Vorlage - VO/2017/05189  

Betreff: Schulbezogene Budgets an den allgemeinbildenden Schulen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherAktenzeichen:401.05.11
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Geller, Jörg
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
21.09.2017 
26. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013-2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.09.2017 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Produktkontrakte in den Schulprodukten 211001 Grundschulen, 217001 Gymnasien, 218201 Gemeinschaftsschulen und 221001 Förderzentren enthalten die Vereinbarung, über die Bildung der schulbezogenen Budgets zu berichten. Dieser Bericht erledigt zugleich den diesbezüglichen Auftrag der Drucksache 4554.

 


Begründung

Seit dem Jahr 2004 (Bürgerschaftsbeschluss vom 24. Juni 2004) erhalten die allgemein bildenden Schulen, gestaffelt nach Klassenstufen schulartbezogene jährliche Budgets  zur Verfügung, um den laufenden sächlichen Bedarf gemäß § 48 Schulgesetz zu decken. Grundlage der Entscheidung waren umfangreiche Diskussionen in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der politischen Parteien, der Schulen und der Verwaltung. In dieser Arbeitsgruppe wurden auch die unterschiedlichen Faktoren für die einzelnen Schularten entwickelt und vereinbart, um den jeweiligen bildungsgang-bezogenen Bedarf festzulegen und zugleich Transparenz und Gleichbehandlung für die Schularten sicherzustellen. (*siehe hierzu unten stehende Tabelle).

 

Die seinerzeit getroffenen Vereinbarungen wurden im Jahr 2013 erneut in einer  Arbeitsgruppe unter Beteiligung von VertreterInnen aller Schularten evaluiert und im Wesentlichen fortgeschrieben. Der Faktor der Förderschulen wurde nach oben korrigiert.

 

In den Jahren 2014 bis 2017 standen bzw. stehen den allgemein bildenden Schulen im Ergebnisplan folgende Beträge zur Verfügung:

 

Klassenstufe

Faktor

* siehe oben

Betrag in Euro

2014
Schüler/Jahr

Betrag in Euro

2015
Schüler/Jahr

Betrag in Euro

2016
Schüler/Jahr

Betrag in Euro

2017
Schüler/Jahr

Primarstufe Klasse 1-4

0,83

73,45

74,08

80,49

88,37

Sekundarstufe I Klasse 5 – 10

1

88,49

89,26

96,98

106,47

Sekundarstufe II Klasse 11 – 13

1,07

94,68

95,51

103,77

113,93

Schüler in Förderschulen

1,7

150,43

151,74

164,86

181,01

 

Daneben wurden je Ganztagsangebot nutzenden Schüler 5 Euro/ Jahr berücksichtigt.

 

Die Förderzentren werden für die in Regelschulen betreuten integrativ beschulten Kinder mit zusätzlichen Sachmitteln in Höhe von 17,34 € je SchülerIn ausgestattet. Diese ergänzende Finanzierung ist erforderlich, da der Sachmittelbedarf für diese SchülerInnen nicht zu Lasten der in Förderzentren beschulten Kinder gehen darf.

 

Für integrativ beschulte Kinder werden zusätzliche Sachmittel von 15 Euro/ Jahr bei zielgleichem und 30 Euro/ Jahr bei zieldifferenten Unterricht in den Regelschulen bereitgestellt, denn auch dort entsteht zusätzlicher Sachaufwand.

 

Im Ausstattungsbereich (Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen) stehen unabhängig von der Schulart im Investitionsplan jährlich 35 Euro je SchülerIn zur Verfügung.

Für die im Rahmen der Inventur in Festwerten geordneten Schulausstattungen (i.d.R. Klassenraumausstattung) stehen daneben 15 €/ Schüler bereit, die im Ergebnisplan geordnet sind.

 

Im Mittelpunkt der Bildung von Schulbudgets steht der Ansatz, dass alle Schulen durch vorausschauende und verantwortungsbewusste Planung von den ihnen zugewiesenen Mittelansätzen auch nicht verbrauchte Beträge für bestimmte Anschaffung ansparen und im folgenden Jahr verwenden können. Aktuelles Beispiel für diesen positiven Effekt ist die Kahlhorstschule, die sich im pädagogischen IT-Bereich neu aufstellen will und dies durch Ansparen des Mittelansatzes für Investitionen nun auch realisieren kann. Ein anderes Beispiel liefert die Albert-Schweitzer-Schule, die demnächst umfänglich instandgesetzt wird, so dass aktuell nur unbedingt nötige Investitionen getätigt werden, um dann im runderneuerten Objekt die bestehenden Ausstattungswünsche umzusetzen. Damit wird unterstrichen, dass durch die Bildung der Schulbudgets ein bedeutendes Steuerungsinstrument für den eigenverantwortlichen und wirtschaftlichen Umgang mit Haushaltsmitteln in den Schulen geschaffen wurde.

 

Der Bereich Haushalt und Steuerung unterstützt diesen wirtschaftlich vernünftigen Handlungsansatz. Dennoch bildet sich das Ansparen in den Schulen künftig nicht mehr automatisch auch im Haushalt durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten ab.

 

Ursächlich hierfür ist, dass die Schulen sich in der Bewirtschaftung ihrer Mittel nicht gleich verhalten. So ist es nicht ungewöhnlich, dass Schule A Beträge anspart –und damit Auszahlungen nicht erforderlich werden- und Schule B das im vergangenen Jahr Angesparte nun ergänzend ausgibt –und damit quasi den angesparten Betrag der Schule A nutzt. Es ist also haushaltstechnisch nicht von vornherein erforderlich, durch die Bildung von Haushaltsresten den Bedarf der Schule B zu decken. Dies wird erst dann erforderlich, wenn mehr Schulen Angespartes ausgeben wollen als andere Schulen „sparen“. Falls diese Situation eintreten sollte, wird der Bereich Haushalt und Steuerung die hierfür erforderlichen Beträge aus den Mitteln des jeweils laufenden Jahres durch überplanmäßige Bewilligung ergänzen. Dies gilt dabei nicht nur für den Investitions- sondern auch für den Ergebnishaushalt, so dass sich die Situation der Schulen im Ergebnishaushalt gegenüber der Praxis der vergangenen 3 Jahre mit Beginn der Bewirtschaftung des Haushaltes 2018 verbessern wird.

 

Unabhängig davon werden durch konkrete Aufträge gebundene Mittel des einen Jahres auch haushaltsrechtlich durch entsprechende Resteanträge zusätzlich im Folgejahr zur Verfügung stehen.

Weiterhin konnte zwischen den Bereichen Schule und Sport sowie Haushalt und Steuerung erreicht werden, dass die Schulbudgets künftig bereits Anfang des jeweiligen Kalenderjahres zugewiesen werden können. Dies wird mit dazu beitragen, dass sich die Bewirtschaftung der Mittel und damit der Arbeitsanfall in den Schulen wie auch beim Schulträger gleichmäßiger über das Jahr verteilen wird.

 

 

Interkommunaler Vergleich

Die Schulträger gestalten die Bereitstellung der Mittel für Lehr- und Lernmittel auf Grundlage des § 48 SchulG sehr unterschiedlich, so dass ein Vergleich dieser Zahlen nahezu unmöglich ist. Das reicht von einer schülerzahlunabhängigen Zuweisung bis hin zu Grundbeträgen je Klasse oder dem Verzicht auf eine direkte Mittelzuweisung durch die jeweiligen Schulträger.
Da durch die Schulgesetznovellierung der Schullastenausgleich jedoch individuell von jedem Schulträger errechnet wird, lässt sich ein valider Datenvergleich auf der Grundlage dieser Daten durchführen, da alle Schulträger die gleichen gesetzlichen Regeln anwenden.

 

Es lässt sich also damit eine Aussage treffen, welcher Aufwand insgesamt bei den Schulträgern je Schulart und Platz pro Kalenderjahr tatsächlich entstanden ist (Ist-Aufwand).

 

Den Bereich der investiven Auszahlungen muss man hiervon jedoch ausnehmen, da diese nur mit einem Pauschalbetrag von 250 € (ab 2016 325 €) je SchülerIn und Jahr in dieser Berechnung Berücksichtigung finden.

 

Die Erhebung dieser Daten ergab für die Jahre 2014, 2015 und 2016 folgendes Bild:

 

Schulart

Grundschule

Gemeinschaftsschule

Gymnasium

2014

 

 

 

Hansestadt Lübeck

1.744,43 €

1.474.02 €

1.298,19 €

Landeshauptstadt Kiel

2.194,22 €

1.748,00 €

1.627,32 €

Stadt Flensburg

2.114,00 €

1.675,00 €

1.358,00 €

Stadt Neumünster

1.525,95 €

1.562,93 €

1.269,55 €

Stadt Bad Schwartau

1.769,01 €

1.379,70 €

1.190,98 €

Gemeinde Stockelsdorf

1.522,19 €

1.955,70 €

-

Gemeinde Groß Grönau

1.605,91 €

-

-

Gemeinde Ratekau

1.844,28 €

1.379,67 €

-

Durchschnitt

1.796,51 €

1.619,72 €

1.361,46 €

Abweichung HL vom Durchschnitt

-2,9 %

-9 %

-4,7 %

Schulart

Grundschule

Gemeinschaftsschule

Gymnasium

2015

 

 

 

Hansestadt Lübeck

1.795,97 €

1.550,79 €

1.255,99 €

Landeshauptstadt Kiel

2.226,36 €

1.605,63 €

1.891,86 €

Stadt Flensburg

2.507,00 €

1.722,00 €

1.591,00 €

Stadt Neumünster

1.566,81 €

1.503,25 €

1.281,90 €

Stadt Bad Schwartau

1.773,12 €

1.538,83 €

1.106,22 €

Gemeinde Stockelsdorf

1.716,70 €

1.739,91 €

-

Gemeinde Groß Grönau

1.490,94 €

-

-

Gemeinde Ratekau

1.892,64 €

1.337,96 €

-

Durchschnitt

1.874,80 €

1.571,16 €

1.425,39 €

Abweichung HL vom Durchschnitt

-4,2 %

-1,0 %

-13,5 %

2016

 

 

 

Hansestadt Lübeck

2.032,16 €

1.738,36 €

1.504,11 €

Landeshauptstadt Kiel

2.341,03 €

1.689,80 €

2.263,48 €

Stadt Flensburg

2.505,03 €

1.751,49 €

1.701,24 €

Stadt Neumünster

1.624,83 €

1.479,05 €

1.372,36 €

Stadt Bad Schwartau

1.960,38 €

1.571,73 €

1.215,28 €

Gemeinde Stockelsdorf

1.787,73 €

2.002,80 €

-

Gemeinde Groß Grönau

1.588,60 €

-

-

Gemeinde Ratekau

1.975,35 €

1.426,31 €

-

Durchschnitt

1.976,89 €

1.665,65 €

1.611,29 €

Abweichung HL vom Durchschnitt

2,8 %

4,37 %

-          6,65 %

 

Der Vergleich macht deutlich, dass der Mitteleinsatz der Hansestadt Lübeck in allen Regelschularten bis einschließlich 2015, zum Teil deutlich unter dem Durchschnitt der aufgeführten Schulträger lag und bei den Gymnasien auch noch liegt. Darin spiegelt sich die Haushaltssituation der Hansestadt Lübeck wider, macht aber auch deutlich, dass im Jahr 2014 (Berechnungsgrundlage für 2016) in die Schulen deutlich mehr Mittel geflossen sind.

 

Betrachtet man die anderen kreisfreien Städte bewegte sich Neumünster bis 2015 auf einem ähnlichen Niveau, während Kiel und Flensburg deutlich mehr Mittel einsetzen. Das Vergleichsbild zu den Umlandgemeinden ist ebenfalls heterogen. Im Bereich Grundschulen weisen viele ein ähnliches Niveau aus. Bei den Gemeinschaftsschulen sind erhebliche Schwankungen auszumachen.

 

Hieraus abzuleiten, dass die Mittel, die tatsächlich beim einzelnen Schüler für Lehr- und Lernmittel ankommen, auch geringer sind, wäre ein Trugschluss. In den Schullastenausgleich fließen auch so große Positionen wie die Energiekosten oder die Mittel für die Bauunterhaltung ein.

 

Die Förderzentren sind hier nicht dargestellt, da die Anzahl der SchülerInnen in dieser Schulart sehr gering ist und steuerungsrelevante Informationen nicht abgeleitet werden können.

 

Abschließend kann für die Hansestadt Lübeck festgestellt werden, dass der seinerzeit von der Bürgerschaft beschlossene Grundsatz einer Budgetbildung nach wie vor zielführend ist. Besondere Investitionen sind unter Berücksichtigung der Haushaltssituation zu bewerten und ggf. aus zusätzlichen Mitteln zu finanzieren.

 


Anlagen