Vorlage - VO/2013/00948  

Betreff: Anpassung der Entgelte für die Lübecker Hafenbahn (5.691)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Woldt, Christine
Beratungsfolge:
Senat zur Vorberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.11.2013 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
12.11.2013 
6. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2_Liste der Entgelte und Entgeltsystembeschreibung _Stand 20.09.2013_
Anlage 3_Synoptische Darstellung der Änderungen der Liste der Entgelte und Entgeltsystembeschreibung

Für die Lübecker Hafenbahn wird die „Liste der Entgelte und Entgeltsystembeschreibung“ gemäß Anlage 3 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur mit Wirkung zum Fahrplanwechsel 15

Beschlussvorschlag

 

Für die Lübecker Hafenbahn wird die „Liste der Entgelte und Entgeltsystembeschreibung“ gemäß Anlage 3 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur mit Wirkung zum Fahrplanwechsel 15.12.2013 beschlossen.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

 

Bereich Recht

 

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

 

Begründung:

 

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority (LPA) ist seit dem 10

Begründung

 

 

Die Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority (LPA) ist seit dem 10.04.2011 Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) für die Lübecker Hafenbahn und hat zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011 entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) und ein leistungsabhängiges Preissystem eingeführt. Die auf Grundlage der „Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (EIBV)“ entworfenen NBS und das Entgeltsystem für die Lübecker Hafenbahn wurden mit Beschluss durch die Bürgerschaft vom 24.11.2011 (TOP 13.13, Drs. Nr. 443) und nach Genehmigung durch die Bundesnetzagentur zum 11.12.2011 in Kraft gesetzt.

 

Die LPA beabsichtigt zum Fahrplanwechsel 2013/2014 die Höhe der Entgelte sowie die Zuordnung einzelner Gleise zu entsprechenden Gleiskategorien den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und legt großen Wert darauf, durch differenzierte Detailveränderungen die etablierten Anreizwirkungen des Entgeltsystems weiter auszubauen. Insbesondere sollen diejenigen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) weniger stark von den Entgeltanpassungen betroffen werden, die sich gemäß Planungsrahmen der Nutzungsbedingungen verhalten. Änderungen der Gleiskategorien werden ausschließlich im Bereich Lübeck Hafen aufgrund der Entwidmung der Innenstadtverbindung und dem Bedarf der Nutzer nach mehr Möglichkeiten für längerfristige Abstellungen vorgenommen.

 

Mit der beabsichtigten Entgelterhöhung wird nach 2 Jahren eine Anpassung an gestiegene Kosten (vor allem Personal- und Energiekosten) notwendig, um den angestrebten und auch erreichten Gesamtkostendeckungsgrad der Lübecker Hafenbahn von mindestens 20 % im Jahr 2012 (er betrug letztlich rund 21,7 %) bei stagnierenden Verkehren auch weiterhin über 20 % halten zu können. Die Änderung der Entgelte ist im Interesse der Kunden der Hafenbahn mit dem Fahrplanwechsel 2013/2014 am 15.12.2013 einzuführen.

 

Die Anpassung der Entgeltsystems bedarf gemäß § 28 Nr.13 Gemeindeverordnung Schleswig-Holstein der Entscheidung der Lübecker Bürgerschaft und gemäß § 14 d Allgemeines Eisenbahngesetz der Zustimmung der Bundesnetzagentur.

 

Um eine mit Zahlen und Fakten hinterlegte Begründung für die Anpassung des Entgeltsystems zu erhalten und sowohl der Bürgerschaft als auch der Bundesnetzagentur eine belastbare Grundlage zu geben, über die Entgeltsystemanpassungen entscheiden zu können, hat die LPA an das Beratungsbüro TransCare AG (TransCare), das 2011 die NBS und das Entgeltssystem entwickelt hat, den Auftrag gegeben, das bestehende Entgeltsystem zu evaluieren und fortzuentwickeln. Zum Aufgabenumfang gehörte die Analyse des bestehenden Entgeltsystems anhand der aus der Dispositions- und Wagenerfassungssoftware LübeckRail gewonnenen Daten, die Entwicklung verschiedener Varianten für die Anpassung der einzelnen Entgeltkomponenten, die Prognose der Entgeltentwicklung für die einzelnen Varianten und die Empfehlung für am Markt durchsetzbare sinnvolle Veränderungen des Entgeltsystems, bei denen sowohl die Auswirkungen auf die Kunden als auch auf die LPA berücksichtigt werden. Zusätzlich ist eine Begründung für die Bundesnetzagentur formuliert worden.

 

Die Überprüfung durch TransCare hat ergeben, dass sich die Wirksamkeit des Entgeltsystems bezüglich einer effektiveren Nutzung der Eisenbahninfrastrukturanlagen der Lübecker Hafenbahn anhand der zugrundeliegenden Daten nachweisen lässt. Nur in wenigen Bereichen gibt es Optimierungsbedarf, der bei der endgültigen Ermittlung der Entgelte berücksichtigt wurde.

 

Die Erkenntnisse aus den Untersuchungen von TransCare haben zu folgenden Anpassungen des Entgeltsystems geführt:

 

Hauptmaßname der Entgeltanpassung wird die Änderung des fixen Grundentgeltes von derzeit 35,00 EUR auf 40,00 EUR pro Fahrt sein. Gleichzeitig wird jedoch der Rabatt für pünktliche Fahrten von 15 % auf 20 % höher. Durch diesen verstärkten Anreiz möchte die LPA den Pünktlichkeitsgrad der Fahrten, der nach derzeitigem Stand lediglich bei 47,8% liegt, verbessern, um die Planbarkeit der Abläufe im Hafen weiter zu erhöhen. Im Ergebnis dieser Maßnahmenkombination werden pünktliche Züge nach der Entgeltanpassung nur mit 2,25 EUR pro Fahrt (+7,5 %) zusätzlich belastet, während für die übrigen Fahrten 5,- EUR (+14,3 %) mehr berechnet werden.

 

Darüber hinaus beabsichtigt die LPA das variable Grundentgelt pro Wagen von 1,50 EUR auf 1,60 EUR um rund 6,7% anzuheben.

 

Die Struktur der nutzungsabhängigen Entgeltkomponenten, mit dem Konzept der Einteilung der Hafenbahngleise in 3 Kategorien mit unterschiedlich langen freien Nutzungszeiten (3 h, 12 h, 36 h), hat sich in den ersten 18 Monaten gut bewährt. Die aggregierten Wagenaufenthaltsstunden pro Monat konnten bei etwa konstantem Verkehrsaufkommen spürbar von ca. 120.000 h/Monat auf rund 60.000 h/Monat reduziert werden, wodurch die Infrastrukturbelastung der Hafenbahn deutlich gesenkt wurde.

 

Die LPA beabsichtigt daher diesen Bereich weitgehend unverändert zu lassen und plant nur im Bereich der Kategorie 3 eine Anpassung an das ermittelte Nutzungsverhalten der EVU. Mit rund 54 h durchschnittlicher Aufenthaltszeit beim Wageneingang liegt dieser Wert derzeit als einziger Wert merklich über der freien Nutzungszeit, die in Kategorie 3 aktuell 36 h beträgt. Die LPA möchte daher die freie Nutzungszeit zugunsten der meisten Nutzer auf 48 h ausweiten. Gleichzeitig soll mit einer Erhöhung des Entgelts, das beim Überschreiten dieser freien Nutzungszeit fällig wird, der Anreiz in diesem Bereich erhöht werden, die Verweilzeiten der Wagen weiter zu senken. Daher schlägt die LPA vor, das betreffende Entgelt von derzeit 1,00 EUR je angefangenen 6-Stunden-Zeitraums auf 1,20 EUR zu erhöhen.

 

Des Weiteren werden Zuschläge für nicht korrekte Zuganmeldungen um 25 % deutlich angehoben, da in diesem Feld weiterhin Missstände im Nutzerverhalten beobachtet werden konnten und zu erheblichen Arbeitsaufwand bei der LPA führen.

 

Die Entgelte für erweiterte Besetzungszeiten der Stellwerke der Hafenbahn werden entsprechend den Gehaltssteigerungen um ca. 6 % erhöht und betragen dann 32,00 EUR je angefangene ½ Stunde für eine Schichtverlängerung und mindestens 385,00 EUR für eine extra erforderliche Besetzung.

 

Über diese entgeltlichen Maßnahmen hinaus plant die LPA für einzelne Gleise eine Veränderung der Kategorienzuteilung, um damit geänderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden. So ist die Einteilung der Gleise 81 und 82 im Hafenbahnbereich Lübeck Hafen in die Kategorie 1 nicht mehr notwendig, da durch den Wegfall der Innenstadtverbindung an dieser Stelle keine Ein- und Ausfahrten mehr vorkommen werden und somit die Gleise für diese Funktion nicht mehr freigehalten werden müssen. Aus diesem Grund möchte die LPA diese Gleise mit zusammen rund 980 m für Abstellungen zugänglich machen, weshalb zukünftig Gleis 81 der Kategorie 2 und Gleis 82 der Kategorie 3 zugeordnet werden soll. Die freien Nutzungszeiten erhöhen sich dort von 3 h auf zukünftig 12 h bzw. 48 h.

 

Im Gegenzug sollen die bisher auf Grund ihrer peripheren Lage nur wenig genutzte Gleise 73 – 76 im Bereich Lübeck Hafen (Otm) mit zusammen 988 m als Vermietgleise vermarktet werden, um mit diesem Vermarktungsmodell gegebenenfalls neue, zusätzliche Nutzerschichten erschließen zu können. Durch die Maßnahme im Bereich der Gleise 81 und 82 bleibt die Gesamtkapazität für Abstellungen auch bei einer Vermietung der Gleise 73-76 konstant.

 

Im Rahmen der Preisanpassungen sollen die Mietsätze je Meter Gleis um jeweils 0,10 EUR pro Meter angehoben werden. Dies entspricht einer Anpassung von rund 7 %. Außerdem werden die Sätze für Lokabstellplätze um 25,00 EUR auf 325,00 EUR pro Monat erhöht.

 

Über alle Maßnahmen verteilt, erwartet die LPA für 2014 insgesamt eine Verbesserung der Erlöse von rund 6 % (entspricht ca. 43.000,00 EUR) gegenüber dem Jahr 2012. Vorraussetzung hierfür sind annähernd gleichbleibende Verkehrszahlen.

 

Die Summe von etwa 43.000,00 EUR setzt sich aus folgenden Mehrerlösen zusammen, von denen durch die Änderung der Zuordnung von Gleisen zu anderen Gleiskategorien zunächst strukturell bedingte Mindereinnahmen von etwa 7.708,00 EUR abgezogen werden müssen:

 

 

Entgeltanteil

Erlössteigerung

Fixes Grundentgelt

+28.900 EUR

Variables Grundentgelt

+8.560 EUR

Zuschläge

+2.880 EUR

 

 

Standentgelte Gleiskategorie 1

+0 EUR

Standentgelte Gleiskategorie 2

+0 EUR

Standentgelte Gleiskategorie 3

+2.160 EUR

 

 

Vermietung

+8.208 EUR

 

 

Mindereinnahmen durch Neuzuordnung von Gleisen zu anderen Gleiskategorien

-7.708 EUR

 

 

Summe

+ 43.000 EUR

 

 

Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Allgemeiner Teil – und die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Besonderer Teil – der Lübecker Hafenbahn bleiben unverändert bestehen.

 

Anlage 1

Anlagen

 

Anlage 1              Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2              „Liste der Entgelte und Entgeltsystembeschreibung“ (Stand 20.09.2013)

Anlage 3              Synoptische Darstellung der Änderungen der „Liste der Entgelte und
                            Entgeltsystembeschreibung“

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (12 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Liste der Entgelte und Entgeltsystembeschreibung _Stand 20.09.2013_ (63 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Synoptische Darstellung der Änderungen der Liste der Entgelte und Entgeltsystembeschreibung (22 KB)