Vorlage - VO/2020/09153-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Sicherheitskonzept Altstadt für Silvester
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2020/09153
Federführend:3.320 - Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Wöhlk, Melanie
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
27.10.2020 
39. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage AM Dr. Flasbarth
 

 


Begründung

Frage 1 - Welche Kenntnis hat die Verwaltung über Anzahl und Ausmaß der o.a. Verstöße in den vergangenen drei Silvesternächten?

Nach den Vorschriften der Sprengstoffverordnung ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände nur am 31. Dezember und am 1. Januar zulässig. Das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern ist generell verboten. Der Verwaltung ist bekannt, dass es in jedem Jahr Verstöße gegen dieses Verbot gibt. Anzahl und Ausmaß können jedoch nicht erfasst werden, da eine Ahndung (und damit Erfassung der einzelnen Verstöße) nur möglich wäre, wenn jemand „auf frischer Tat“ ertappt werden könnte. Dies ist in der Praxis utopisch. Hier kann nur an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger appelliert werden. Zu diesem Zweck gibt die Verwaltung jedes Jahr im Dezember eine Pressemitteilung heraus, in der auf die bestehenden Regelungen hingewiesen wird. 

 

Frage 2 - Was hat die Verwaltung in den vergangenen drei Silvesternächten unternommen, um Feuerwerk in den geltenden Verbotszonen in der Altstadt zu unterbinden?

-          Wie viele Mitarbeiter*innen des Ordnungsdienstes waren hierfür in den Silvesternächten 2017/2018 bis 2019/2020 jeweils im Einsatz? Wenn keine, warum nicht?

 

Verstöße im Zusammenhang mit Feuerwerk in den Silvesternächten können nicht kontrolliert werden, s.o.. Auf der Altstadtinsel ist, aufgrund der Vielzahl der Kirchen und anderen gefährdeten Bauwerke, das Abbrennen von Feuerwerk weitaus überwiegend verboten. Eine sinnvolle Kontrolle der Flächen, deren Lage den Bürger:innen nur schwer zu vermitteln ist, wäre nicht möglich. Im Übrigen müsste der Verursacher im Dunkel der Nacht erkannt werden können und ihm müsste eindeutig nachzuweisen sein, dass genau dieser das Feuerwerk entzündet hat. Aus diesen Gründen wird von Kontrollen in der Silvesternacht abgesehen.

 

-          Wie viele Mitarbeiter*innen der Polizei? Wenn keine, warum nicht?

In den vergangenen drei Jahren hatte die Polizei für die Silvesternacht zusätzliche Kräfte im Einsatz, deren genaue Anzahl polizeiseitig nicht benannt wird.

 

-          Wie viele Bußgelder wurden wegen dieser Verstöße in den letzten drei Silvesternächten verhängt? Von wem? Wenn keine, warum nicht?


Keine, da keine Kontrollen durchgeführt worden sind bzw. da keine Anzeigen vorlagen.

 

-          Wurden zusätzlich private Sicherheitsdienste beauftragt? Wenn ja, mit welchen Kosten? Wenn nein, warum nicht?


Nein. Es handelt sich um hoheitliche Aufgaben, die vom Bürgermeister als Ordnungsbehörde nach Weisung des Landes zu erfüllen sind.

Frage 3 - Was ist der Verwaltung bekannt über die Bemühungen, mit der die Stadt Lüneburg Zerstörungen durch Feuerwerk in den Silvesternächten an der Bausubstanz ihrer Altstadt unterbindet?

-          Die Stadt Lüneburg hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Abbrennen von Silvesterfeuer erlassen. An den Hotspots zeigt die Polizei eine verstärkte Präsenz. Für die Naturschutzgebiete wurde ein privater Sicherheitsdienst beauftragt (nur Zugangskontrollen). Für die Einhaltung der Allgemeinverfügung wurden 4 Mitarbeiter des Ordnungsamtes, 4 Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und 10 Mitarbeiter der Polizei eingesetzt. 2019/2020 gab es 6 Bußgeldfälle. Eine flächendeckende Überwachung ist auch in Lüneburg nicht möglich, so dass es auch Verstöße gab, die nicht geahndet werden konnten.

Frage 4 - Wie plant der Bürgermeister in der kommenden Silvesternacht die geltenden Feuerwerksverbote u.a. zum Schutz des Weltkulturerbes der Altstadt in Lübeck durchzusetzen?

-          Welcher Personaleinsatz ist vom Ordnungsdienst geplant?


Aktuell ist, wie bereits in der Antwort zu Frage 2 geschildert, kein zusätzlicher Personaleinsatz in diesem Zusammenhang geplant.

 

-          Welcher Personaleinsatz ist von der Polizei geplant?

Für die kommende Silvesternacht ist – wie in den vergangenen Jahren - zusätzliches Einsatzpersonal geplant.

 

Sollen zusätzliche Sicherheitsdienste eingesetzt werden? Welche Kosten sind hierfür geplant? Nein. Vgl. Frage 2.

 


Anlagen


 

 

Stammbaum:
VO/2020/09153   Anfrage AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Sicherheitskonzept Altstadt für Silvester   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
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