Vorlage - VO/2021/10066-01  

Betreff: BM Antje Jansen (GAL): Anfrage gem. § 16 GeschO : Klimaschutzmaßnahmen 2020/2021 - Ampelschaltung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2021/10066
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Goedecke, Jan Philipp
Beratungsfolge:
Senat zur Kenntnisnahme
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.11.2021 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage gem. § 16 GeschO von BM Antje Jansen zu den Klimaschutzmaßnahmen 2020/ 2021 hier Ampelschaltungen:


Was hat die Prüfung des Grundsatzes des Klimaschutzes über Ampelschaltungen ergeben?

a) Welche Straßen mit Ampelanlagen wurden geprüft?

b) Wie kann dort eine intelligente Lösung im Sinne des Klimaschutzes aussehen?

c) Wie ist es möglich, Ampeln unter dem Grundsatz des Klimaschutzes so zu schalten, dass alle Verkehrsteilnehmenden bedarfsgerecht bedient werden?

d) Oder müsste sich Ampelschaltung unter dem Aspekt des Klimaschutzes nicht vielmehr an den Bedürfnissen umweltfreundlicher Mobilitätsformen orientieren, damit weitere Anreize gesetzt werden, auf diese umzusteigen?



 


Begründung

 

Um die Klimaziele der Hansestadt Lübeck zu erreichen, ist eine Mobilitätswende unumgänglich. Dies bedeutet eine massive Steigerung des Umweltverbundes, bei gleichzeitiger Minderung des motorisierten Individualverkehrs (MIV). Ampelschaltungen sind dabei eines der Steuerungsintrumente.

 

Damit die Mobilitätswende in Lübeck gelingt, ist als übergeordnetes Werkzeug der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) ein wichtiger Hebel. Darin kann abgestimmt festgelegt werden, welchen Verkehrsmitteln wo und in welchem Umfang Vorrang gewährt wird. Dabei ist eine integrierte Betrachtung aller Mobilitätsformen erforderlich.

 

Bis zur Fertigstellung des VEP wird weiterhin an der Verbesserung der Ampelschaltung gearbeitet. Der Straßenraum in Lübeck hat noch erhebliches Verbesserungspotenzial, fahrradfreundliche Ampelschaltungen und Infrastruktur zu errichten. Dabei sind die unterschiedlichen Geschwindigkeiten der Radfahrenden eine besondere Herausforderung. Um bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen, wird neben vielen anderen Maßnahmen auch die Steuerungswirkung der Ampelschaltung notwendig sein.

 

Zu den Fragen im Einzelnen:

 

a) Welche Straßen mit Ampelschaltung wurden geprüft?

b) Wie kann dort eine intelligente Lösung im Sinne des Klimaschutzes aussehen?

 

r die vier folgenden Straßen hat der Bereich Stadtgrün & Verkehr geprüft, inwieweit eine Koordination zwischen den Lichtsignalanlagen (LSA) stattfindet und die Ampelschaltung für den Radverkehr optimiert werden kann.

 

-          Ratzeburger Allee

-          Kronsforder Allee

-          Moislinger Allee

-          Falkenstraße

 

hleinrichtungen für den KFZ-Verkehr sind teilweise an den Ampeln vorhanden, sodass die Steuerung der Ampelschaltung derzeit den KFZ-Verkehr berücksichtigt, bzw. durch Bedarfstaster gesteuert werden kann. Der Rad- und Fußverkehr wird nicht aktiv erfasst, der Busverkehr wird teilweise mit eigenen LSA gesteuert.

 

Da auf den vier Straßen eine hohe Belastung durch den KFZ-Verkehr vorliegt und Stau vermieden werden soll, wird vom Bereich Stadtgrün & Verkehr von einer grünen Welle für den Radverkehr abgeraten. Unterschiedliche Geschwindigkeiten der Radfahrer:innen würden darüber hinaus dazu führen, dass diese sehr weit auseinanderfächern.

 

Eine Verbesserung der Verkehrsabhängigkeiten könne jedoch durch den Einsatz von Detektoren erreicht werden. Zum Beispiel wäre so ermittelbar, wann der Fahrzeugpulk durch ist und keine Fahrzeuge mehr nachfolgen. Als Folge könne die angeforderte Nebenrichtung eher geschaltet werden.

 

Auf Strecken vernetzter LSA wäre die Installation einer verkehrsabhängigen Programmwahl zielführend (wird bereits auf 3 Streckenzügen praktiziert). Durch Messung der Verkehrsmengen des KFZ-Verkehrs werden durch entsprechende Algorithmen die jeweils geeignetsten Programme für diesen geschaltet.

Die nächste anstehende Prüfung einer verbesserten Ampelschaltung ist der Radschnellweg über die Ratzeburger Allee.

 

c) Wie ist es möglich, Ampeln unter dem Grundsatz des Klimaschutzes so zu schalten, dass alle Verkehrsteilnehmenden bedarfsgerecht bedient werden?

 

Lichtsignalanlagen (LSA) unterliegen den Grundsätzen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dienen in erster Linie der Sicherung des Verkehrs und dem Schutz der Verkehrsteilnehmer. Die Einbeziehung des Klimaschutzes ist dabei relativ neu.

Klimaschutz kann auf verschiedene Arten erreicht werden. Einerseits durch eine Verkehrsverlagerung vom MIV auf den Umweltverbund, andererseits durch Effizienzsteigerung des Verkehrs. Um die Klimaziele zu erreichen, ist eine Kombination von beiden Methoden wichtig und notwendig. Eine alleinige Anpassung von Signalanlagen wird nicht zum gewünschten Ziel „Klimaschutz“hren.

Es bedarf hier einer Einzelfallprüfung je nach Straßenraum und Routen. Auf wichtigen Routen für den Umweltverbund (Fußnger, Fahrradfahrer, ÖPNV) muss eine Bevorzugung dieser Verkehrsträger erfolgen. Dazu gehört unter anderem auch der Vorrang bei Ampelschaltungen, aber auch eine faire Verteilung des Straßenraumes. Durch den Anreiz des schnellen und sicheren Vorankommens für den Umweltverbund kann dieser gestärkt werden.

Auf Strecken, die weniger wichtig für den Umweltverbund sind kann eine Ampelschaltung zugunsten des MIV geschehen.

Durch die Verlagerung der zurückgelegten Kilometer auf den Umweltverbund verringert sich die Anzahl der Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr und der MIV kommt schneller vorwärts. Auch der ÖPNV wird durch das geringere Verkehrsaufkommen beschleunigt.

Diese Aspekte werden im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes erarbeitet, um die Planungsgrundlage für die zukünftigen Vorrangrouten darzustellen. Auch im Masterplan Klimaschutz (MAKS) wird das Thema Ampelschaltungen weiterhin aufgenommen, um eine Lösung der Nutzungskonflikte zu erreichen.

 

 

d) Oder müsste sich Ampelschaltung unter dem Aspekt des Klimaschutzes nicht vielmehr an den Bedürfnissen umweltfreundlicher Mobilitätsformen orientieren, damit weitere Anreize gesetzt werden, auf diese umzusteigen?

 

Um die umweltfreundlichen Mobilitätsformen attraktiv gestalten zu können, muss die Verkehrs-Infrastruktur diese zielgerichtet beachten und fördern. Auch die Verkehrslenkung durch Ampelschaltungen ist ein Teil der nötigen Veränderungen. Die „fahrradfreundliche“ Ampelschaltung ist eine geeignete Maßnahme zur Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsformen und damit eine wirksame Förderung des Klimaschutzes.  r die Stärkung des Radverkehrs sollte moderne Sensortechnik und ein Verkehrsfluss-Management eingesetzt werden.


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2021/10066   BM Antje Jansen (GAL): Anfrage gem. § 16 GeschO : Klimaschutzmaßnahmen 2020/2021 - Ampelschaltung   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Anfrage
VO/2021/10066-01   BM Antje Jansen (GAL): Anfrage gem. § 16 GeschO : Klimaschutzmaßnahmen 2020/2021 - Ampelschaltung   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Antwort auf Anfrage öffentlich