Vorlage - VO/2020/08808-02  

Betreff: AM David Jenniches (AfD): Änderungsantrag zu VO/2020/08808 CDU und SPD: Verwaltungshandeln in Leichter Sprache
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/08808
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.06.2020 
34. Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss

 

  1. stellt fest, dass die Hansestadt Lübeck ihrer seit 2008 bestehenden Rechtspflicht nach § 13 LBGG, bei Verwaltungsakten, Allgemeinverfügungen, Vordrucken und amtlichen Informationen Behinderungen von Menschen durch Verwendung leichter Sprache zu berücksichtigen, noch nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen ist, und
  2. fordert den Bürgermeister auf, hier Abhilfe zu schaffen und dem Hauptausschuss darüber zu berichten.

 

 


Begründung

Aus dem 7. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages:

„Nach § 13 Landesbehindertengleichstellungsgesetz („LBGG“) müssen die Träger der öffentlichen Verwaltung zum Beispiel bei der Gestaltung von Verwaltungsakten und amtlichen Informationen Behinderungen von Menschen berücksichtigen. Dies beinhaltet insbesondere auch Leichte Sprache.

Dieser Paragraph ist seit dem Jahr 2008 in Kraft.“

 

 


Anlagen


 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/08808   CDU und SPD: Verwaltungshandeln in Leichter Sprache   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2020/08808-02   AM David Jenniches (AfD): Änderungsantrag zu VO/2020/08808 CDU und SPD: Verwaltungshandeln in Leichter Sprache   Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)   Antrag eines Ausschussmitgliedes