Vorlage - VO/2019/07656  

Betreff: Erhaltungsstrategie Fahrbahnen und Radwege / Nebenflächen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
03.06.2019 
17. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
04.06.2019 
17. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.06.2019 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Erhaltungsstrategie 2019-05-17

Beschlussvorschlag

Die Erhaltungsstrategie für Fahrbahnen, Radwege und Nebenflächen wird gemäß Anlage 1 umgesetzt. Die erforderlichen Finanzmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2021 haushaltsmäßig zu ordnen.


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 Gemeindeordnung (GO) ist nicht notwendig, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Ausgehend von einem Haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr 2017 (VO/2017/05571) wurde die Verwaltung beauftragt, den Masterplan für den Ausbau und die Sanierung von Straßen für die kommenden fünf Jahre fortzuschreiben. Angesichts der Bemühungen der Hansestadt Lübeck um bessere Rahmenbedingungen auch für Fußgänger und Radfahrer erscheint die ausschließliche Konzentration auf Straßen jedoch nicht mehr zeitgemäß. Daher schlägt die Verwaltung vor, den neuen Masterplan nicht nur für Straßen, sondern auch für Fuß- und Radwege aufzustellen. Dieser Zwischenbericht soll über den aktuellen Stand der Bearbeitung Auskunft geben sowie über das weitere Vorgehen der Verwaltung informieren.

 

Da das Thema Radwege eine immer höhere Priorität in der Hansestadt Lübeck einnimmt, hat die Bürgerschaft beschlossen, ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich 2 Mio. Euro zusätzlich für den Um- und Ausbau von Radwegen bereitzustellen. Damit hierfür eine verlässliche Planung von Maßnahmen erfolgen kann, ist es notwendig, zunächst eine Bestandsaufnahme durchzuführen.

Eine Zustandserfassung der Radwege und Nebenflächen hat bisher noch nicht stattgefunden. Daher soll noch im Jahr 2019 ein entsprechender Auftrag dazu ausgelöst werden; im Jahr 2020 kann dann eine Auswertung der Daten erfolgen, so dass im Anschluss ein entsprechendes Bauprogramm erstellt werden kann, welches dann ab dem Haushaltjahr 2022 in Umsetzung gehen könnte.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt werden die vorhandenen Radwege mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln im Bestand saniert werden. Es werden im Wesentlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere an den Unfallhäufungsstellen umgesetzt. Der Bericht der Unfallkommission wird derzeit gerade fertig gestellt und soll hierfür als Grundlage herangezogen werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die den Fahrkomfort erhöhen, sowie Ausbesserungen von Schadstellen vorgenommen werden. Größere Um- und Ausbaumaßnahmen sind erst zweckmäßig, wenn ein entsprechendes Bauprogramm erstellt worden ist oder aber zwischenzeitlich entsprechende Planungen vorliegen.

 

Als Ergebnis (zusammen mit der Erhaltungsstrategie für die Fahrbahnen) sollen dann zukünftig flächendeckende und nachhaltige Investitionen für Fahrbahnen, Radwege und Nebenflächen getätigt werden können.

 

Für die Fahrbahnen hat die Verwaltung dem Bürgerschaftsbeschluss folgend bereits im Jahr 2018 ein externes Büro beauftragt, für die ca. 280 km des Vorbehaltsstraßennetzes sowie die ca. 423 km des Nebenstraßennetzes eine Zustandserfassung und Bewertung (ZEB) der Fahrbahnen vorzunehmen. Nachfolgend werden die Vorgehensweise und die Ergebnisse kurz vorgestellt.

Die Straßen wurden mit einem zugelassenen Messfahrzeug abgefahren und entsprechende Daten aufgenommen, wie z.B. Höhenlängsprofil, Querneigung, Querprofile, Substanzmerkmale der Oberfläche (Risse, Flickstellen, Ausbrüche), Längsneigung und Krümmung. Alle aufgezeigten Messwerte sind bundeseinheitlich „normiert“; dadurch ist es möglich, die Ergebnisse auch mit anderen Kommunen, die auch nach dieser Methode eine Bewertung ihres Infrastrukturnetzes vorgenommen haben, zu vergleichen.

 

Aus den gesammelten Rohdaten werden dann sogenannte „Zustandswerte“ für die einzelnen aufgenommenen Straßenabschnitte gebildet. Diese reichen von „neuwertig“ (Note 1-1,5) bis zu „Einleitung baulicher oder verkehrsbeschränkender Maßnahmen“ (Note 4,5 - 5,9). Der Zustandswert 4,5 wird dabei als sogenannter „Schwellenwert“ bezeichnet, da oberhalb dieses Wertes zwingend Maßnahmen erforderlich werden, um die Verkehrssicherheit auf diesen Straßen aufrecht zu erhalten.

 

Als weiterer Schritt für die Aufstellung einer Erhaltungsstrategie wurden für das Vorbehaltsstraßennetz und das Nebenstraßennetz sogenannte Erhaltungsabschnitte gebildet, d.h. Abschnitte festgelegt, in denen dann ausgewählte Erhaltungsmaßnahmen zum Einsatz kommen sollen.

 

Oberhalb des Schwellenwertes wurden dazu folgende Maßnahmen angesetzt:

40% der Flächen werden grundhaft saniert

40% der Flächen werden mit Deck- und Binderschicht saniert

20% der Flächen werden mit Deckschicht saniert

 

Insgesamt betrifft dies Flächen in der Größenordnung von ca. 680 Tausend Quadratmetern im Vorbehaltsstraßennetz und ca. 370 Tausend Quadratmetern im Nebenstraßennetz.

 

Unterhalb des Schwellenwertes wurden dazu folgende Maßnahmen angesetzt:

50% der Flächen werden mit Deckschicht saniert

50% der Flächen werden mit DSK (Dünne Schichten im Kalteinbau) saniert. 

 

Insgesamt betrifft dies Flächen in der Größenordnung von ca. 260 Tausend Quadratmetern im Vorbehaltsstraßennetz und 1.130 Tausend Quadratmetern im Nebenstraßennetz.

 

Für die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen wurden Einheitspreise hinterlegt, um daraus dann einen Investitionsbedarf zu errechnen. Insgesamt gesehen ergibt sich somit für das Vorbehaltsstraßennetz ein rückständiger Erhaltungsbedarf in Höhe von ca. 61 Mio. Euro, für das Nebenstraßennetz in Höhe von ca. 51 Mio. Euro.

 

Ausgehend von diesen Daten ergeben sich unterschiedliche Erhaltungsszenarien, je nachdem, ob man den Verfall der öffentlichen Infrastruktur aufhalten möchte oder nicht. Um den Verfall der Straßen aufzuhalten und abzubauen, ist es erforderlich, ein entsprechendes jährlich festes Budget sowohl konsumtiv als auch investiv ab dem Haushaltsjahr 2021 für die Dauer von zunächst fünf Jahren sowohl für das Vorbehaltsstraßennetz als auch für das Nebenstraßennetz bereitzustellen, um die Erhaltungsstrategie der Hansestadt Lübeck umzusetzen.

Nach fünf Jahren ist es notwendig, alle Straßen erneut zu befahren, um wieder einen aktuellen Sachstand über das Gesamtstraßennetz zu erhalten.

 

Ebenso wie das von der Bürgerschaft beschlossene jährlich stabile Budget für die Rad-wege ist auch für die Fahrbahnen ein entsprechendes Budget festzuschreiben. Damit wird es dann erstmals möglich sein, ein entsprechendes verlässliches Bauprogramm zu er-stellen, welches ab dem Haushaltsjahr 2021 für die Fahrbahnen und ab 2022 auch für die Radwege wirksam werden könnte.

 

Weiterhin dient ein stabiles jährliches Budget für das Vorbehalts- und Nebenstraßennetz sowie für die Nebenflächen als Grundlage für eine verlässliche Koordination mit allen Ver- und Entsorgern, die in der Hansestadt Lübeck ihre Infrastruktur in den Straßen und Nebenflächen ebenfalls in den kommenden Jahren erneuern werden.

 


Anlagen

Anlage 1 - Präsentation Erhaltungsstrategie Fahrbahnen und Radwege / Nebenflächen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Erhaltungsstrategie 2019-05-17 (1671 KB)