Vorlage - VO/2020/08711  

Betreff: Ausbau der Planungs- und Entwicklungskapazitäten im Sport - Prüfauftrag der Bürgerschaft vom 30.01.2020 (VO/2020/07989-01)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Schröder, Frank
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
10.09.2020 
16. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023)      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
24.09.2020 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Darstellung möglicher Aufgabenfelder seitens des TSB

Beschlussvorschlag

Prüfauftrag der Bürgerschaft vom 30.01.2020: „Der Bürgermeister wird gebeten zu überprüfen, in welcher Form die Planungs- und Entwicklungskapazitäten im Sportbereich ausgebaut werden können und die finanziellen Folgen darzustellen.

Ziel ist insbesondere der Ausbau von Projekten

- der Gesundheitsvorsorge für Kinder, Jugendliche und Senioren,

- zur Förderung von Maßnahmen zur Mitgliederentwicklung und Nachwuchsförderung

- zur Erweiterung von Lehrgangs- und Seminarangeboten zur Unterstützung der Vereinsarbeit,

- zur Förderung von Inklusionsmaßnahmen (Integrationsmaßnahmen)

Dabei ist die Möglichkeit einzubeziehen, Ressourcen beim Turn- und Sportbund zu schaffen,

und geeignete Aufgaben, die bisher von städtischen Stellen bearbeitet werden, dorthin auszulagern.

Dies gilt beispielsweise auch für die Vergabe und Überprüfung von Hallenzeiten.“
 

 


Begründung

Ein Ausbau von Planungs- und Entwicklungskapazitäten im Sportbereich, egal ob im Bereich Schule und Sport oder beim Turn- und Sportbund der Hansestadt Lübeck (TSB), ist ein positives Signal für die Lübecker Sportlandschaft. Der Sport in seiner bisherigen Form verändert sich. Die Nachfrage nach öffentlichen Sportangeboten steigt, Sportangebote mit dem Schwerpunkt „Gesundheit und Entspannung“ werden gegenüber Wettkampfsportarten immer mehr nachgefragt. Und Kooperationen mit Schulen spielen für die Mitgliedergewinnung von Sportvereinen eine immer größere Rolle. Die Entwicklung von Projekten und Netzwerken für die im Prüfauftrag dargestellten Themengebiete kann deshalb einen erheblichen Mehrwert für die Sportentwicklung der Bevölkerung, als auch für die zukunftsfähige Ausrichtung von Sportvereinen, darstellen. Aufgrund fehlender Personalkapazitäten konnte der zuständige Bereich Schule und Sport sich diesen Aufgaben bisher nur sehr eingeschränkt widmen. Dabei gebe es hierfür einige sehr interessante Ansatzpunkte, an deren Aufgabenwahrnehmung grundsätzlich auch der TSB sein Interesse bekundet hat (Siehe hierzu auch Anlage 1).

A: Koordination Zusammenarbeit Schule – Verein:

Der Bereich Schule und Sport koordiniert mit seinen Abteilungen Personal/ Allgemeines/ Sport sowie Bildungsmanagement die Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen. Für die Schulseite wurden dabei entsprechende Netzwerke und Konzepte erarbeitet, leider fehlt es häufig jedoch auf der Vereinsseite an einem vergleichbaren Netzwerk, mit einem möglichst zentralen Ansprechpartner. Zu oft ist das Bildungsmanagement darauf angewiesen eigenständig auf einzelne Vereine zuzugehen und diese von einer Zusammenarbeit zu überzeugen. Ein für die Vereine zentraler Ansprechpartner könnte diese bei der Zusammenarbeit mit Schulen beraten, ihnen Finanzierungsmodelle aufzeigen (Stichworte: Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr – Diese Möglichkeiten werden u.a. bereits sehr erfolgreich vom Lübecker-Yacht-Club oder vom Kreishandballverband Lübeck genutzt.), Netzwerke aufbauen, Projekte initiieren (siehe Aktion „Ringen und Raufen im Schulsport“) oder Schulen bei der Durchführung bestehender Programme unterstützen  (siehe „Jugend trainiert für Olympia“, „Kooperation Kita/ Schule - Verein“). In Norderstedt wird so ein Modell bereits mit viel Erfolg betrieben. Die dortige Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schulen hat sich daraufhin um ein vielfaches ausgeweitet.

 

B: Gesundheitsvorsorge und Sport im öffentlichen Raum

Bei diesen Themen fehlt aktuell ein zentrales Bindungsglied, welches die Interessen und Angebote von Sportvereinen und Krankenkassen zusammenführt und gemeinsame Projekte initiiert. So wäre es z.B. auch sinnvoll ein Sportangebot im öffentlichen Raum aufzubauen, ggf. in Kombination mit Krankenkassen und Sportvereinen.

 

C: Maßnahmen zur Mitglieder- und Vereinsentwicklung inkl. Nachwuchsförderung

 

Es gibt diesbezüglich zahlreiche  Beispiele für Projekte außerhalb Lübecks, die Vereine entweder alleine oder in Kooperation mit anderen Vereinen durchführen. Ein Beispiel wäre der Aufbau eines Sportarten-Karussells für Kinder. Mehrere Vereine schließen eine Kooperation und Kinder können sich über einen längeren Zeitraum in verschiedenen Sportarten (z.B. Fechten, Rollsport, Turnen, Hockey) ausprobieren, ohne dass diese gleich in 4 verschiedenen Vereinen Mitglied sein müssen. Dieses Angebot schult nicht nur die motorischen Fähigkeiten des Kindes, sondern gibt Ihnen auch die Möglichkeit sich zu entwickeln, um sich dann letztendlich auf eine Sportart festzulegen und dauerhaft in einen Verein einzutreten. Eine weitere Chance liegt in der Mitgliedergewinnung im Seniorensport, z.B. im Aufbau einer Kooperation von Vereinen mit Senioren:innen Einrichtungen. Die Chance der Zusammenarbeit Schule – Verein zur Mitgliedergewinnung wurde bereits angesprochen.

 

Im Zusammenhang mit der Errichtung und Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen kann es zudem sinnvoll sein einen zentralen Lübecker Ansprechpartner zu installieren, welcher die Vereine bei der Finanzierung und der Beantragung von Fördermitteln unterstützt. Der Bereich Schule und Sport stellt hinsichtlich der an die Hansestadt Lübeck gerichteten Anträge immer wieder fest, dass viele Vereinsverantwortliche mit den bürokratischen Vorgängen oftmals überfordert sind und viele der Fördermöglichkeiten gar nicht kennen. Insofern wäre eine zentrale hauptamtliche Beratungsstelle eine wesentliche Unterstützung für die zumeist ehrenamtlichen Lübecker Vereinsvorstände.

 

 

D: Förderung von Inklusions- und Integrationsmaßnahmen

 

Der Aufbau von Sportprojekten im Bereich der Menschen mit Handicap oder der Integration von Geflüchteten ist eine wichtige Aufgabe in einer Sportgesellschaft. Dieses hat die Bürgerschaft ja auch durch den Beschluss zur „Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen an Sportangeboten und –veranstaltungen“ deutlich herausgestellt.  Als Vorschläge für zukünftige Projekte könnten hier die Durchführung eines Integrativen Wassersporttages, die Ausweitung von Angeboten für Senior:innen oder die Fortführung des Integrationsprojektes „Sportcoaches“ benannt werden. Letzteres wird bereits vom TSB Lübeck betreut und wurde bis Ende 2019 mit erheblichen Mitteln vom Landessportverband S.-H. unterstützt. Ab 2020 wurden die Mittel jedoch erheblich gekürzt, so dass der TSB aktuell nur noch eine eingeschränkte Betreuung durch eine 450 EUR Beschäftigung gewährleisten kann

 

Weiterhin hat die Bürgerschaft in Ihrer Sitzung vom 30.01.2020 (VO/2019/07991) „den Bürgermeister beauftragt mit breiter Beteiligung der Sportvereine, des TSB Lübeck und des Lübecker Jugendringes eine Kampagne aufzulegen, die zum Inhalt hat, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Intoleranz und Hass im Sport zu bekämpfen. Dabei sind die vorhandenen Strukturen und Ressourcen der Verwaltung (Kommune, Land, Bund) sowie der Zivilgesellschaft zu nutzen und zu bündeln“. Auch dieses Projekt bedarf einer hauptamtlichen Projektsteuerung, welche der Bereich Schule und Sport mit den aktuellen personellen Ressourcen nicht wahrnehmen kann.

 

 

E: Erweiterung von Lehrgangs- und Seminarangeboten zur Unterstützung der Vereinsarbeit

 

Aus Sicht des Bereiches Schule und Sport mag es vereinzelnd Angebote geben, die speziell auf den Lübecker Sport zugeschnitten sind. Das Gro der Lehrgänge und Seminare wird aber vom Landessportverband oder den Fachverbänden organisiert und durchgeführt (siehe Fußball im Uwe-Seeler-Fußballpark, LSV am Sportstützpunkt Malente oder im Haus des Sports in Kiel). Insofern wird hier keine zwingende Notwendigkeit zum Aufbau eines umfangreichen eigenen Kurssystems gesehen.

 

 

F: Vergabe und Überprüfung von Hallenzeiten durch den TSB

 

Die Vergabe der Hallenzeiten inkl. der Rechnungsstellung wird aktuell vom Bereich Schule und Sport durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass die gesamte Abwicklung im Rahmen eines BgA (Betrieb gewerblicher Art) stattfindet und somit besondere steuerliche Regeln zu beachten sind. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Übertragung dieser Tätigkeit an den TSB nicht zu empfehlen. Weitere diesbezüglich zu beachtende Punkte:

 

  1. Die Aufgabe der Hallenvergabe unterliegt zahlreichen Schnittstellen innerhalb der Verwaltung. Die wichtigsten Schnittstellen sind die Zusammenarbeit mit den Schulen (Abstimmung Schulveranstaltungen, Schulsport), dem Gebäudemanagement (Abstimmung bei Sperrungen, Bauvorhaben und der Reinigung von Sporthallen inkl. Informationsaustausch mit den Hausmeistern vor Ort), dem Bereich Buchhaltung und Finanzen (Rechnungsabwicklung inkl. Mahnwesen), dem Bereich Stadtgrün und Verkehr (Sperrung Sportanlagen, Festlegung Regenerationszeiten) und dem Bereich Steuern (Klärung steuerrechtlicher Fragen im Rahmen der BgA-Betreuung). Eine Auslagerung der Hallenvergabe inkl. Rechnungsstellung an den TSB würde die Schaffung einer weiteren Schnittstelle bedeuten.
  2. Als externer Erfüllungsgehilfe hätte der TSB keinen Zugriff auf das innerstädtische Finanzprogramm MACH. Es ist zu befürchten dass dieser Umstand bei der steuerlichen und finanziellen Abwicklung einen erheblichen Mehraufwand verursachen wird.
  3. Die Organisation von Großsportsportveranstaltungen (z.B. Lübecker Handballtage) würde erheblich erschwert werden, da der Bereich Schule und Sport keinen direkten Zugriff mehr auf die Sporthallen hat. Gleiches gilt für die Abwicklung von Sonderveranstaltungen (z.B. Messen oder Konzerte in der Hansehalle mit zahlreichen Auflagen und Abstimmungen direkt mit dem jeweiligen Veranstalter). Hier stellt sich dann auch die Frage, wer letztendlich die notwendigen umfangreichen Verträge mit den jeweiligen Veranstaltern schließen würde. Hierbei geht es dann ja auch um Haftungsfragen.
  4. Im Bereich Schule und Sport arbeiten bis zu 4 Beschäftigte mit verschiedenen Schwerpunkten an der Sportstättenvergabe mit. Die entsprechenden Aufgabenanteile an den jeweiligen Personalstellen würden  dann zwar an den TSB abgegeben, die Personalkosten blieben aber weiterhin im Bereich Schule und Sport bestehen. Zudem müsste der TSB eine verlässliche Vertretung (bei Urlaub, Krankheit) innerhalb seiner Institution organisieren.

 

Fazit und Darstellung der finanziellen Folgen:

Ein Ausbau der Planungs- und Entwicklungskapazitäten mit den unter den Punkten A – D genannten Arbeitsschwerpunkten wird von Seiten der Verwaltung als sehr sinnvoll erachtet und würde für den gesamten Lübecker Sport, sowohl konzeptionell, als auch bei der Umsetzung von Projekten, eine wesentliche Weiterentwicklung bedeuten. Eine Verlagerung der Sportstättenvergabe an den TSB wird dagegen aufgrund der unter  Punkt F genannten Gründe als sehr kritisch beurteilt.

Für eine Übernahme der vorgenannten neuen Aufgaben A – D kann im Bereich Schule und Sport mindestens eine zusätzliche 2/3 Stelle (A 9 g.D. Jahreskosten rund 35.000,00 EUR) geschaffen werden. Aufgrund der Aufgabeninhalte, die ein überwiegend selbstständiges Arbeiten zulassen und damit nicht zwingend innerhalb der Stadtverwaltung angesiedelt sein müssen, wäre alternativ auch eine Aufgabenwahrnehmung durch den TSB möglich. 

 


Anlagen

Anlage 1: Darstellung möglicher Aufgabenfelder seitens des TSB Lübeck
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Darstellung möglicher Aufgabenfelder seitens des TSB (54 KB)