Nachfolgend werden die Fragen gemäß der Anfrage des BM Marco Sander VO/2022/11161 beantwortet:
• Wie ist der Stand in den SIE hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht? Kam es diesbezüglich zu Personalengpässen? Gab es entsprechende Konzepte, mögliche Engpässe abzufangen?
Der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind nahezu alle Mitarbeitende der SIE gefolgt.
Bislang kam es nicht zu Personalengpässen.
Ja, es gab und gibt entsprechende Konzepte.
Seit Mitte 2020 haben die SIE eine interne Dienstvereinbarung, welche den Einrichtungen zusätzliche Stellenanteile gewährt, die im Bedarfsfall untereinander angefordert werden können.
Des Weiteren würde im zunehmend als unwahrscheinlich eingeschätzten Fall von Tätigkeitsverbotsbedingten Engpassen die während drei starker Ausbruchsgeschehen gelebte interne Praxis der „Coronanotfalldienstpläne“ greifen.
Dies beschreibt die Orientierung der Dienstpläne der Häuser an den personellen Konstellationen bei tariflichen Konflikten. Dadurch werden befristet Kolleg:innen frei geplant und in einem betroffenen Haus unterstützend tätig. Diese Vorgehensweise war mit dem Personalrat abgestimmt und der Aufsichtsbehörde initial bekannt gegeben.
• Wie viele freie pflegerische Fachpersonen- und Hilfspersonen-Stellen gibt es in den SIE? Wie lange dauert es, freie Stellen nach zu besetzen? Gehen freie Stellen mit einem reduzierten Platzangebot einher?
Innerhalb der letzten zwölf Monate waren für die gesamte SIE durchschnittlich zwischen 7 und 11 Pflegefachkraftstellen und zwischen 4 und 6 Pflegehilfskraftstellen punktuell nicht besetzt.
Die Dauer der Nachbesetzung ist heterogen. Im Durchschnitt des Jahres 2021 dauerte es ca. 3 bis 4 Monate bis zur Wiedereinstellung. Die Zeiten der Nichtbesetzung von Stellen resultiert im Wesentlichen aus unbeeinflussbaren Gründen. Diese sind beispielhaft Beschäftigungsverbote, fristlose Kündigungen seitens der SIE und Verfügbarkeitszeiten externer Bewerber: innen.
Die freien Stellen sind in Korrelation zur Gesamtstellenanzahl zu betrachten.
Diese stellte sich zum 31.05.2022 nachfolgend da:
Pflegefachkräfte:119 (139 MA)
Pflegerische Hilfskräfte:130 (171 MA)
Die Anzahl der freien Stellen bewegt sich grundsätzlich im Rahmen „üblicher Fluktationsverläufe“.
Freie Stellen gehen nicht mit einem reduzierten Platzangebot einher.
• Welche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber:in werden durchgeführt?
Nicht zu Letzt zur Umsetzung der nachfolgenden Auswahl wurde im 4. Quartal 2021 ein Stellenanteil Personalmarketing geschaffen und besetzt.
Die SIE werben u.a. aktiv mit dem Benefits der HL und der SIE.
Für die SIE sind dies nachfolgende:
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Überdurchschnittliche Anzahl der Urlaubstage (auf Grundlage des TVöD)
- Betriebliche Altersversorgung (VBL)
- Jobticket für einen kostengünstigen und stressärmeren Arbeitsweg
- Mitarbeiterrabatte bei corporate benefits
- Zahlreiche Fortbildungen und Weiterbildungen
- Teamevents
- „EAP“ („Mitarbeiterhotline“ für persönliche und dienstliche Konfliktsituationen und dgl.)
• Stand Pflegeberufereformgesetz - Wie sind die Erfahrungen mit der "neuen"
generalistischen Ausbildung? Gibt es noch genügend Ausbildungsinteressierte?
Die Erfahrungen sind überwiegend positiv. Derzeit gibt es noch genügend Ausbildungsinteressierte. Für die Zukunft muss das möglicherweise anders bewertet werden.
• Wie ist der Stand hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem dualen Bachelorstudiengang Pflege der Universität zu Lübeck?
Die Zusammenarbeit läuft derzeit an. Eine Kontaktaufnahme zur UNI Lübeck erfolgte.
• Führen reduzierte Personalkosten im Bereich des Service/Küche (dezentrale An- gliederungen) in den SIE zu einem Mehraufwand für pflegerische und/oder in der sozialen Betreuung Beschäftigte?
Es gibt in Bereichen „Service und Küche“ bei den SIE keine reduzierten Personalkosten. Demnach gibt es auch keinen Mehraufwand für pflegerische- und/oder Sozialbetreuungsbeschäftigte.
Grundlage aller Beschäftigungsverhältnisse in den SIE ist der TVöD.
Dies zeichnet sich grundsätzlich weiter in der deutlich abgegrenzten Aufgabenverteilung der Berufsfelder ab.
• Gibt es ein betriebliches Gesundheitsmanagement/gesundheitsförderliche Angebote für die Beschäftigten der SIE?
Ja.
• Gibt es ein Gewaltpräventionskonzept als gesundheitsförderliche Maßnahme für Beschäftigte, Bewohnende und deren Angehörige in den Einrichtungen der SIE?
Es gibt verschiedene korrelierende Maßnahmen (Coaching, Supervision, EAP, Arbeitsanweisungen und Prozesswegweiser im Rahmen des SIE-Qualitätsmanagements für die benannten Themenfelder).
• Wie ist der Einsatz/das Angebot hinsichtlich Bundesfreiwilligendienst/FSJ zur Entlastung der Beschäftigten und zur Förderung der sozialen Teilhabe der Bewohnenden?
Es besteht seit Beginn des Jahres erneut ein intensiver Kontakt zum Bundesamt für Familie bzgl. Reaktivierung der Angebote bei den SIE.
• Gibt es einen Betriebsrat in den SIE?
Nein, es gibt in den SIE keinen Betriebsrat, da nach dem Mitbestimmungsgesetz eine kommunale Verwaltung einen Personalrat vorzuhalten hat und diesen gibt es, wie gesetzlich normiert.