In der Anfrage werden drei unterschiedlich durchgeführte Formate zum Thema Gewaltprävention / Sensibilisierung gegen Gewalt“ vermischt:
1) Bus „du bist nicht allein“: Dies war eine Initiative des Frauenbüros, einen Bus mit zentralen Lübecker Notrufnummern zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ in Lübeck fahren zu lassen; die Finanzierung erfolgte im ersten Jahr aus Mitteln des Frauenbüros und des Kriminalpräventiven Rates der HL; in den beiden Folgejahren konnte das Frauenbüro eine Finanzierung über das Gleichstellungsministerium erwirken (die Zeit, in der Bus damit fuhr, endete im Januar 2020) – zur Information dazu die 1. Pressemeldung vom 31.1.2017 als Anlage 1
2) Beteiligung von mehr als 30 Organisationen Jährlich zum Internationalen Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“ (25.11.) hissen mehr als 30 Organisationen in Lübeck eine Fahne zum Thema „Frei leben ohne Gewalt“ über einen Zeitraum von einer Woche. Dies ist ein gemeinsames Zeichen nach außen, sich gegen Gewalt an Frauen zu positionieren und sich für eine Sensibilisierung des Themas einzusetzen. (siehe als Anlage 2: Brief dazu aus dem Jahr 2019)
3) Im Jahr 2016 gab es eine konzertierte Aktion der Gleichstellungsbeauftragten vieler Lübecker Unternehmen (städtischerseits: Hansestadt Lübeck, Stadtwerke und LHG letztere beide, da es dort eine hauptamtliche GB gibt; ansonsten waren beteiligt die 3 Hochschulen MHL, TH und Uni, DRV und evtl. noch weitere…). Zeitgleich wurde in diesen Lübecker Unternehmen zum Thema „häusliche Gewalt“ sensibilisiert. „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Mut zum Gespräch am Arbeitsplatz“ – so war der Flyer überschrieben (siehe als Anlage 3 beispielhaft den Flyer der Hansestadt Lübeck) Zielsetzung war und ist, Beschäftigte und Vorgesetzte für das Thema zu sensibilisieren und deutlich zu machen, dass die Unternehmen bereit sind, von häuslicher Gewalt betroffene Beschäftigte zu unterstützen. (nähere Informationen siehe hier https://www.frauenrechte.de/unsere-arbeit/themen/haeusliche-und-sexualisierte-gewalt/workplace-policy ) In Kooperation mit den Lübecker Frauenfachberatungsstellen wurde Informationsmaterial für diese Betriebe zusammengestellt, das die Vorgesetzten in den Unternehmen erhielten (siehe Anschreiben dazu als Anlage 4 für die HL), um ggf. auf vorhandene Hilfeeinrichtungen und Unterstützungsangebote hinweisen zu können.
Die Lübecker Unternehmen erstellten jeweils in Eigenregie hauseigene Informationsblätter mit jedoch gleichem oder annähernd gleichem Text. Diese wurden z.B. bei der HL mit der Gehaltsabrechnung an die Beschäftigten weitergegeben. Es wurden dort sowohl Ansprechpartner:innen in den Betrieben benannt, als aber auch insbesondere auch die Fachberatungsstellen zum Thema in der HL. Für die Stadtverwaltung gab es nach Kenntnisstand des Frauenbüros keine verstärkt vermehrte Nachfrage bei den intern benannten Ansprechpersonen; beim Frauenbüro gingen einige Nachfragen von Vorgesetzten ein, um Beschäftigte unterstützen zu können. Ob die Nachfragen bei den Frauenfacheinrichtungen daraufhin gestiegen ist, ist nicht abschätzbar. Da die konzertierte Aktion der GBs in einer Reihe großer öffentlicher Unter-nehmen in der HL zeitgleich lief, wird auch von Seiten der Frauenfachberatungs-stellen nicht nachvollziehbar sein (schon allein aus Datenschutzgründen nicht), aus welchen Unternehmen die Ratsuchenden kamen. Von daher sind die erbetenen Auswertungen nicht möglich.
Elke Sasse