Vorlage - VO/2019/08348  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des BM Thomas Misch gem. § 16 GO betr. öffentliche Trinkwasseranlagen in Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.01.2020 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des BM Thomas Misch in der Bürgerschaft am 26.09.2019 (VO/2019/08201):

 

  1. Welche Spielplätze, öffentliche Plätze und Parkanlagen sind schon mit Trinkwasseranlagen ausgestattet?
  2. Für welche Spielplätze, öffentliche Plätze und Parkanlagen sind Trinkwasseranlagen in der Planung?
  3. Welche Kosten würden pro Anlage entstehen? Welche technischen Voraussetzungen müssen vor Ort erfüllt sein?
  4. Welche Fördergelder sind für den Aufbau einer Trinkwasseranlagen-Infrastruktur akquirierbar?

 

In mehreren Städten wird auf Spielplätzen und auch anderen hochfrequentierten öffentlichen Plätzen kostenloses Trinkwasser mit Trinkwasseranlagen angeboten. Gerade in der warmen Jahreszeit ist dieses Angebot eine Bereicherung für die Aufenthaltsqualität, außerdem wird nachhaltiges Konsumverhalten befördert (Plastikvermeidung etc.).
 

 


Begründung

1. Welche Spielplätze, öffentliche Plätze und Parkanlagen sind schon mit Trinkwasseranlagen ausgestattet?

In Lübeck sind bisher keine Spielplätze, öffentliche Plätze und Parkanlagen mit Trinkwasseranlagen ausgestattet, lediglich am Wanderweg am Elbe-Lübeck-Kanal im Zuge des Jakobs-Weges und des Fern(Rad)wanderweges Alte Salzstraße wurde durch die Stadtwerke Lübeck ein Trinkwasserbrunnen an ihrem Werksgelände auf öffentlichem Grund als Werbeeinrichtung eingerichtet. Auf einigen Kinderspielplätzen gibt es Wassermatschanlagen, deren Wasserzulauf aus hygienischen Gründen aber bewusst nicht als Trinkwasserentnahmestelle aufgerüstet wurde.

 

2. Für welche Spielplätze, öffentliche Plätze und Parkanlagen sind Trinkwasseranlagen in der Planung?

Es befinden sich keine öffentlichen Trinkwasseranlagen in der Planung.

 

3. Welche Kosten würden pro Anlage entstehen? Welche technischen Voraussetzungen ssen vor Ort erfüllt sein?

Eine pauschale Summe kann nicht genannt werden, da die Kosten vom Einzelfall abhängig sind, es ist aber mit etwa 20.000 Euro im Minimum für die Einrichtung und zusätzlichen Kosten für die Wartung, Reinigung und Außerbetriebsetzung über die Wintermonate zu rechnen. Auf allen diesen Flächen gibt es im Regelfall keinen Wasseranschluss. Wenn denn eine Wasserleitung in der Nähe liegt, müsste dieser als Hauswasseranschluss mit Übergabeschacht und Wasseruhr inkl. der Leitungsarbeiten und Wiederherstellung der Oberfläche eingerichtet werden.

Daran würde das eigentliche Endgerät angeschlossen werden, dass sehr vandalismusresistent ausgeführt sein muss. Die Leitungslänge muss relativ kurz gehalten werden, da sonst bei einem Stillstand  des Wassers eine Verkeimungsgefahr auftritt. Alternativ wäre noch eine Ringleitung möglich, in der das Wasser auch ohne Abnahme zirkuliert. In den letzten Jahren sind aus diesen Gründen z.B. auf vielen städtischen Sportanlagen Einzelzapfstellen für die Beregnung abgebaut worden.

Durch diese Bedingungen scheiden die meisten Grünanlagen für die Einrichtung aus, bei den Plätzen wäre zumindest eine Wasserzuleitung kürzer und die nächste Netzleitung der Stadtwerke in erreichbarer Entfernung. Dafür sind hier die Kosten für die Zuleitung und Wiederherstellung der Oberflächenbefestigung höher. Die Reinigung und Wartung, Reparaturen, die Außerbetriebsetzung, der Ausbau der Wasseruhr über den Winter erfordern Personal.

 

4. Welche Fördergelder sind für den Aufbau einer Trinkwasseranlagen-Infrastruktur akquirierbar?

Der Verwaltung sind in Schleswig-Holstein keine Fördermöglichkeiten bekannt. Lediglich aus Baden-Württemberg ist ein Landesförderprogramm bekannt.
 

 


Anlagen