Vorlage - VO/2019/07722  

Betreff: Antwort auf die Anfrage von Frau BM Antje Jansen betr. Wallanlagen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Maurer, Michaela
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
20.06.2019 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_LEK Wallanlagen
Anlage 2_Sichtachsen Wallanlagen

Beschlussvorschlag

Anfrage von Frau BM Antje Jansen (GAL-Fraktion) in der Sitzung der Bürgerschaft am 28.02.2019 (VO/2019/07245).

 

 


Begründung

Anfrage 1: Wie hat sich die Anzahl der Bäume auf den Lübecker Wallanlagen in den zurückliegenden 20 Jahren entwickelt?

Der Baumbestand in den Wallanlagen wurde im Laufe des Jahres 2002 im Baumkataster erfasst. Damals wurden insgesamt 1.525 Bäume aufgenommen. Trotz einiger Baumfällungen in den letzten Jahren besteht heute ein Baumbestand von 1.560 Bäumen. Die Vermehrung des Baumbestandes ist auf eine geplante natürliche Verjüngung in einigen Bereichen zurückzuführen.

 

Anfrage 2: Wenn Bäume beseitigt wurden, aus welchen Gründen geschah dies?

Die Fällung von Bäumen erfolgte ausschließlich aus Verkehrssicherungsgründen. Generell erfolgt erst dann eine Baumfällung, wenn mit keiner anderen baumpflegerischen Maßnahme die Verkehrssicherheit des Baumes hergestellt werden kann oder wenn der Baum bereits abgestorben ist. Diese sind zum Teil als sogenanntes stehendes Totholz in den Wallanlagen verblieben.

 

Anfrage 3: Wie hat sich der Vogelbestand auf den Wallanlagen in den zurückliegenden zwanzig Jahren entwickelt?

Zur Entwicklung des Vogelbestands liegen der UNB leider keine aktuellen Daten vor. Der damalige Naturschutzbeauftragte Dieter Orbahn untersuchte die Brutvögel der Wallanlagen im Jahr 1995 und konnte insgesamt 98 Reviere von 20 Brutvogelarten erfassen. Jens Langfeld hatte 1991 ca. 50 Reviere von 25 Brutvogelarten festgestellt. Diese Ergebnisse lassen sich allerdings aufgrund unterschiedlicher Untersuchungsaufwände nicht vergleichen.

Belastbare quantitative Aussagen ließen sich nur durch einen Vergleich von standardisierten Brutrevierkartierungen (Siedlungsdichte-Untersuchungen) treffen. Eine Brutrevierkartierung der Wallanlagen durch ein Biologenbüro würde pro Untersuchungsjahr schätzungsweise ca. 4.000 Euro bis 5.000 Euro kosten.

 

Anfrage 4: Für welche umliegenden Biotope (z.B. Kanaltrave) haben die Wallanlagen eine ökologische Vernetzungsfunktion?

Der Stadtgraben einschließlich der Ufer der Wallanlagen ist Teil des FFH-Gebiets DE 2127-391 „Travetal“. Es ist davon auszugehen, dass der Stadtgraben und seine Ufer einschließlich der ufernahen Gehölzbestände von den Erhaltungszielarten des FFH-Gebiets Fischotter und ggf. Teichfledermaus als Wanderkorridor, Ruhe- und Nahrungshabitat genutzt werden. In dieser Funktion sind Stadtgraben und Wallanlagen eng mit der Kanaltrave, dem Elbe-Lübeck-Kanal, der Trave und der Wakenitz vernetzt.

Auch für viele Vogelarten stellen die Wallanlagen zusammen mit den Grünanlagen und Gehölzen entlang der Kanaltrave einen ökologisch vernetzten Lebensraum dar.

Zum Biotopverbund siehe auch Antwort zu Frage 5.

 

Anfrage 5: Welchen Status haben die Wallanlagen in der Lübecker Stadt-, Grünflächen- und Landschaftsplanung

Die Wallanlagen sind ein bedeutsamer Bestandteil in der Grünstruktur der Stadt. Sie sind ein Bodendenkmal und als Teil der Altstadt auch Teil des UNESCO Weltkulturerbes.

In folgenden Planwerken sind sie verankert:

Landschaftsplan (LP)

            Die Wallanlagen sind im Bestandsplan als (Historische) Parkanlage erfasst

            Die Wallanlagen und ein großer Teil der von ihr eingeschlossenen Gewässer (Stadtgraben, Kanaltrave, Mühlen- und Krähenteich) werden im Entwicklungskonzept des LP als besonders geeignet zum Aufbau eines Biotopverbundes bewertet.

            Wasser- und Uferflächen des Stadtgrabens sind Bestandteil des Europäischen FFH-Gebietes „Travetal“, gleichzeitig gepl. Landschaftsschutzgebiet.

            Innerhalb der Wallanlagen sind lt. LP insgesamt sechs Bäume als Naturdenkmale ausgewiesen worden.

Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) „Erholung in Lübeck“

Das von der Bürgerschaft beschlossenen LEK stellt die gesamten Wallanlagen als umfassenden Grünzug dar (s. Anlage 1). Der Grünzug „Wallanlagen“ dient, wie alle ca. 40 Grünzüge Lübecks, vornehmlich der (Nah-)Erholung der Bevölkerung.
Erholungsinfrastruktureinrichtungen: Kinderspielplätze, Minigolfanlage, Hundefreilaufstrecken, Freibad Krähenteich, Freilichtbühne, Sportplätze Buniamshof, Rodelmöglichkeiten, Lübecker „Öko-Stadt-Pfad“ (wird gegenwärtig erneuert) u.a.

Auch im im Intergrierten Stadtwentwicklungskonzept (ISEK) sind die Wallanlagen aufgeführt worden.

Im Rahmen des Freiraumentwicklungsprogramms sollen die Wallanlagen ebenfalls betrachtet und im Freiraumentwicklungsplan verankert werden.

 

Anfrage 6. Für welche Vogelarten sind Sträucher, Büsche, Hecken usw. essentielle Biotop-Bestandteile auf den Wallanlagen?

Die von Orbahn (1995) in den Lübecker Wallanlagen erfassten Brutvogelarten der Sträucher, Büsche und Hecken („Buschbrüter“) waren Amsel, Mönchsgrasmücke, Singdrossel, Gelbspötter, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke und Grünfink (sieben Arten, 39 Reviere). Weitere Arten nutzen die Sträucher, Büsche und Hecken i.d.R. zwar nicht als Nistplatz, aber als Nahrungshabitat.

 

Anfrage 7: Gibt es festgelegte Sichtschneisen von den Wallanlagen auf die Altstadt?

Im Parkpflegewerk aus dem Jahre 1992 ist der Bestand der Sichtachsen erfasst worden (s. Anlage 2). Geplant ist, dieses Parkpflegewerk in den nächsten Jahren unter Berücksichtigung des Artenschutzes, des heutigen Bestands und in Abstimmung mit dem Freiraumentwicklungskonzept umzusetzen.

 

Anfrage 8. In welchen Konzepten der Stadtverwaltung kommen die Wallanlagen mit ihren Gehölzen in ihrer Luftreinhalte-Funktion vor?

Die Wallanlagen werden im Lärmaktionsplan (erstellt gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie) als ruhige Achse dargestellt mit dem Ziel, ruhige Gebiete/Achsen vor einer Zunahme von Lärm (und somit indirekt vor einer weiteren Schadstoffbelastung durch motorisierten Verkehr) zu schützen. Weiterhin ist der Wallbereich als Prozessraum Kaltluft in der Klimaanalyse der HL dargestellt. Damit wird dessen Beitrag zur Frischluftversorgung im Stadtkern betont.

 

Anfrage 9: Wie wird die Luftreinhaltungs-Funktion der Wallanlagen für die Altstadt eingeschätzt? Gibt es hierüber Daten und Erfahrungen vergleichbarer Städte?

Neben der in Antwort zu Frage 8 dargestellten qualitativen Bewertung der Wallanlagen für den Gesundheitsschutz gibt es bisher keine quantitative Bewertung. Erfahrungen vergleichbarer Städte sind nicht bekannt

 

 


Anlagen

Anlage 1 –

Anlage 2 -

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_LEK Wallanlagen (3400 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Sichtachsen Wallanlagen (5013 KB)