnraum könnte entstehen, wenn die vorhandenen Schutzräume einer Wohnnutzung zugeführt werden?
  9. Wer ist für den Zustand der Schutzräume in Lübeck zuständig? Wer verwaltet und betreut sie? Werden die anfallenden Kosten hierzu vom Bund übernommen?
  10. Auf welche Kosten belaufen sich die jährlichen Kosten für Unterhaltungs- und Prüfungsmaßnahmen der Schutzräume?
  11. Wurden in den letzten 10 Jahren in Lübeck neue oder zusätzliche Schutzräume errichtet? Wenn ja, wo und in welcher Größe? Wenn nein, wird zukünftig der Bau von neuen Schutzräumen geplant / eventuell sogar gefördert?
  12. nnen bestehende Tiefgaragen so umgebaut werden, dass sie auch als Schutzräume genutzt werden können? Welche technischen Anforderungen müssen erfüllt sein, um eine Tiefgarage als Schutzraum nutzen zu können? Mit welchen Mehrkosten ist zu rechnen, wenn eine Tiefgarage auch als Schutzraum genutzt werden können soll? Gibt es Förderprogramme hierzu?

 

 


 


Begründung


 

  1. Wie viele Schutzräume für Katastrophenfälle stehen in Lübeck zur Verfügung?
  2. r wie viele Personen bieten die vorhandenen Schutzräume - aufgeschlüsselt nach Ort und Größe bzw. Aufnahmekapazität für Personen Zufluchtsmöglichkeiten? Wie hoch ist die Gesamtaufnahmekapazität für Lübeck?

 

Antwort zu Frage 1 und 2:

In der Hansestadt Lübeck stehen keine einsatzbereiten öffentlichen Schutzräume des Bundes mehr zur Verfügung. Die funktionale Erhaltung öffentlicher Schutzräume in Deutschland wurde aufgrund der geänderten Sicherheitslage nach Ende des Kalten Krieges bereits im Jahr 2007 eingestellt. Im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern wurden öffentliche Schutzräume seitdem sukzessive rückabgewickelt.

Im aktuellen Kontext des Krieges in der Ukraine hat der Bund entschieden, die (weitere) Entwidmung öffentlicher Schutzräume zunächst ruhend zu stellen und das Rückabwicklungskonzept für öffentliche Schutzräume zu überprüfen.

 

 

  1. Wie viele Schutzräume gab es in der Vergangenheit einmal in Lübeck?

 

Antwort zu Frage 3:

Öffentliche Schutzräume waren in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund des Kalten Krieges seit Mitte der 1960er Jahre durch den Bund wiederhergerichtet worden. In der Hansestadt Lübeck waren acht Hochbunker sowie eine Mehrzweckanlage (Tiefgarage) mit insgesamt rd. 9.500 Schutzplätzen nutzbar gemacht worden.

Die ehemaligen bundeseigenen Schutzbauten (sieben Hochbunker) sowie die Mehrzweckanlage wurden nach Aufgabe des Schutzraumkonzeptes durch den Bund rückabgewickelt und aus der Zivilschutzbindung entlassen.

Ein weiterer sich im Eigentum der Bahn befindlicher Hochbunker war für eine Nutzung als Schutzraum bereits 1998 stillgelegt worden. Das Entwidmungsverfahren ist hier noch nicht abgeschlossen.

 

 

  1. Wer ist für den Zustand der Schutzräume in Lübeck zuständig? Wer verwaltet und betreut sie? Werden die anfallenden Kosten hierzu vom Bund übernommen?

 

Antwort zu Frage 9:

Bewirtschaftung und Verwaltung öffentlicher Schutzräume, die noch der Zivilschutzbindung unterliegen, obliegen der Hansestadt Lübeck, Bereich Feuerwehr im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes. Notwendige Sachkosten trägt der Bund.

 

 

  1. Auf welche Kosten belaufen sich die jährlichen Kosten für Unterhaltungs- und Prüfungsmaßnahmen der Schutzräume?

 

Antwort zu Frage 10:

 

Im Rahmen der Verwaltung des verbliebenen Hochbunkers sind notwendige Unterhaltungskosten zu berücksichtigen. Entsprechende Sachkosten trägt der Bund.

 

 

  1. Wurden in den letzten 10 Jahren in Lübeck neue oder zusätzliche Schutzräume errichtet? Wenn ja, wo und in welcher Größe? Wenn nein, wird zukünftig der Bau von neuen Schutzräumen geplant / eventuell sogar gefördert?

 

Antwort zu Frage 11:

Die Vorhaltung öffentlicher Schutzräume fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Neue öffentliche Schutzräume wurden nicht errichtet.

Der Bund hat den öffentlichen Schutzraumbau aufgegeben und damit auch die Förderung der Errichtung von Mehrzweckanlagen und privaten Schutzräumen.

Die zukünftige Entwicklung im aktuellen Kontext des Krieges in der Ukraine bleibt abzuwarten.

 

 

Antwort zu Frage 4 8 und 12:

Die Beantwortung der Fragen 9.4 bis 9.8 und 9.12 erfordern umfangreiche Recherchen und baufachliche Untersuchungen, die aufgrund der Zeit- und Personalbindung nicht in Zuge einer allgemeinen Verwaltungstätigkeit abgearbeitet werden können. Der Untersuchungsumfang kann als zu vergebender Auftrag im Rahmen der Haushaltsaufstellung durch die Politik eingebracht und über die Vergabe mit Kosteneinstellung durch die Bürgerschaft entschieden werden.

 

 

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2022/10970   Anfrage des AM Thomas Markus Leber, FDP, zur Thematik Schutzräume für den Zivilschutz in Lübeck unter besonderer Berücksichtigung baulicher Aspekte   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
VO/2022/10970-01   Antwort auf die Anfrage des AM Thomas Markus Leber, FDP, zur Thematik Schutzräume für den Zivilschutz in Lübeck unter besonderer Berücksichtigung baulicher Aspekte   5.061 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich