Vorlage - VO/2020/08691-01  

Betreff: Antwort zur Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): "Partizipation bei der Digitalen Strategie"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2020/08691
Federführend:1.103 - Digitalisierung, Organisation und Strategie Bearbeiter/-in: Schütt, Linda
Beratungsfolge:
Senat
Hauptausschuss
18.05.2021 
49. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Thorsten Fürter vom 25.02.2020 (VO/2020/08691)
 


Begründung

a.     Welche Akteure wurden bei der Erstellung der von der Bürgerschaft beschlossenen Strategie einbezogen? In welcher Weise erfolgte dies?

Die Bürgerschaft hat zunächst das Rahmenkonzept zu einer Digitalen Strategie beschlossen, das federführend durch den CDO der Hansestadt Lübeck erstellt wurde. Dieser hat die Fachbereiche der Verwaltung und ihre zentralen Funktionen wie z.B. Datenschutz- und Gleichstellungsbeauftragte, Gesamtpersonalrat eingebunden. Darüber hinaus beteiligt wurden u.a. das EnergieCluster Digitales Lübeck e.V., in dem Stadt, Verbände, Stiftungen, Unternehmen und Hochschulen gemeinsam aktiv eingebunden sind. Auch das Joint Innovation Lab als Ökosystem zur Erforschung und Entwicklung digitaler Lösungen für Staat und Gesellschaft hat an der Erstellung mitgewirkt.

Im Rahmen des Förderprojektes „Modellprojekte Smart City“ hat das eingereichte Rahmenkonzept bereits erheblich zur Förderentscheidung beigetragen. Ziel ist es, in der geförderten Strategiephase die Beteiligung insbesondere mit Bürger:innen zu intensivieren. Dieses geschieht beispielsweise durch die Einrichtung des Beirates „beck Digital“ (VO/2021/09831). Weiterhin wird im Rahmen des Förderprojektes ein kontinuierlicher Beteiligungsprozess gestartet, der von der Stabsabteilung Digitalisierung, Organisation und Strategie mit dem Themenschwerpunkt Changemanagement der Hansestadt Lübeck verantwortet wird.

 

 

b.     Wie erfolgte die Einbeziehung externer Expertise?
 

Externe Expertise zum Rahmenkonzept wurde über das EnergieCluster Digitales Lübeck e.V., das Joint Innovation Lab SH, die Stadtwerke Lübeck, die Mach AG und die Uni und TH Lübeck einbezogen. Auch hier wird bei der Umsetzung der geförderten Smart City-Projekte, aber auch darüber hinaus die Zusammenarbeit noch intensiviert werden.

 

 

c.     Wie wurden die Bürger:innen über die Entwicklung der Digitalen Strategie informiert?

Über die Erstellung des Rahmenkonzeptes konnten sich Bürger:innen u.a. über Pressemitteilungen, Berichte in den Medien, Informationen über www.luebeck.de, das Ratsinformationssystem und Präsenzveranstaltungen wie z.B. Stadtteilkonferenzen informieren. Die Erstellung der Digitalen Strategie erfolgt im weiteren Prozess unter Beteiligung der Bürger:innen, wie bereits ausgeführt.
 

 

d.     Welche Partizipationsmöglichkeiten hatten die Bürger:innen der Hansestadt Lübeck, um an den Inhalten der Strategie und insbesondere der Auswahl der “ersten konkreten Maßnahmen und Pilotprojekte” mitzuwirken?

Die Partizipationsmöglichkeiten der Bürger:innen der Hansestadt Lübeck am Rahmenkonzept zur Digitalen Strategie waren, wie unter a. beschrieben, noch eingeschränkt. Die Fortschreibung des Rahmenkonzeptes inkl. der eigentlichen Strategieerstellung wird in einer ganzheitlichen Beteiligung mit verschiedenen Formaten erfolgen (u.a. Beirat „beck Digital, Stadtteilveranstaltungen, Workshops mit bestimmten Bevölkerungsgruppen, Ausbau der Beteiligungsplattform Lübeck:überMorgen / digitale Beteiligungsformate). Weiterhin ist geplant, dass sich ein Linienbus, umgebaut zu einer Digitalwerkstatt, auf eine Rundreise durch die Stadtteile Lübecks begibt.

 

 

e.     Welche Risiken der Digitalisierung wurden im Rahmen der Entwicklung der digitalen Strategie ausgemacht? Wie soll diesen begegnet werden?

Das Rahmenkonzept greift Risiken aus den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit auf. Die digitale Infrastruktur in einer Smart City bedarf eines besonderen Schutzes. Weil Digitalisierung nicht an der Stadtgrenze aufhört, wurde die Smart City Region Lübeck gegründet, in der sich Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zusammengeschlossen haben, um die Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Gleichzeitig setzt die Hansestadt Lübeck innerhalb der Stadtgrenzen auf eine lokale Serverarchitektur und sichert so die Datenhoheit.

Als weitere Maßnahmen stärken wir die Datensouveränität der Bürger:innen über ein entsprechendes Projekt und binden die Datenschutzbeauftragte der Hansestadt Lübeck in alle Projekte ein.

Darüber hinaus wird ein hohes Risiko in einer digitalen Spaltung der Gesellschaft gesehen. Deshalb hat die Hansestadt Lübeck die Medienwerkstatt gegründet, um über Chancen und Risiken aufzuklären sowie mit Fortbildungsangeboten für ganz unterschiedliche Interessen- und Bevölkerungsgruppen die notwendigen digitalen Kompetenzen zu vermitteln. Um möglichen Risiken angemessen zu begegnen, strebt die Hansestadt Lübeck Kooperationen mit NGOs wie z.B. Sprungtuch e.V. oder dem Chaos Computer Club e.V. an.

 

 

f. + g      Wie wurde bei bereits pilotierten Projekten die Technikfolgenabschätzung durchgeführt und mit welchem Ergebnis? Wie soll die Technikfolgenabschätzung bei zukünftigen Projekten durchgeführt werden? Wer ist dafür zuständig? Wie wird dies dokumentiert?

Die Aspekte der Technikfolgenabschätzung wie Methoden und Themen, z.B. Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit werden im Beirat „beck Digital“ diskutiert.

 

 

h.     Bei welchen konkreten Projekten wird durch Open Source bzw. Freie Software die Übertragbarkeit auf andere Kommunen sichergestellt?

Alle im Rahmen der Bundesförderung erstellten Software-Lösungen werden als Open-Source bzw. freie Software bereitgestellt. Ziel ist es, einzelne Module der Lübecker Smart City Plattform (VO/2020/09402), die auf die Fiware-Middleware setzt, auch anderen Kommunen zur Verfügung zu stellen. Da die Fiware-Middelware von der EU als Open-Source Projekt gefördert wird, erhofft sich die Hansestadt Lübeck auch von Entwicklungen anderer Kommunen zu profitieren und diese in die Smart City Plattform integrieren zu können. Grundsätzlich strebt die Hansestadt Lübeck an, sich mit anderen Kommunen auszutauschen und auch von den Erfahrungen anderer zu profitieren. Ob ein Projekt für den Open-Source-Ansatz geeignet ist, wird im jeweiligen Vorhaben analysiert und bewertet.

 

 

i.       Wie sollen durch die Strategie digitale Kompetenzen und lebenslanges Lernen entwickelt werden?

Mit der Einrichtung einer kommunalen Medienwerkstatt (VO/2020/09499) schaffen wir einen Raum, um den Umgang mit digitalen Medien zu erlernen. Im Rahmen der Medienwerkstatt sind zahlreiche Akteure des Lübecker Bildungssektors eingebunden. Die Angebote richten sich an Lehrende und Schüler:innen von Lübecker Schulen, Mitarbeitende der Stadtverwaltung und interessierte Bürger:innen.  Sie umfassen Themen rund um den Umgang mit digitalen Endgeräten, Daten und Kommunikation im digitalen Raum.  In Kooperation u.a. mit Uni, TH und Volkshochschule werden Angebote für Menschen aller Altersgruppen entwickelt, die ein lebenslanges Lernen und den Aufbau digitaler Kompetenzen ermöglichen.

Zudem wird eine Online-Plattform entwickelt, auf der es möglich ist, sich digitale Kompetenzen zeit- und ortsunabhängig anzueignen.
 

 

j.       Wie soll die Strategie dazu beitragen, die Bürger:innen systematisch weiterzubilden, um die Stadtgesellschaft zu befähigen, mit digitalen Technologien bewusst und kritisch umzugehen?

Siehe oben (Antworten auf Fragen e. und i.), die genaue Ausgestaltung entwickelt das neu gestartete Projekt zur Datensouveränität unter der Leitung des E-Government Lehrstuhls der Universität zu Lübeck.

 

k.     r wann ist die Einsetzung des geschlechterparitätischen Beirats “beck Digital” geplant? Ist beabsichtigt, dass die Bürgerschaft über Zuständigkeiten, Zusammensetzung und Arbeitsweisen des Beirats zu entscheiden hat? Ist sichergestellt, dass auch Menschen aus Initiativen, deren Zielsetzung nicht in erster Linie wirtschaftlich geprägt ist (z.B. Umweltverbände, Bürgerrechtsbewegungen, etc.) an dem Beirat beteiligt werden?

Die Konzeptentwicklung des Beirats wird in Kürze abgeschlossen sein. Die Einsetzung ist für das zweite/dritte Quartal 2021 geplant. Im Beirat werden Menschen aus verschiedenen Teilen der Stadt, nner und Frauen zu gleichen Teilen vertreten sein, außerdem Organisationen der Zivilgesellschaft, des Klimaschutzes und Kulturvertreter:innen. Auch Vertretungen von Senior:innen und jungen Menschen bekommen je eine Stimme, ebenso wie Menschen mit Beeinträchtigungen. Darüber hinaus werden Wissenschaft und Wirtschaft berücksichtigt. Zwei Mitglieder sollen umliegende Kommunen entsenden, um Meinungen und Ideen aus der Smart Region Lübeck einzubinden.

Es ist beabsichtigt, die Besetzung des Beirats, die zunächst für 2 Jahre erfolgen soll, nach einem Auswahlverfahren der Verwaltung durch Bürgerschaftsbeschluss legitimieren zu lassen.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2020/08691   Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): "Partizipation bei der Digitalen Strategie"   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
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