Vorlage - VO/2021/10053  

Betreff: BW 4 Moltkebrücke Instandsetzung - Projektfreigabe
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Striepling, Axel
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
07.06.2021 
53. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
15.06.2021 
51. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Lagekarte
Anlage 3 - Seitenansichten

Beschlussvorschlag

 

Der rgermeister wird ermächtigt die Instandsetzungsmaßnahme BW 4 Moltkebrücke zu beginnen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

r Kinder und Jugendliche ist der derzeitige Verfahrensstand nicht von Relevanz.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

die Verkehrssicherungspflicht der Hanse-stadt Lübeck gem. § 10 StrWG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Durch die Baumaßnahme entsteht zunächst ein zusätzlicher CO2 Ausstoß. Die Baumaß-nahme dient jedoch der Erreichung der Le-bensdauer des Bauwerks. Ein vorzeitiger Ersatzneubau hätte einen ungleich höheren CO2 Ausstoß zur Folge.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Bauwerkszustand und geplante Maßnahmen:

Die vorhandene Straßenbrücke überführt die Moltkestraße (Kreisstraße K18) über die
Wakenitz und zwei Wanderwege in der Hansestadt Lübeck. Die überführte Kreisstraße K18 ist von Westen nach Osten ausgerichtet. Sie bindet in dem vorliegenden Streckenabschnitt den Ortsteil Marli an die Lübecker Altstadt an.

 

Der Überbau der Brücke besteht aus einer einfeldrigen Plattenkonstruktion mit Walzträgern in Beton. Die Randbalken unter den beidseitig an die Fahrbahnplatte angeschlossenen Geh-/ Radwegen sind als Verbundträger ausgebildet. Der Überbau liegt auf zwei Kastenwiderlagern mit langen parallelen Flügelwänden. Die Widerlager lagern auf den alten, historischen Widerlagern und deren Pfahlrost, bestehend aus 120 senkrechten und 40 schrägen Kieferpfählen. Der Überbau lagert auf 30 allseits beweglichen Elastomerlagern. Die Stützweite des Überbaus beträgt 20,76 m, die lichte Weite der Wakenitz im Bauwerksbereich 12,90 m. Der Überbau ist zwischen den Geländern 21,90 breit und hat eine Brückenfläche von ca. 450 m².

 

Das Bauwerk wurde im Jahr 1973 dem Verkehr übergeben und wird seitdem durch regelmäßige Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 überwacht. Im Zuge der letzten Bauwerksprüfung im Jahr 2018 wurden erhebliche Schäden, die die Erneuerung der Bauwerkskappen, des Fahrbahnbelags und des Korrosionsschutzes der Walzträger sowie weitere kleinere Reparaturarbeiten erforderlich machen, festgestellt. Das Bauwerk erhielt im Ergebnis die Zustandsnote von 2,5 (Zustandsnoten von 1 = sehr guter Bauwerkszustand bis 4 = ungenügender Bauwerkszustand).

 

Die festgestellten Schäden am Über- und Unterbau sollen im Rahmen der geplanten Grundinstandsetzung im Jahr 2021/2022 saniert werden. Die Grundsubstanz der Brücke ist in einem erhaltungsfähigen Zustand. Eine Instandsetzung zu einem späteren Zeitpunkt würde dazu führen, dass sich die Bauwerksschäden vergrößern und sich vor allem weiter auf die tragenden Bauwerksteile ausbreiten. Zum einem würde sich dann der Sanierungsaufwand erheblich erhöhen und es wäre nicht sichergestellt, dass die zu erwartende Lebensdauer des Bauwerks von 80 Jahren erreicht wird.

 

Im Rahmen der nun anstehenden ersten grundhaften Instandsetzung des Bauwerks sind folgende Leistungen vorgesehen:

 

        Komplette Erneuerung der Bauwerkskappen einschl. Abdichtung und Geländer

        Erneuerung des Fahrbahnbelags einschl. Abdichtung

        Herstellung von bituminösen Fahrbahnübergangskonstruktionen,

        Beton-/Mauerwerksinstandsetzung Über- und Unterbau

        Erneuerung des Korrosionsschutzes der Walzträger

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist ab November 2021 (nach Beendigung der Ausflugsschifffahrt) bis Ende Mai 2022 geplant (Winterpause von Mitte Dezember 2021 bis Ende Februar 2022).

r die Dauer der Baumaßnahme muss die Brücke einschl. Geh-/Radweg halbseitig gesperrt werden. Der Geh- und Radverkehr wird dann jeweils auf die gegenüberliegende Seite geleitet. Die Kfz einschl. ÖPNV werden mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung an der Baustelle vorbeigeführt. Der jetzt vorhandene Parkstreifen entfällt während der Bauzeit komplett.

 

Finanzierung:

r die Grundinstandsetzung wird mit einem Finanzbedarf von 1,2 Mio. EUR gerechnet. Förderfähig ist die Grundinstandsetzung nicht, da es sich um eine reine Erhaltungsmaßnahme handelt.

Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme setzt sich derzeit wie folgt zusammen:

 

Brückeninstandsetzungsmaßnahmen (brutto):

ca. 950 TEUR

Ing.-Kosten Bauwerk (Bauüberwachung, Prüfingenieur:in, Gutachten usw.)

ca. 250 TEUR

Finanzbedarf (brutto) Hansestadt Lübeck:

ca. 1.200 TEUR

 

Die erforderlichen Mittel sind im konsumtiven Haushalt 2021/2022 im PSK 542001 000 5221009 berücksichtigt. Die bereits benötigten Haushaltsmittel für Vorleistungen und Planungsleistungen in 2021 wurden bereits durch den laufenden konsumtiven Haushalt 2021 bereitgestellt.


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen

2 Lagekarte

3 Seitenansichten


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (104 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Lagekarte (287 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Seitenansichten (294 KB)