Vorlage - VO/2020/08646-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des Ausschussmitglieds André Kleyer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Aufstellung von Getränkeautomaten
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2020/08646
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Babendererde, Arnd
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.06.2020 
34. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Hinsichtlich der Aufstellung von Getränkeautomaten möge die Verwaltung folgende Fragen beantworten:

  • Wie viele Getränkeautomaten unterhält die Stadt in Schulen und in allen weiteren öffentlichen Einrichtungen?
  • Wie viele dieser Automaten sind mit Einwegbechern z.B. für Kaffee, Suppen, Tee etc. bestückt?
  • Wie lang sind die Laufzeiten für diese Getränkeautomaten?
  • Wann sind die Verträge zum Aufstellen dieser Automaten kündbar?


 

 


Begründung

 

Die HL unterhält in den Schulen keine Getränkeautomaten.

An folgenden Schulstandorten sind hingegen Trinkwasserspender installiert:

 

- Katharineum

- Schule Roter Hahn

- Heinrich-Mann-Schule

- Schule am Koggenweg

- Schule am Meer

 

An solchen, aktuell in der Planung befindlichen Schulbaumaßnahmen, welche im Rahmen der Grundinstandsetzung auch die Erneuerung des Trinkwassernetzes beinhalten, wird die Installation von Trinkwasserspendern berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die Nutzer-vertreter hierzu den von GMHL angefragten Bedarf bestätigen.

 

Getränkeautomaten in öffentlichen Einrichtungen werden von den Nutzern / Betreibern installiert, betrieben und gewartet. Die Verträge schließen die Nutzer direkt mit den Anbietern ab. Entsprechend hat das GMHL zur Beantwortung der Fragen die Fachbereiche kontaktiert.

 

 

Die nachfolgenden Antworten basieren auf dieser Abfrage.

 

Die Hansestadt Lübeck verfügt an folgenden Standorten über Getränkeautomaten:

 

Standesamt:

 Ein Wasserspender im öffentlichen Kundenbereich, Verwendung von Einweg- bechern. Der Vertrag mit dem externen Dienstleister, der diese Anlage betreibt,               ist ohne Frist jederzeit kündbar.

 

Verwaltungszentrum Mühlentor / Haus Kronsforde (VZM)

 Ein kombinierter Getränke-/Snack-Automat, keine Ausgaben von Bechern  sondern von Pfandflaschen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.

 

Gebäude der VHS am Falkenplatz 10

  Zwei Getränkeautomaten, beide mit Einwegbechern bestückt. Vertragliche                Kündigungsfristen bestehen nicht.
 

 


Anlagen


 

 

Stammbaum:
VO/2020/08646   Anfrage des Ausschussmitglieds André Kleyer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Aufstellung von Getränkeautomaten   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2020/08646-01   Antwort auf die Anfrage des Ausschussmitglieds André Kleyer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Aufstellung von Getränkeautomaten   5.651 - Gebäudemanagement   Antwort auf Anfrage öffentlich