Auszug - Anfrage des AM Katja Mentz (GAL): Bedrohung des bestehenden Bürgerschaftsbeschlusses "Agro-Gentechnikfreies Lübeck" durch neue Gentechnik  

2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 3.4.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 21.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:49 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12734 Anfrage des AM Katja Mentz (GAL): Bedrohung des bestehenden Bürgerschaftsbeschlusses "Agro-Gentechnikfreies Lübeck" durch neue Gentechnik
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hinsen sieht Zuständigkeit Gentechnik nicht bei der Hansestadt Lübeck.

Frau Menz sieht Zuständigkeit jedoch aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses und bemängelt die fehlende Einladung von Herrn Lorenz, Landwege. Es spricht hierzu AM Röttger. Der Berufskreis der bäuerlichen Betriebe habe sich eindeutig gegen Gentechnik ausgesprochen.

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Anfrage:

Am 31.03.2011 fasste die Bürgerschaft auf Antrag des Umweltausschusses den Beschluss „Agro-Gentechnikfreies Lübeck“, siehe TOP 6.1 der Bürgerschaft am 31.03.2011, Drucksache Nr. 55. Darin heißt es unter anderem,

„(…) Der Bürgermeister wird ersucht,

1. Konzepte und Initiativen zur Schaffung agro-gentechnikfreier Zonen zu unterstützen (…)“

 

Im Juli 2023 legte die EU-Kommission eine Reform der Gentechnik-Gesetze vor, die u.a. vorsieht, dass für Pflanzen, die mit neuen Verfahren, wie CRISPR/Cas gezüchtet wurden, keine Kennzeichnungspflicht mehr gelten soll und Freilandversuche erheblich vereinfacht werden.

 

Geplant ist, die neue Verordnung noch vor den Wahlen zum nächsten Europäischen Parlament im Juni 2024 durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat beschließen zu lassen.

 

Fragen:
 

1. Was würde es in Bezug auf den durch die Bürgerschaft am 31. März 2011 gefassten Beschluss bedeuten, wenn die neue Verordnung so, wie von der EU-Kommission vorgelegt, beschlossen werden würde?

 

2. Was würde es für den landwirtschaftlichen Bio-Anbau auf städtisch verpachteten Flächen sowie für Landwirte in Lübeck und der Region bedeuten, wenn gentechnisch veränderte Pflanzen nicht mehr von anderen zu unterscheiden wären (bei Wegfall der Kennzeichnungspflicht)?

 

3. Was würde es für lokale Wirtschaftsunternehmen bedeuten, die Handel mit ökologischen, gentechnikfreien Lebensmitteln und Pflanzen betreiben?

 

4. Was kann die Hansestadt Lübeck unternehmen, um an dem Bürgerschaftsbeschluss vom 31.03.2011 festzuhalten und diesen weiterhin umzusetzen?

 

Für die Behandlung dieser Anfrage im Ausschuss am 21.11.2024 bitte ich darum, Klaus Lorenzen, Experte für Ökolandbau und Mitgründer der Initiative „Agro-Gentechnikfreies Lübeck“ einzuladen und anzuhören.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum