Auszug - Ladeinfrastrukturkonzept - Verkehrsentwicklungsplan Teilgutachten  

4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 9.25
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12651 Ladeinfrastrukturkonzept - Verkehrsentwicklungsplan Teilgutachten
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schulz, Felix
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldung.
 


Beschluss:


Die Bürgerschaft nimmt das Ladeinfrastrukturkonzept als Teilgutachten des Verkehrsentwicklungsplans (Bericht siehe Anlage) zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt,

  1. den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum und auf Flächen, die sich im Eigentum der Hansestadt Lübeck befinden, bedarfsgerecht gemäß der Bedarfsprognose (Medium-Szenario) voranzutreiben.
  2. den Ausbau der Ladeinfrastruktur vorausschauend und zukunftsfähig gemäß den dargestellten Standortkriterien und nur dort, wo das Parken geordnet und mittelfristig keine Überformung des öffentlichen Raumes zu erwarten ist, zu planen. In städtebaulich verdichteten Gebieten (z. B. Gründerzeitquartieren) sollen öffentlich zugängliche Ladestationen in der Regel nicht dezentral im öffentlichen Straßenraum, sondern konzentriert an geeigneten Standorten im Umfeld errichtet werden.
  3. Parkstände mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von höchstens 22 kW (Normalladepunkt) im öffentlichen Straßenraum wie folgt zu beschildern:

Zeichen 314 Parken, Zusatzzeichen 1010-66 EmoG (Pkw mit Stecker). Zusatzzeichen 1053-54 („während des Ladevorgangs“) und Zusatzzeichen 1040-32 (Parkscheibe) mit 3 Std + Zeitangabe von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Zusatzzeichen 1040-31). Parkstände mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW (Schnellladepunkt) im öffentlichen Straßenraum wie folgt zu beschildern: Zeichen 314 Parken, Zusatzzeichen 1010-66 EmoG (Pkw mit Stecker). Zusatzzeichen 1053-54 („während des Ladevorgangs“) und Zusatzzeichen 1040-32 (Parkscheibe) mit 2 Std + Zeitangabe von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Zusatzzeichen 1040-31).


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

3

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung.