Auszug - AT zu BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: ÄA zu VO/2023/12669 Kostenübernahme durch die Hansestadt Lübeck für das durchzuführende VGV-Verfahren zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Alten- und Pflegeheimes im Heiligen-Geist-Hospital  

4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 9.28.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
2023/12669-02-01 AT zu BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: ÄA zu VO/2023/12669 Kostenübernahme durch die Hansestadt Lübeck für das durchzuführende VGV-Verfahren zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Alten- und Pflegeheimes im Heiligen-Geist-Hospital
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Döring, Nicolas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss in geänderter Fassung (fett/kursiv/gestrichen):


Nach der Entscheidung zum Weiterbetrieb der dortigen städtischen SeniorInneneinrichtung beschließt die Bürgerschaft folgendes, konsolidiertes Vorgehen für die Sanierung des Heiligen-Geist-Hospitals (HGH). Hierbei werden die bestehenden Beschlüsse erneuert, angepasst und ergänzt: 

  1. Die Bürgerschaft nimmt Bezug auf die getroffenen Beschlüsse zur dauerhaften Zukunftssicherung des HGH als SeniorInneneinrichtung (VO/2023/11920-01-01-01). Hierfür ist das HGH grundhaft zu sanieren. Nach Angaben des Gebäudemanagements (GMHL) ist mit dem Baubeginn der Grundsanierung frühestens in fünf Jahren zu rechnen. Die Planung der Grundsanierung läuft seit über zwei Jahren (VO/2023/12266), wurde im März 2022 unterbrochen, im Dezember 2022 wieder aufgenommen und soll fortgesetzt und abgeschlossen werden.

    Die Finanzierung der Planung erfolgt aus dem Haushalt der Stiftung HGH. Sofern deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, wird die Finanzierung der Planung durch die Hansestadt Lübeck übernommen. Die haushalterische Ordnung ist herzustellen.
     

Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass die Gewährung unter Berücksichtigung des von der Stiftung beauftragten Gutachtens kommunal- und beihilferechtlich zulässig ist.

  1. Der Bürgerschaft ist ein Finanzierungskonzept für die Kosten der Grundsanierung mit größtmöglicher Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Finanzquellen vorzulegen.
     
  2. Der Bürgerschaft ist ein Konzept für eine abschnittsweise Grundsanierung im laufenden Betrieb zur Entscheidung vorzulegen. Dieses Konzept beinhaltet u.a. die zusätzlichen Kosten einer abschnittsweisen Grundsanierung und eine Abschätzung der Belastungen für Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen (VO/2023/11920-01-01-01).
     
  3. Auf Basis des Brandschutzsachverständigengutachtens vom September 2023 sind aktuell nur noch die Längsgebäude und das Quergebäude des HGH für die SIE nutzbar (39 Plätze). Um den Betrieb in diesen Bereichen des HGH bis zum Baubeginn der Grundsanierung sicherzustellen, wird der Bürgermeister beauftragt, die dafür notwendigen Investitionen in den Brandschutz umzusetzen. Basis sind hierfür die in den beiden Gutachten der Brandschutzsachverständigen (März 2023 und September 2023) genannten Maßnahmen.

    Dem Hauptausschuss ist über die laufenden und ggf. noch umzusetzenden Maßnahmen inkl. Umsetzungszeitplan unverzüglich zu berichten. Die Finanzierung der noch umzusetzenden Maßnahmen erfolgt aus dem Haushalt der Hansestadt Lübeck. Die haushalterische Ordnung ist herzustellen.
     

Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass die Gewährung unter Berücksichtigung des von der Stiftung beauftragten Gutachtens kommunal- und beihilferechtlich zulässig ist.

 

  1. Um die jetzt leer stehenden Gebäudeteile Koberg-, Schrank- und Kammerhaus bis zum Beginn der Grundsanierung durch die SIE nutzen zu können, ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung notwendig.
     
    1. Der im Projekt eingebundene Brandschutzfachplaner, welcher das Interimskonzept für die Aufrechterhaltung der Nutzung von Längs- und Quergebäude erstellt hatte, wird durch die Stiftungsverwaltung beauftragt, Möglichkeiten der Erweiterung des Interimskonzeptes auf die Bereiche Kammer-, Schrank- und Koberghaus zu überprüfen und ein solches, erweitertes Konzept in prüffähiger Form zu erstellen. Das Konzept enthält u.A. eine Auflistung von erforderlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie eine sicherheitstechnische Bewertung einer Wiederaufnahme des APH-Betriebes in diesen Bereichen mit zeitlicher Befristung bis zu einer Grundinstandsetzung des HGH für eine 40- jährige Nutzungszeit.
       
    2. Im Falle einer positiven Bewertung durch den Brandschutzfachplaner wird das erweiterte Interimkonzept nach 5. a. zur Prüfung und Genehmigung einer Wiederaufnahme des APH-Betriebes in den erweiterten Abschnitten bei der Bauordnung der Hansestadt Lübeck eingereicht. In diesem Zusammenhang erfolgt die fachliche Einbindung eines Prüfingenieurs für Brandschutz durch die Bauordnung.
  1. Im Falle eines zustimmenden Bescheides zur Nutzung der erweiterten Abschnitte werden die eingebundenen Planer eine Planung für die Umsetzung des „Erweiterten Nutzungskonzeptes“ bis zur LP3 erarbeiten. Die Stiftungsverwaltung wird das Gesamtergebnis anschließend in einer Beschlussvorlage zur Entscheidung den Gremien vorlegen.
  1. Der Auftrag zur Planung und Umsetzung des am 04.03.2021 genehmigten Brandschutzkonzeptes gemäß VO/2023/11920/2 wird zeitlich ausgesetzt, bis die Aufgaben nach 5. a. und 5. b. abgearbeitet sind und das Ergebnis einer eventuell möglichen Wiederaufnahme des APH-Betriebes in „Kammer-, Schrank- und Koberghaus“ vorliegt. Sollte ein ausreichend sicherer Betrieb auf der Grundlage eines erweiterten Interimskonzeptes möglich sein, wird die Umsetzung des 2021 genehmigten Brandschutzkonzeptes abschließend eingestellt.
     
  2. Die Finanzierung der Umsetzung der hier beschriebenen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem „Erweiterten Interimskonzept“ kann von der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital nach derzeitiger Einschätzung nicht mehr geleistet werden. Die haushaltsmäßige Ordnung ist deshalb für die erforderlichen Zuweisungen nach Beschluss von 5. a., b. und c. durch städtische Mittel herzustellen. Für die erforderlichen Zuweisungen wird die haushaltsmäßige Ordnung in den Haushaltsplänen 2023 und 2024 darzustellen sein.
  1. Neben dem Sozialausschuss ist künftig auch der Bauausschuss im Gremienlauf zu berücksichtigen.

 
 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

In geänderter Fassung

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

27

Nein-Stimmen

15

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 


  Beschluss: 30.11.2023 Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen
In Bearbeitung Koordinierung:
5.000 - Fachbereichsleitung Bearbeitung:
5.651 - Gebäudemanagement
Status: in Bearbeitung  
Auftrag: