Vorlage - VO/2018/06161  

Betreff: Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Schließtage in den Kitas
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Anhörung
26.06.2018 
1. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2018-2023) an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Am 11. Juni 2018 fand eine Informationsveranstaltung der Verwaltung für alle Elternvertretungen der städtischen Kitas statt, in der über die künftige Handhabung der Schließtage in den Kitas berichtet wurde.

 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:

 

1. Welche Schließtage werden die Kitas in den Sommer-, Herbst- und Winterferien 2018 haben (städtische Kitas und Kitas anderer Träger)?

 

2. Werden die Schließtage in allen Kitas einheitlich sein?

 

3. Welche Angebote bestehen für Eltern, die beispielsweise Kinder in unterschiedlichen Einrichtungen haben und daher die Schließtage mit ihrer Berufstätigkeit nicht vereinbaren können? Mit welchen Kosten sind diese Angebote verbunden? Welche Öffentlichkeitsarbeit betreibt die Stadt für die Inanspruchnahme der Angebote?

 

4. Besteht aus Sicht des Bürgermeisters ein Rechtsgrundsatz, nach dem Kindertagesstätten eine bestimmte Anzahl an Schließtagen (unabhängig von einer Beschlussfassung der Bürgerschaft) zwingend haben müssen?

 

5. In der Haushaltssitzung am 30. November 2017 hat die Bürgerschaft einen Beschluss gefasst (VO/2017/05551), der u.a. folgende Regelung enthielt:

 

 Die bislang vertraglich geregelte Schließzeit von 30 Tagen wird unter einheitlicher               Festsetzung durch den Bürgermeister für alle Kindertageseinrichtungen auf höchstens 20 Tage reduziert.“

 

Hierzu frage ich nach zwischenzeitlicher Haushaltsgenehmigung den Bürgermeister:

 

a) Welchen Stand hat die Reduzierung der Schließtage auf 20 in den städtischen Kitas und in den anderen Kitas (soweit sie Zuschüsse der Stadt erhalten)?

 

b) Zu welchen Mehrkosten führt dies im Haushaltsjahr 2018 gegenüber dem Haushaltsjahr 2017?

 

c) Sind die Schließtage für die Jahre 2019, 2020 und 2021 bereits festgesetzt worden? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann erfolgt die Festsetzung?

 

d) Welche etwaigen Hindernisse bestehen bei der Umsetzung des vorgenannten Bürgerschaftsbeschlusses bezüglich der städtischen Kitas und der Einrichtungen anderer Träger?

 

e) Beabsichtigt der Bürgermeister bei den anstehenden Budgetverhandlungen mit freien Trägern die Reduzierung der Schließtage auf höchstens 20 in die Budgetverträge aufzunehmen?

 

f) Beabsichtigt der Bürgermeister bei den Budgetverhandlungen Regelungen in die Budgetverträge aufzunehmen, die ihm die einheitliche Festsetzung der Schließtage für alle Kitas ermöglichen?

 

g) Mit welchen Zuwendungen durch das Land rechnet die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2018 für die Betreuung in den Kindertagesstätten (bitte unter Mitteilung der Vergleichszahlen für 2016 und 2017)?

 

 

 

Ich bitte soweit möglich, die Fragen aufgrund der Dringlichkeit mündlich in der Ausschusssitzung am 26. Juni 2018 zu beantworten und schriftlich nachzureichen.

 


Begründung

Erfolgt mündlich.

 


Anlagen