Vorbemerkung:
Hotspots der biologischen Vielfalt sind Regionen in Deutschland mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt charakteristischen Tier- und Pflanzenarten, Populationen und Lebensräumen. Das Hotspot-Gebiet 28 umfasst die Westmecklenburgische Ostseeküste und das Lübecker Becken. Der Landschaftspflegeverein „Dummersdorfer Ufer“ hat beim Bundesamt für Naturschutz einen Förderantrag für die Vorplanungsphase gestellt und am 01.11.2022 einen Bewilligungsbescheid erhalten. Die Hansestadt Lübeck ist Kooperationspartner und beteiligt sich an diesem länderübergreifenden Verbundprojekt mit zwei Teilprojekten. Die Öffentlichkeit wird über Veranstaltungen zu den jeweiligen Projekten informiert.
Zeitplanung:
01.11.2022 – 30.05.2024 Planungsphase
01.01.2024 – 31.01.2024 Antragstellung für Umsetzungsphase
31.05.2024 – 30.05.2030 Umsetzungsphase
Projektstruktur des Verbundprojekts
• Koordinierender Verbundpartner
Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V.
• Verbundpartner
BUND Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Stiftung Natur- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern
Gemeinde Ostseebad Insel Poel
Hansestadt Lübeck
Kooperationspartner der Hansestadt Lübeck
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Nordwestmecklenburg
Untere Naturschutzbehörde des Kreises Nordwestmecklenburg
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Naturstation Klützer Winkel e.V.
BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V.
Alle Verbundpartner stellen ihre eigenen Anträge und erhalten somit ihre eigenen Zuwendungsbescheide. Für die administrative Abwicklung der Fördermittel sind die jeweiligen Verbundpartner selbst zuständig.
Kurzbeschreibung der Teilprojekte:
1. Teilprojekt „Wir für die Natur – Akzeptanz von Regeln in Naturschutzgebieten“
Die untere Naturschutzbehörde der Hansestadt Lübeck (UNB) bemerkt seit einigen Jahren, dass die Akzeptanz für die Einhaltung von Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten immer weiter nachlässt. Durch das Projekt sollen geeignete Methodenkombinationen entwickelt und in der Umsetzungsphase getestet werden, um die Akzeptanz der Besucher:innen für die Regeln in Naturschutzgebieten zu erhöhen.
Das Ziel der Vorplanungsphase ist es, innovative und weithin realisierbare Methodenkombinationen zu einer erfolgreichen Besucherlenkung zu entwickeln, die zum Standard bei den beteiligten Naturschutzbehörden und -verbänden und darüber hinaus werden können.
Hierzu soll ein Fachbüro zur Erarbeitung eines umsetzungsfähigen Maßnahmenkonzeptes (incl. Kostenschätzung und Personalbedarfsermittlung für die Umsetzungsphase) beauftragt werden. Die Kosten hierfür sind mit circa 50.000 € veranschlagt. Eine Ausschreibung der Leistung – Erstellung eines Gutachtens - hat zu erfolgen.
2. Teilprojekt „Wellnessoase für Amphibien und Reptilien – Neues Leben im Lehm“
Viele Amphibien- und Reptilienarten sind in Schleswig-Holstein stark gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Dies betrifft insbesondere die Pionierarten, die auf offene, besonnte und sandig - magere Lebensräume angewiesen sind, wie z.B. Kreuzkröte (Epidalea calamita), Wechselkröte (Bufetes viridis), Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) und Zauneidechse (Lacerta agilis).
Das Projektgebiet, die Kiesgruben Skandikai, liegt in einem hervorragenden Biotopverbund. Es fehlt aber nach der erfolgten Verfüllung der Gruben mit lehmigem Boden an den nötigen Sandauflagen, die die Zielarten ebenfalls zur Erfüllung ihrer Lebensraumansprüche benötigen.
Ziel der Vorplanungsphase ist es, Methoden zu entwickeln, um kostengünstig geeigneten, nähr- und humusstoffarmen Sand zur Herrichtung der aufgefüllten Kiesgruben gemäß den Lebensraumansprüchen der Zielarten zu generieren. Die für die Auffüllung geeigneten Flächen müssen identifiziert werden, die bodenschutzrechtlichen, organisatorischen und artenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen müssen geklärt werden.
Hier ist eine Auftragsvergabe zur gutachterlichen Klärung jeweils für die technischen und biologischen Fragestellungen vorgesehen. Das Volumen ist für beide Aufträge zusammen mit circa 20.000 € veranschlagt. Die Gutachten sind auszuschreiben.
Personal
Für die Projektbegleitung wird zeitlich befristet eine ½ Stelle geschaffen, die Gegenstand des Zuwendungsbescheides ist.
Ausblick
Nach erfolgreichem Abschluss der oben beschriebenen Vorplanungen soll ein Fördermittelantrag für die Umsetzungsphase gestellt werden. In dieser Zeit sollen die ermittelten Maßnahmen zur besseren Einhaltung von Regeln in den Naturschutzgebieten erprobt und die Kiesgruben für die Zielarten hergerichtet werden. Für alle Projekte wird in der Umsetzungsphase Öffentlichkeitsbeteiligung intensiviert und projektbegleitenden Arbeitsgruppen werden eingerichtet.
Finanzierung
Das Projekt wird aus Bundesmitteln, Landesmitteln sowie Eigenmitteln des koordinierenden sowie der jeweils anderen Verbundpartner finanziert.
Aus dem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Naturschutz vom 27.10.2022 sowie der Mitfinanzierungszusage des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein vom 10.06.2022 und Einvernehmen vom 11.10.2022 ergibt sich für die Lübecker Teilprojekte folgende Aufteilung für den Projektzeitraum der Planungsphase:
Anteil Bundesmittel: 87.619,57 € (78,41 %)
Anteil Landesmittel: 18.536,85 € (16,59 %)
Anteil HL: 5.587,18 € (5,00 %)
Gesamtausgaben: 111.743,60 €
Der Eigenanteil der Hansestadt Lübeck für die Umsetzung des Projektes beläuft sich auf 5.587,18 € für den Projektzeitraum. Der Eigenanteil i.H.v. 5.303,49 € für das Jahr 2023 ist im laufenden Haushaltsjahr 2023 eingestellt.
Weitere Kosten würden in der anschließenden sechsjährigen Umsetzungsphase entstehen, in der der Eigenanteil bei sich auflösender Haushaltsnotlage auf 10% steigen würde. Die Ermittlung der ungefähren Kosten ist u.a. Aufgabe der Planungsphase.