Vorlage - VO/2021/10250  

Betreff: Neubau Geh- und Radweg an der Straße Seekamp
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Uhlemann, Kerstin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
16.08.2021 
55. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

-          Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, CDU und BM Möller in der rgerschaft am 26.09.2019 (VO/2019/8082-27-01) hier: 3 A) Planungskosten für den Bau eines neuen Radweges von Blankensee nach Groß Grönau

 

-          Antrag der Fraktionen CDU und SPD in der Bürgerschaft am 29.08.2019 (VO/2019/07374):

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen

 

ob und wie die Herstellung eines kombinierten Rad-/Fußweges parallel zur Straße „Seekamp“, beginnend am Dorfplatz Blankensee, endend an der Gemeindegrenze zu Groß Grönau möglich ist,

welche Investitionssumme hierfür ca. erforderlich wäre,

ob für diese Maßnahme Fördermittel eingeworben werden können,

ob eine Aufnahme dieses Radwegs in das Radwegekonzept "Fahrradfreundliches Lübeck" sinnvoll ist und

welche Priorität dieser Radweg im Rahmen aller geplanten Radwege hätte.

 

Dem Bauausschuss ist bis Ende Juni 2019 hierüber zu berichten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung

 

Ausgangssituation

 

Die beiden Gemeindeteile Blankensee und Groß Grönau sind durch die außerörtliche Landesstraße Seekamp verbunden. Hinsichtlich der straßenrechtlichen Widmung handelt es sich um eine Gemeindestraße, die im Wesentlichen Verbindungsfunktion übernimmt und nur der Erschließung des an der Straße gelegenen Forschungszentrums PerkinElmer (ehemals EUROIMMUN) dient. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf 50 km/h in Verbindung mit Gefahrenzeichen Z 133 (Fußnger) in beiden Fahrtrichtungen beschränkt.

 

Im Bestand zeigt sich die 5,30 m bis 6,0 m breite Asphaltfahrbahn in einem sehr guten baulichen Zustand, ist als zweibahnige Straße markiert (weiße Markierung von Mittel- und Randlinien stark abgefahren) und in Teilbereichen von aufgewachsenen Banketten eingefasst. Bankette werden in Kurveninnenbereichen teilweise vom motorisierten Verkehr befahren und sind verdrückt.

 

hrend der Straßenabschnitt Seekamp auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck vom östlichen Ortsausgang Blankensee bis 50 m vor der Einmündung Seekrug auf ca. 1,05 km Länge vollständig das Naturschutzgebiet „Grönauer Heide, Grönauer Moor, Blankensee mit Blankenseebachniederung“ (NSG) durchquert und auch selbst Bestandteil des NSG (Naturschutzgebiet) ist, liegt der Knoten mit der großumigen Einmündung Seekrug außerhalb und verläuft der Straßenabschnitt Am Sonnenberg auf 1,35 km Länge in der Gemarkung Groß Grönau außerhalb des NSG.

 

 

 

 

An der zwischengemeindlichen Straßenverbindung Seekamp/Am Sonnenberg wurde von der Stadt Lübeck eine touristische Radwegweisung für nahräumige Radverbindungen eingerichtet, die aber nicht Bestandteil einer Radroute im regionalen oder überregionalen Radwegnetz ist. Im Gegensatz dazu sind einige Waldwege als Routen E1, E6, E9 im Europäischen Fernwandernetz zugewiesen und bieten zu Fuß Gehenden im Natur- und Vogelschutzgebiet Erholung und Entspannung. Auch wenn die Straße Seekamp in dieses Fußwegenetz nicht eingebunden ist, wird sie dennoch vereinzelt am linken Fahrbahnrand begangen.

 

In 2020/21 hat die Gemeinde Groß Grönau einen straßenbegleitenden, von der Fahrbahn abgesetzten Gehweg vom Ortsausgang Groß Grönau bis zur Einmündung Seekrug außerhalb und entlang des NSG errichtet, der für Radfahrende ordnungsrechtlich freigegeben ist.

 

 

 

 

 

Grundlagenermittlung

 

Die Abteilung 5.660.2 Urbane Mobilitätsprojekte des Bereiches Stadtgrün und Verkehr hrte im Rahmen der Grundlagenermittlung zunächst eine Bestands- und Problemanlayse durch. Hierzu gehörten auch mehrfache Verkehrsbeobachtungen durch Radbefahrung und Begehung, die Auswertung von Bestandsdaten zur Unfallanalyse und Geschwindigkeitsüberwachung mit Zähldaten. Darüber hinaus wurde der bauliche Bestand des Seekamp (Breiten und Zustand Fahrbahn, Bankette, Markierung, Beschilderung) sowie der angrenzende Naturschutzraum durch Begehung mit Vertretern der Bauunterhaltung und Naturschutzbehörde erfasst und eine Überprüfung der Sichtverhältnisse durchgeführt.

 

Verkehrszählungen inklusive Geschwindigkeitsmessungen

Zur Zeit der Projektbearbeitung von Dezember 2020 bis März 2021 lagen zwei aktuelle Geschwindigkeitsmessungen vom Januar 2021 vor, die eingeschränkte Verkehrsdaten liefern. Mittels Hochrechnung wurde die Annahme von täglich ca. 850 motorisierten Kraftfahrzeugen mit geringem 2 %-Anteil an Schwerlastverkehr (Buslinie 6, landwirtschaftliche Verkehr) und ein Verkehrsaufkommen in der morgendlichen Spitzenstunde von maximal 60 Fahrzeugen getroffen. Die für die erste verkehrliche Abschätzung getroffene Annahme von 50 Radlern und 20 zu Fuß Gehenden am Tag wurde durch das Beobachtungsergebnis von drei Begehungen bestätigt. Der Anteil des Radverkehrs am motorisierten Verkehr betrug demnach 6 %.

 

Aufgrund dieser geringen Verkehrsnachfrage und der damit einhergehenden seltenen Begegnungen nutzen auch Radfahrende und zu Fuß Gehende die Fahrbahn im Mischverkehr, was ein regelkonformes Verhalten auf dieser Gemeindeverbindungsstraße widerspiegelt.

Ergänzung: Pandemiebedingt konnte erst am 03. Juni 2021 eine 24-Stunden-Verkehrs-hlung durchgeführt und das tatsächliche Verkehrsaufkommen nachträglich festgestellt werden. Hiernach verkehrten am Zähltag insgesamt 1.294 Kraftfahrzeuge auf dem See-kamp, davon 53 Schwerfahrzeuge, was einem SV-Anteil von 4,1 % entspricht. In der gleichen Zeit waren 137 Radfahrende unterwegs, was einem mittleren Radverkehrsanteil von 10,6 % am Gesamtverkehr entspricht. Am Nachmittag zwischen 15 und 16 Uhr verkehrten sowohl die meisten Radler (14) als auch Kfz (135).

Die Annahme des Verkehrsaufkommens zum Zeitpunkt der Grundlagenermittlung wurde demnach von der jüngsten Zählung um ca. 35 % übertroffen. Dennoch liegen die Ergebnisse der Juni-Zählung noch deutlich unter den Grenzwerten für einbahnige Landstraßen von 3.000 Kfz/24 h mit einem SV-Anteil von bis zu 150 Fz/24 h.

 

Unfalldaten

Die Polizei der Hansestadt Lübeck meldet im Auswertungszeitraum 01.01.2017 bis 25.11.2020 auf dem Seekamp keine polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle. Es wird von Gefahrensituationen berichtet, die nach Rücknahme der Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h auf 50 km/h subjektiv wahrgenommen wurden (verkehrsrechtliche Anordnung vom 10.02.2020 nach Auflösung der Durchgangsunterkunft für Aus- und Übersiedler am damaligen Standort EUROIMMUN).

 

Baulicher Zustand, Straßengeometrie

Wegen der geländeangepassten, geschwungen bis gestreckten Linienführung und der mit der geringen befestigten Fahrbahnbreite verbundenen besonderen Begegnungssituation ist die bereits angeordnete Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h für die Verkehrssicherheit förderlich. Dennoch werden nicht durchweg Situationen vermieden, in denen sich die Fußnger:innen und Radfahrenden gefährdet oder überfordert fühlen. Eine Ursache ist die bestehende Mittelmarkierung, wodurch Kfz zum Fahrbahnrand und damit zu den Radfahrenden und zu Fuß Gehenden - hingeleitet werden.

 

Die um Stellungnahme gebetene UNB hat die Führung eines Radweges durch das NSG aus naturschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Ergänzend hat sie mitgeteilt, dass bereits die Straße komplett im NSG liegt und nicht der Fahrbahnrand die Grenze zum NSG bildet. Ein weiterer Eingriff sei aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausgeschlossen und auch eine Befreiung von den Regelungen der NSG-Verordnung kann nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Untersuchungsergebnis

 

Im Zuge der Grundlagenermittlung hat sich gezeigt, dass aus planerischer Sicht und Zugrundelegung der maßgebenden Regelwerke (RAL 2012, ERA 2010) eine verkehrlich sichere Führung der Radfahrenden bereits heute gegeben ist und kein gesonderter Weg angelegt werden muss. Die aktuell mit ca.1.300 Fz/24 h ermittelte Verkehrsstärke erlaubt eine sichere Mitbenutzung und Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Die Sicherheit wird durch die Auswertung der Unfallstatistik der letzte drei Jahre bestätigt, wonach in diesem Zeitraum kein einziger Unfall registriert wurde. Die bestehende Straßengeometrie ermöglicht sehr gute Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmenden. Der bestehende Querschnitt entspricht bereits heute in etwa der EKL 4 gem. RAL, jedoch aktuell abweichend mit durchgehenden Fahrbahnrandstreifen und mit Mittelmarkierung. Die Mittelmarkierung soll entfernt werden, um das o. a. Fahrverhalten der Kfz zum Fahrbahnrand hin zu vermeiden. Dies erhöht die Sicherheit für Radfahrende bei Überholvorgängen durch Kfz, welche sich nicht mehr durch den Mittelstreifen leiten lassen können. Für die zu Fuß Gehenden stehen die abseits gelegenen Wander- und Waldwege zur Verfügung.

 

Fazit

 

Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass aus Verkehrssicherheitsgründen kein gesonderter Radweg entlang der Straße Seekamp angelegt werden muss. Es wird vorgeschlagen, den bestehenden Querschnitt beizubehalten, die Mittelmarkierung zu entfernen und die Fahrbahnrandmarkierungen zu erneuern. Ergänzend sollen die Bankette unter Beachten naturschutzrechtlicher Vorgaben abgeschält werden, damit das Regenwasser zum Fahrbahnrand hin abfließen kann und die von Radfahrenden genutzten Seitenbereiche auch bei Regenereignissen befahrbar bleiben.

 

Bei der jüngst abgeschlossenen, straßenbegleitenden Wegherstellung Am Sonnenberg auf dem Gebiet der Gemeinde Groß Grönau handelt es sich um einen Neubau eines Gehweges mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“. Hier ist das Radfahren auf der Fahrbahn im Mischverkehr zwischen Blankensee und Groß Grönau auch weiterhin möglich, so dass sowohl in Groß Grönau als auch auf dem Lübecker Stadtgebiet eine durchgehende Radführungsform gegeben ist.


 


Anlagen