Vorlage - VO/2020/09443  

Betreff: Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Bahnhof Lübeck Skandinavienkai, Erneuerung der Weichen 49, 50 und 51
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Rönfeldt, Otto Hinrich
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.11.2020 
42. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
24.11.2020 
41. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Übersichtskarte

Beschlussvorschlag


Mit der Umsetzung der Maßnahme Bahnhof Lübeck Skandinavienkai, Erneuerung der Weichen 49, 50 und 51 wird begonnen.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendli-chen gem. § 47 f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung


Eisenbahninfrastrukturunternehmerin, Eigentümerin und Betreiberin der Lübecker Hafenbahn ist die Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority (LPA).

 

Wichtiger Teil der Lübecker Hafenbahn ist der Bahnhof Lübeck-Skandinavienkai, über den die Ladegleise des Skandinavienkais und das Terminal für Kombinierten Verkehr (KV) Baltic Rail Gate schienentechnisch erschlossen werden. Die seeseitig gelegene Weichengruppe bestehend aus den Weichen 49, 50 und 51 sowie das Verbindungsgleis zwischen den Weichen 51 und 52 und den anschließenden Gleisbereichen sollen aufgrund ihrer altersbedingt starken Abnutzung der Fahrbahnen und des zunehmenden biologischen Zerfalls der Schwellen komplett erneuert werden.

 

Für die Weichen sollen einfache Weichen der Bauform EW54 190 1:9 auf Holzschwellen verbaut werden, in den Anschlussbereichen sollen Schienen der Bauform 54E4 und Holzschwellen zur Verwendung kommen. Die für die Herstellung der Soll-Lage der zu erneuernden Weichenverbindung erforderlichen Stopf- und Richtarbeiten werden bis in die Weichenverbindung Weiche 51– Weiche 63 (Gleis 31) durchgeführt.

 

Arbeiten an der Gleisentwässerung sind nicht vorgesehen. Die im Baufeld vorhandenen Schächte und Rohrleitungen der Tiefenentwässerung bleiben im Bestand erhalten und werden im Bestand bauzeitlich gegen Beschädigungen gesichert.

 

Die Stelleinheiten und Signale der Weichen werden im Zusammenhang mit der Erneuerung der Weichenfahrbahn ebenfalls erneuert.

 

 

Hafenbetriebliche Notwendigkeit

 

Über die eingleisige LPA-Strecke Abzweig Lübeck-Kücknitz – Bahnhof Lübeck-Skandinavienkai und den Bahnhof Lübeck-Skandinavienkai (Bf Lsk) werden die Ladegleise des Terminals Skandinavienkai und die Gleisanlagen des KV-Terminals mit dem bundesweiten Schienennetz der DB Netz AG verbunden.

 

Die Weichen 49, 50 und 51 stellen die Verbindung zwischen dem Bahnhof Lsk und den Ladegleisen des Terminals dar (siehe auch Übersichtskarte, Anlage 2). Ein bedeutender Teil der umfangreichen Hafenbahnverkehre am Skandinavienkai wird über diese Weichenverbindung abgewickelt. Sie sind in ihrer Verbindungsfunktion für den Skandinavienkai unerlässlich für einen funktionierenden Eisenbahnbetrieb.

 

Die LPA ist als Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach § 4 Abs 3 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) verpflichtet, ihre Eisenbahninfrastruktur sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten.

Dazu gehört, dass verschlissene und abgängige Anlagenteile so rechtzeitig zu ersetzen sind, dass jederzeit ein sicherer Eisenbahnbetrieb gewährleistet wird.

 

 

Kosten

 

Gemäß der aktuellen Kostenberechnung vom 13.05.2020 betragen die Gesamtkosten rd. 570.000 EUR netto.

 

 

Risiken

 

Um die Baumaßnahme durchzuführen, sind bei Gleisbaustellen Gleissperrungen für bestimmte Zeiten zu beantragen, die u. a. an die betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) lange vorher zu kommunizieren sind. Durch Verzögerungen während der Baudurchführung besteht immer das Risiko, dass Sperrpausen nicht eingehalten werden können (Risiko: Baukosten/Zeit). Ein Teil des Risikos kann dadurch verringert werden, dass für die Lieferleistung der Weichen zunächst eine Abnahme der Weichen im montierten Zustand im Weichenwerk stattfindet und die anschließende Lieferung und Überprüfung der Bauteile auf der Baustelle so rechtzeitig erfolgt, das fehlende Teile vor Einbau nachgeliefert werden können.

 

Des Weiteren besteht ein Baugrundrisiko (Bodenentsorgung bzw. -deponierung), welches im Vorwege durch Erkundungen/Beprobung verringert wird.

 

 

Ausschreibung und Zeitpunkt der Umsetzung

 

Ziel ist es, nach Freigabe durch die Gremien, die Gleisbaumaßnahme Anfang Dezember 2020 auszuschreiben. Die Ausführung ist innerhalb bestimmter Sperrpausen im Juni oder September 2021 geplant. Mit der Planung wurde wegen der rechtzeitigen Beantragung von Fördermitteln bereits im Oktober 2019 begonnen.

 

 

Haushaltsmäßige Ordnung

 

Im Haushalt 2020 sind für die Maßnahme insgesamt 50.000 EUR im investiven Teil des Produkthaushalts unter dem Produktsachkonto 552001 833.7852000 - Wasser und Hafen, Bahnhof Lübeck Skandinavienkai, Erneuerung W 49, W 50 und W 51, Tiefbaumaßnahmen – geordnet. Für die Bauausführung sind im investiven Haushalt 2021, der am 24.09.2020 von der Bürgerschaft beschlossen wurde, 520.000 EUR vorgesehen.

Das Projekt erfüllt die Voraussetzungen für eine Förderung mit einer Quote von 50 % der förderfähigen Kosten gemäß Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) durch das Eisenbahn-Bundesamt. Der Förderbescheid in Höhe von 235.000 EUR liegt inzwischen mit Datum 11.05.2020 bei der LPA vor.

 

 

 


Anlagen


1 – Finanzielle Auswirkungen

2 – Übersichtskarte

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (74 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Übersichtskarte (1848 KB)