Vorlage - VO/2022/11741  

Betreff: Projektfreigabe für "Feuerwache 1, Erneuerung Notstrom und Trafo", Bornhövedstraße 10, 23554 Lübeck, über 175.000,- EUR
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Niemann, Christoph
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.01.2023 
79. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
24.01.2023 
74. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2_Lageplan M500

Beschlussvorschlag


 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Erneuerung der Stromversorgung von Feuerwache 1 auf der Grundlage der eingereichten und vorliegenden EW-Bau zu beginnen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

3.370 Feuerwehr

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind. Beim Projekt handelt es sich um eine Ersatzerneuerung abgängiger Anlagen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

 

  1. Projektinhalt

Im Projekt sollen die Mittelspannungseinspeisung, der Transformator, die Umschalteinrichtung und die Netzersatzanlage erneuert werden.

Die gebäudeeinspeisende Mittelspannungsschaltanlage nebst Transformator dient der Stromversorgung der Feuerwache durch den Energieversorger. Die Netzersatzanlage (NEA) ist bei Stromausfall erforderlich. Die Umschalteinrichtung sorgt für eine automatische Wahl der jeweils sichersten Stromquelle, so dass die allzeitige Verfügbarkeit der angeschlossenen Verbraucher:innen gewährleistet ist.

Die Instandsetzung der Niederspannungshauptverteilung des Geudes soll zeitgleich erfolgen. Diese Aufgabe ist nicht Projektinhalt des hier beantragten investiven Projektes, sondern eine begleitende konsumtive Maßnahme.

 

 

  1. Zustandsbeschreibung

Die Feuerwache 1 wurde 1981 errichtet. Die hier zu erneuernden Anlagenteile der Elektroversorgung gehören zur Erstausstattung. Das Notstromaggregat stammt noch aus den 60er Jahren und wurde schon vom vorherigen Standort hierhin verlegt.

 

Über die Wartungsprotokolle unserer Instandhaltungspartner wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass die elektrische Versorgungssicherheit am Standort nicht weiter gewährleistet werden kann. Die Ersatzteilversorgung für die überalterte Technik ist nicht mehr gegeben und die Zuverlässigkeit ist eingeschränkt.

Zudem birgt die Bauart der Transformatorenanlage im Gebäude ein Gefährdungspotential, welches mit heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr vereinbar ist. Es besteht das Risiko, dass ein Störlichtbogen (Kurzschluss in der Mittelspannungsanlage) zu einer Beeinträchtigung der Standsicherheit des Gebäudes führt.

 

 

  1. Anlass

Die Anforderungen an die Betriebssicherheit für den autarken Wachbetrieb der Feuerwehr werden nicht mehr erfüllt. Es liegt ein übermäßiges Ausfallrisiko vor. Dem wird momentan mit verkürzten Wartungszyklen entgegengewirkt, aber eine unverzügliche Ersatzerneuerung ist notwendig. Der optimale Zeitpunkt zur Durchführung dieser Maßnahme liegt bereits in der Vergangenheit. Eine nochmalige Verschiebung führt zu einem unvertretbaren Risiko für die Einsatzbereitschaft der Rettungskräfte. Deren Koordination und Kommunikation ist ohne Elektroenergie wesentlich beeinträchtigt.


 

  1. Projektumsetzung

Die neue Trafoanlage soll als Kompaktstation vor dem Gebäude errichtet werden. Auch die neue Netzersatzanlage (NEA) wird in Containerbauweise außerhalb des Gebäudes aufgestellt. Damit werden die finanziellen Belastungen zur Anpassung der Trafo- und NEA-Betriebsräume an die aktuellen baulichen Anforderungen vermieden. Die Verortung der neuen Bauwerke ist in der Anlage 2 dargestellt.

Den besonderen Anforderungen an die jederzeitige Einsatzfähigkeit der Feuerwehr wird durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen und Provisorien während der Bauphase entsprochen.

 

 

  1. Kosten

Im Haushalt 2022 wurden 40.000 EUR zur Erstellung einer EW-Bau mit der entsprechenden Kostenberechnung bereitgestellt. Die Kostenberechnung nach DIN 276 zeigt einen Finanzbedarf in Höhe von 600.000 EUR für diese Maßnahme auf.

 

Die Fortsetzung der Planung und die Vergabe der Aufträge soll im Jahr 2023 erfolgen und ist mit Kosten von 60.000 EUR veranschlagt. Für die Baudurchführung im Jahre 2024 hat die Kostenberechnung einen Finanzbedarf von 500.000 EUR ermittelt. Dies übersteigt die erste Grobkostenschätzung (300.000 EUR) um 200.000 EUR. Hierfür sind zwei Gründe anzuführen:

 

a)      Die Kosten für die Provisorien und Kompensationsmaßnahmen waren in der Grobkostenschätzung nicht enthalten.

b)      Die allgemeine Baukostenentwicklung durch Pandemie und Krieg waren zum Zeitpunkt der Grobkostenschätzung nicht vorhersehbar.

 

Die Aufwendungen für den Rückbau der abgängigen technischen Altanlagen (Restbuchwert = 0,- EUR) ist in der 400er Kostengruppe berücksichtigt.

 

Die EW-Bau wurde dem Bereich Haushalt und Steuerung vorgelegt. Diese Maßnahme ist unter dem bestehenden Produktsachkonto 111029 372 7851000 geordnet und mit der AIB 1038577 geführt.

 

 

  1. Termine

Die derzeitigen Lieferzeiten der Hauptkomponenten liegen bei 53 Wochen (Tendenz steigend). Dies bedingt die rechtzeitige Vergabe der Aufträge vor dem eigentlichen Ausführungsbeginn.

Die Maßnahme ist mit Beeinträchtigungen der Nutzenden verbunden. Um diese Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit des Katastrophenschutzes der Hansestadt geringstmöglich zu halten, soll die „heiße Phase“ der Einbindung der neuen Komponenten in das Stromnetz im Juni erfolgen, denn dann ist die statistisch geringste Katastrophenhäufigkeit.

Diese Rahmenbedingungen sind im Terminplan berücksichtigt und bedingen den hauptsächlichen Mittelabfluss im Jahr 2024.

Der Rahmenterminplan sieht vor, dass die weiteren Leistungsphasen des Planungsauftrages zu Beginn des Jahres 2023 abgerufen werden. Direkt im Anschluss wird der Bauantrag gestellt und die Ausschreibung der Bauleistungen durchgeführt.

Die Vergaben der Bauaufträge sind im zweiten Quartal 2023 vorgesehen. Um die aktuell langen Lieferzeiten der Großkomponenten zumindest teilweise zu kompensieren, soll die behördliche Prüfung des Bauantrages parallel zur Lieferfrist der Großkomponenten erfolgen.

Damit erscheint aus heutiger Sicht eine fristgerechte bauliche Umsetzung im zweiten Quartal 2024 realistisch. Nach erfolgreichem Probebetrieb und den notwendigen Nutzer:innen- und Betreiber:inneneinweisungen soll das Projekt zum dritten Quartal 2024 den dauerhaft sicheren Betrieb der Feuerwache 1 gewährleisten. Der Projektabschluss wird im vierten Quartal 2024 erreicht.

 


 


Anlagen

1 Finanzielle Auswirkungen

2 Lageplan


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (106 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Lageplan M500 (962 KB)