Vorlage - VO/2017/05105  

Betreff: Finanzierungsanteile der Hansestadt Lübeck bei den Stadtumlandverkehren aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Drochner, Doris
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.09.2017 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2017 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Fahrplanentwurf-Anlage1

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, einer Mitfinanzierung zusätzlich bestellter Leistungen im Linienverkehr des Kreises Herzogtum Lauenburg (RZ) zuzustimmen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja, eine Antwort liegt vor; siehe Begründung.

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (siehe Begründung)

 


Begründung

Die Kreise Herzogtum Lauenburg (RZ), Stormarn (OD) und Segeberg (SE) sind im Jahr 2011 an die Hansestadt Lübeck (HL) als Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) herangetreten mit dem Ziel, eine Mitfinanzierung der aus den Kreisgebieten in das Stadtgebiet einbrechenden ÖPNV-Linienverkehre zu erreichen.

Im Gegenzug sollte durch die Umlandkreise eine Mitfinanzierung der aus dem Stadtgebiet in die Kreisgebiete einbrechenden Verkehre erfolgen.

Die Höhe der Mitfinanzierungsanteile wird nach dem Territorialprinzip auf Basis der jeweils im anderen Hoheitsgebiet erbrachten Leistungen ermittelt.

 

Die Bürgerschaft hat einer gegenseitigen Mitfinanzierung zugestimmt und es wurden zwischen den Kreisen und der HL entsprechende Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen.

 

Auf die nachstehenden Bürgerschaftsbeschlüsse wird hierzu nachrichtlich verwiesen:

Beschluss vom 23.02.2012 (TOP 13.11, Drs.-Nr. 602 und 662),

Beschluss vom 27.09.2012 (TOP 13.5, Drs.-Nr. 11) und

Beschluss vom 18.09.2014, VO/2014/01846.

 

Der Kreis RZ hat am 18.01.2017 mitgeteilt, dass der Verkehrsvertrag im „Netz RZ 9“ im Dezember 2017 ausläuft und die Leistungen neu vergeben werden sollen. Das „Netz RZ 9“ umfasst die Leistungen der Linien 8720, 8770, 8780, 8741, 8771 und 8781. Aktuell werden die Leistungen von der Firma Dahmetal erbracht.

Mit den Buslinien werden u. a. der Lübecker Stadtbezirk Kronsforde an die umliegenden Schulen (Stecknitz/Berkenthin und Krummesse) sowie die Schulen in der Lübecker Innenstadt angebunden. Es werden neben den SchülerInnen auch PendlerInnen und andere Fahrgäste befördert, allerdings handelt es sich überwiegend um Leistungen im Schülerverkehr.

Einige Linien erfüllen Zubringerfunktionen aus dem Kreisgebiet (z.B. aus den Gemeinden Kastorf, Sandesneben, Trittau, Berkenthin, Rondeshagen, Behlendorf, Bliesdorf) nach Kronsforde und stellen hier eine Verknüpfung zur Linie 8720 und damit eine Verbindung in die Innenstadt von Lübeck her, da nur diese Linie bis nach Lübeck führt.

Der jährliche vorläufige Finanzierungsanteil beträgt aktuell 375 T€, die endgültige Höhe kann erst nach der Gesamtabrechnung der Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH (NSH), die für die Einnahmeaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen zuständig ist, erfolgen.

 

Mit der Neuvergabe der Leistungen durch den Kreis sind zusätzliche Leistungen mit der Linie 8720 geplant. Es soll auf dieser Linie zusätzliche Abfahrten aus der Innenstadt in Richtung Kronsforde und RZ geben. Hintergrund sind die unterschiedlich endenden Schulzeiten an den verschiedenen Schulen in der Innenstadt. Damit die Wartezeiten nach Schulschluss für die SchülerInnen verkürzt werden, sollen am Nachmittag die Abfahrtzeiten in Richtung Kronsforde und die Umlandgemeinden in RZ entsprechend angepasst und um drei weitere Fahrten ergänzt werden (s. Fahrplanentwurf Anlage 1).

Diese zusätzlichen Leistungen würden den Finanzierungsanteil der HL um geschätzt ca. 25.000,-- € pro Jahr erhöhen, da das Angebot erhöht wird, zusätzliche Einnahmen aber nicht zu erwarten sind. Die genauen Kosten können von RZ noch nicht benannt werden, da dies vom Ergebnis der geplanten Vergabe abhängt.

 

Gemäß der Finanzierungsvereinbarung zwischen RZ und HL vom 22.12.2014 stimmen sich bei Leistungsänderungen auf dem Gebiet der HL die Vertragspartner ab und erzielen Einvernehmen.

 

Da die vom Kreis beabsichtigten Erweiterungen des Angebotes zu erhöhten Finanzierungsanteilen bei der HL  führen würden, stellt sich die Frage, ob und welches Interesse die HL an diesen zusätzlichen Leistungen hat.

Grundsätzlich sind selbstverständlich alle zusätzlichen Angebote im ÖPNV im Sinne der Förderung der „sanften Mobilität“ für die BürgerInnen  zu begrüßen.

Es gibt keine statistische Erfassung über die Anzahl der SchülerInnen aus Kronsforde, die in der Lübecker Innenstadt zur Schule gehen. Entsprechende Daten werden derzeit weder vom Schulamt noch vom Bereich Schule und Sport erfasst.

Nach Ausschöpfung der vorhandenen Möglichkeiten, hier eine Datengrundlage zu erhalten, geht die Verwaltung davon aus, dass dieses zusätzliche Angebot sowohl den SchülerInnen aus dem Kreis RZ als auch den SchülerInnen aus HL zu Gute kommt. Nach den hier vorliegenden Zahlen besuchen ca. 20 SchülerInnen aus Kronsforde in Lübeck eine Schule. Aus dem Bereich des Kreises RZ fahren ca. 78 SchülerInnen nach Lübeck. Insgesamt werden somit rund 100 SchülerInnen auf dieser Relation befördert.

Ohne die Bestellung der vorgenannten zusätzlichen Leistungen bestehen für die SchülerInnen nach Schulschluss teilweise Wartezeiten/Aufenthaltszeiten in der Innenstadt von bis zu maximal 1 Stunde.

 

Vor dem Hintergrund, dass auch für die SchülerInnen aus anderen außerhalb liegenden Lübecker Stadtbezirken, wie zum Beispiel Moorgarten, Krummesse und Wulfsdorf die Anbindung an die Lübecker Innenstadt (Linien 6, 7 und 16 des Stadtverkehrs) nach Schulschluss überwiegend im ½-Stunden-Takt möglich ist, sollte das Einvernehmen für diese zusätzlichen Leistungen erteilt werden und damit eine Mitfinanzierung erfolgen.

 

Eine umfangreiche Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu dem Vorschlag der Verwaltung konnte aus Zeit- und Kapazitätsgründen nicht erfolgen. Das Stadtschülerparlament wurde um eine Stellungnahme gebeten, eine Antwort lag bis zum 26.06.2017 nicht vor.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass die geplanten zusätzlichen Abfahrtzeiten nach Schulschluss von den Kindern und Jugendlichen begrüßt und vermutlich auch gefordert werden würden.

 

Ob und in welchem Umfang die Leistungen vom Kreis RZ bestellt werden, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden und hängt auch von dem Ergebnis der Ausschreibung ab.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die geschätzten Mehrkosten in Höhe von ca. 25.000,-- Euro können durch die vom Land angekündigte Erhöhung der sogenannten „Kommunalisierungsmittel“ finanziert werden.

 


Anlagen

Anlage 1 – Fahrplanentwurf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fahrplanentwurf-Anlage1 (139 KB)