Vorlage - VO/2021/10731  

Betreff: TESTVORLAGE - OHNE BESCHLUSS -Vollmitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Hamburg Rand
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Klaus Puschaddel
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Thedens, Inga
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
12.01.2022 
Digitale Test-Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Dem Entwurf des Verwaltungsabkommens über die Vollmitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Hamburg Rand gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.101 Bürgermeisterkanzlei

Zustimmend

1.300 Recht

Zustimmend

2.020 Fachbereichscontrolling 2

Zustimmend

5.060 Fachbereichscontrolling 5

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht unmittelbar berührt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


 

Die Hansestadt Lübeck ist zum 01.05.2012 der Metropolregion Hamburg (MRH) beigetreten (siehe hierzu BÜ-Beschluss vom 24.11.2011 - Drucksache Nr. 453). Grundlage der Zusammenarbeit in der MRH sind sowohl ein Staatsvertrag zwischen den beteiligten Bundesländern, als auch ein Kooperationsvertrag mit Kommunen und Verbänden, der die Ziele, die Arbeitsstrukturen und die Finanzierung der MRH regelt. Der aktuell gültige Kooperationsvertrag ist am 01.03.2017 in Kraft getreten (siehe hierzu BÜ-Beschluss vom 29.09.2016 - VO/2016/04022).

 

Grundbedingung für die Mitgliedschaft in der MRH war und ist zudem die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Hamburg Rand (ARGE Hamburg-Rand). Die Hansestadt Lübeck wurde im Jahr 2012 zuchst als assoziiertes Mitglied aufgenommen.

 

1. Struktur der Arbeitsgemeinschaft Hamburg-Rand

 

Alle MRH-Mitglieder sind nach Trägergruppen mit Stimme in den Gremien der MRH (insbesondere Lenkungsausschuss und Regionsrat) vertreten. Für alle schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte übernimmt die Arbeitsgemeinschaft Hamburg Rand (ARGE

Hamburg-Rand) die Interessenswahrnehmung.

 

Die ARGE Hamburg-Rand nimmt für die Vollmitglieder, als auch für die assoziierten Mitglieder, Koordinierungs- und Vertretungsaufgaben über die Angelegenheiten der MRH hinaus wahr. Beispiele hierfür sind die Abstimmung im Bereich regionales Marketing (HMG Hamburg Marketing GmbH) oder gemeinsame Positionierungen gegenüber dem Land Schleswig-Holstein (Neufassung des Landesplanungsgesetzes, Fortschreibung des Landesentwicklungsplans u.a.).

Mitglieder der ARGE Hamburg-Rand

 

Die ARGE Hamburg-Rand stellt ebenfalls eine Verwaltungskooperation auf Basis eines Verwaltungsabkommens dar. Die Gremien der ARGE Hamburg-Rand sind die Vollsitzung: Beschlussgremium aus vier Delegierten je Kreis bzw. kreisfreier Stadt (Bürgermeister Jan Lindenau (Vertretung: Sven Schindler), Stadtpräsident Klaus Puschaddel sowie die rgerschaftsmitglieder Dr. Axel Flasbarth und Bruno Hönel für die Hansestadt Lübeck) sowie die Landrätesitzung: Steuerungsgremium aus sieben Landrät:innen und zwei (Ober-)Bürgermeister:innen.

 

Die Landrät:innen und (Ober-)Bürgermeister:innen sind zugleich Mitglieder der Trägerversammlung der MRH, und die oder der von ihnen gewählte Vorsitzende (derzeit Landrat Dr. Henning rtz, Kreis Stormarn) vertritt die sieben Kreise und zwei Städte im Lenkungsausschuss der Metropolregion Hamburg. Die Vertretung im Regionsrat übernimmt aktuell noch Herr Oberbürgermeister Tauras der Stadt Neumünster.

 

Organisationsstruktur der Arbeitsgemeinschaft Hamburg-Rand und der MRH

 

Die ARGE Hamburg-Rand unterhält für die Koordinierungs- und Vertretungsaufgaben eine Geschäftsstelle, die beim Kreis Segeberg angesiedelt ist. Zudem stellen die Kreise und kreisfreien Städte über die ARGE Hamburg-Rand einen oder eine Referent:in zur gemeinsamen Geschäftsstelle der MRH ab. Die Aufwendungen für die Geschäftsstelle sind von den Vollmitgliedern und assoziierten Mitgliedern gemeinschaftlich zu tragen.

 

2. Aktueller Status der Hansestadt Lübeck in der Arbeitsgemeinschaft Hamburg-Rand

 

Faktisch werden assoziierte Mitglieder bereits seit Jahren wie Vollmitglieder behandelt. In den Gremien Vollsitzung und Landrätesitzung, sowie in der Koordinatorenrunde der ARGE Hamburg-Rand, werden alle Mitglieder gleichermaßen gehört und stimmen gemeinsam, sowie gleichberechtigt ab. Die einzige, rein formale Ausnahme bei Abstimmungen besteht in der Möglichkeit, den Vorsitz der ARGE Hamburg-Rand zu übernehmen: Dies ist nur den Vollmitgliedern vorbehalten.

 

Als die Hansestadt Lübeck im Jahr 2012 der MRH beitrat, gehörten die bereits bestehenden schleswig-holsteinischen Mitglieder der MRH auf der Ebene der Regionalplanung dem damaligen Planungsraum I (Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg), bzw. Planungsraum IV (Steinburg und Dithmarschen) an. Aufgrund der Zugehörigkeit der Hansestadt Lübeck zum Planungsraum II erfolgte nur eine assoziierte Mitgliedschaft.

 

Hierzu ist der Vorlage zum rgerschaftsbeschluss vom 24.11.2011 (Drucksache Nr. 453) zum Beitritt der Hansestadt Lübeck in die Metropolregion Hamburg und die ARGE Hamburg Rand folgendes zu entnehmen:

 

beck, Neumünster und Ostholstein sind assoziierte Mitglieder im Gegensatz zu den Vollmitgliedern Herzogtum Lauenburg, Stormarn, Segeberg, Steinburg, Pinneberg und Dithmarschen. Das ist historisch begründet, da die ARGE auch als Koordinierungsgremium für den Planungsraum I begann und noch heute ist, später die Kreise Dithmarschen und Steinburg aus dem Planungsraum IV assoziiert (2003) wurden, die nun die Vollmitgliedschaft bekommen sollen. Perspektivisch werden Lübeck, Neumünster und Ostholstein in späteren Jahren ebenfalls die Vollmitgliedschaft anstreben.“

 

Der vorrangig sachliche Grund für die assoziierte Mitgliedschaft der Hansestadt Lübeck entfiel 2014, als die Mitglieder der ARGE Hamburg-Rand - mit Ausnahme von Neumünster - zum neuen regionalen Planungsraum III zusammengefasst wurden. Es liegt nunmehr kein sachlicher Grund für eine Unterscheidung zwischen assoziierten und Vollmitgliedern vor. In der letzten Landrätesitzung der ARGE Hamburg-Rand am 24.11.2020 wurde daher angeregt, die formale Gleichstellung der faktisch gelebten Kooperation anzupassen und somit die anfallenden Kosten gerechter auf alle Mitglieder zu verteilen.

 

3. Projektmittelbudget

 

Die ARGE Hamburg-Rand plant ein Projektmittelbudget einzurichten, welches die finanzielle Beteiligung an Projekten der MRH vereinfachen soll. Es geht ausschließlich um die Finanzierung von Eigenanteilen für Projekte im Rahmen der MRH, die aus den zugehörigen Förderfonds gefördert werden und an denen Kreise und/oder kreisfreie Städte der ARGE Hamburg-Randkreise beteiligt sind.

 

Als Höhe des Projektmittelbudgets sind pauschale Beträge von 1.000 bis 3.000 Euro pro Jahr je Mitglied angedacht. Damit könnten pro Jahr und Mitglied Projekte mit bis zu 1.000 Euro finanziert werden. Die Projektlaufzeiten liegen in der Regel bei bis zu 3 Jahren (3 x 1.000 Euro = 3.000 Euro).

 

Über die Nutzung der Mittel entscheidet die Landrätesitzung, was jedoch eine Beteiligung der politischen Gremien nicht ausschließt. Dort wo Gesprächs- und Austauschbedarf besteht, findet vor der Entscheidung in der Landrätesitzung eine Befassung der politischen Gremien, der Kreise und kreisfreien Städte statt. So wird es bisher gehandhabt und ist bewährte Praxis der Zusammenarbeit. Letztlich soll das gemeinsame Projektmittelbudget auch mit Blick auf unterschiedliche Fristen und Gremientermine mehr Flexibilität in der Gesamtabstimmung, unter den Partnern der ARGE Hamburg-Rand und auch den Partnern in der Metropolregion Hamburg, ermöglichen.

 

In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Mittel eingezahlt werden, entscheidet die Vollsitzung im Rahmen der Haushaltsberatung, je nach Lage des konkreten Mittelabflusses aus dem Projektbudget. Nicht verbrauchte Mittel sollen übertragen werden. Die Geschäftsstelle der ARGE Hamburg-Rand erstellt dazu eine Übersicht zur Budgetverwendung und schreibt diese laufend fort.

 

4. Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Vollmitgliedschaft in der ARGE Hamburg Rand ergibt sich für die Hansestadt Lübeck eine Mehrbelastung von +11.500 Euro (siehe Tabelle unten). Bei der aktuellen Finanzierung der ARGE Hamburg Rand handelt es sich um eine Art Quersubventionierung zu Lasten der bestehenden Vollmitglieder. Zukünftig wird eine gerechtere Lastenverteilung angestrebt, in dem die bestehenden Vollmitglieder entlastet werden und ein einheitlicher Beitrag für alle Mitglieder von 45.800 Euro besteht.

 

Die bisherigen sechs Vollmitglieder werden in 2022 die Beitragsentlastungen durch die Vollmitgliedschaft der assoziierten Mitglieder nutzen, um das gemeinsame Projektmittelbudget erstmalig zu füllen. So kommt ein erstes Projektmittelbudget von 34.200 Euro zusammen.

 

Eine Budgetierung für die Projektmittel über die 34.200 Euro hinaus ist 2022 nicht erforderlich, und eine zusätzliche finanzielle Belastung für das Projektbudget entsteht somit für die Hansestadt Lübeck in 2022 nicht. Das Vorgehen sowie die Konkretisierung der Mittel für die Folgejahre wird mit der Haushaltsplanung 2023 beraten und beschlossen.

 

Beitragsleistungen im Haushaltsjahr 2022 (alte Planzahlen):

6 Vollmitglieder jeweils  51.500 Euro

Beitragsleistungen im Haushaltsjahr 2022 (alte Planzahlen):

3 assoziierte Mitglieder jeweils  34.300 Euro

Beitragsleistungen im Haushaltsjahr 2022 (bei Aufhebung der Assoziierung):

9 Vollmitglieder jeweils  45.800 Euro

Entlastung

jeweils  - 5.700 Euro

Mehrbelastung

jeweils  + 11.500 Euro

 

Projektmittelbudget 2022 (einmalig)

6 x 5.700,- Euro = 34.200,- Euro

 

 

5. Neufassung des Verwaltungsabkommens über die Arbeitsgemeinschaft Hamburg-Rand

 

Im aktuell vorliegenden Entwurf zur Neufassung des Verwaltungsabkommens finden sich

-          Anpassungen zur Umsetzung der Vollmitgliedschaft der assoziierten Mitglieder und

-          Anpassungen zur Einführung eines Projektmittelbudgets.

Darüber hinaus erfolgen einzelne Konkretisierungen zu bisherigen Regelungen. Hier werden Regelungen aus der gelebten Praxis in das Verwaltungsabkommen textlich aufgenommen.

 

Unverändert bleibt der Gremienvorbehalt für alle Entscheidungen im Rahmen der ARGE, die den Organen der Kreise und kreisfreien Städte vorbehalten sind. Beschlussfassungen haben hier nur empfehlenden Charakter. Die Kompetenzen der Kreistage, der Bürgerschaft und der Ratsversammlung, sowie ihrer Ausschüsse und auch der Landrätinnen und Landräte sowie (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister als Kreisorgane werden nicht beschränkt.

 

Der § 6 Abs. 4 wird ergänzt, um den zweiten Satz zu konkretisieren. So kann die Geschäftsstelle, wenn die Kreise und kreisfreien Städte zustimmen, weitere Leistungen für Dritte gegen Kostenerstattung erbringen. Die Beratung und Zustimmung erfolgt im Rahmen der Landrätesitzung. Je nach Umfang und finanziellen Auswirkungen der Aufgabenerweiterung, werden die Landrät:innen, sowie (Ober-)Bürgermeister:innen die Organe der Kreise und kreisfreien Städte einbinden und eine Beschlussfassung durch diese veranlassen. Weitere Hinweise zum Verwaltungsabkommen können der Anlage 3: Erläuterung zum Verwaltungsabkommen entnommen werden.

 

 

 


Anlagen


Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Entwurf des Verwaltungsabkommens über die Arbeitsgemeinschaft Hamburg-Rand

Anlage 3: Erläuterung zum Entwurf des Verwaltungsabkommens