Auszug - Winterdienstkonzept auf Radwegen in der Hansestadt Lübeck  

4. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 5.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 09.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2023/12406 Winterdienstkonzept auf Radwegen in der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Rehberg, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Mucha bedankt sich für die Einleitung und berichtet zum Konzept der Vorlage. Dem Konzept liege das Ziel zugrunde, der Intention der Beschlüsse der HL in der Gesamtschau bestmöglich zu entsprechen, um für die HL etwas Gutes bewirken zu können.

Ausgangsposition sei, die Radwege ganzjährig befahrbar zu machen.

Mit der UNV und UWB wurde vereinbart, Formiate nur sehr begrenzt und gezielt einzusetzen. Eine Mess- und Monitoringkampagne werde den Einsatz auftauender Mittel begleiten.

Herr Lange erfragt die Einstellungskriterien zu den Mitarbeitern.

 

Herr Petersen führt aus, dass 9 MA der Entgeldgruppe (EG) 4 und 5 eingestellt würden. Voraus-setzungen sind team- und konfliktfähig zu sein und die entsprechende Eignung. Die zusätzliche erforderliche Verwaltungskraft wird in EG 6 bis 8 eingruppiert.

Herr Dr. Koß lobt das Konzept und fragt nach, ob die EBL davon ausgehen, dass die Fahr-spur durch das Auftragen der Salzlösung größer wird.

Herr Mucha führt aus, dass das ein Ziel des Einsatzes auftauender Mittel sei.

Herr Rohlf stellt fest, dass die Fahrzeuge nicht gerade günstig sind.

Herr Petersen führt aus, dass das Multifunktionsfahrzeuge sind, die auch für die Laub- und Wildkräuterbeseitigung eingesetzt werden können.

Herr Grohmann lobt die Ausführung, möchte aber die Formiate nicht ganz beiseiteschieben und die höheren Kosten/Schäden bei der herkömmlichen Streuung betrachten.

Herr Hinsen ergänzt, durch das minimale Auftragen werde, wenn überhaupt, mit geringen Schäden gerechnet. Sonst hätte der Umweltbereich dem Konzept nicht zugestimmt. Er bietet an, das Monitoring dann auch begleitend im WA vorzustellen.

Herr Petersen teilt mit, dass die neue Streutechnik es zulasse, ganz konkret zu streuen und effizient und sauber einzusetzen.

Nachfragen Herr Thannhäuser, ob auch FS 100 möglich sei aufzubringen, ob es einen nahe-gelegenen Soleturm gibt, ob diese neuen Fahrzeuge einen E-Antrieb haben, ob die MA per App ausgestattet sind, und ob er als Bürger erkennen könnte, wo die Formiate aufgetragen wurden.

Herr Petersen führt aus, wo Formiate aufgetragen wurden, sei mit ein wenig Kenntnis er-kennbar. Der FS 100 friert ab 7 Grad Minus wieder ein und ist deshalb nicht geeignet.

Die EBL nutzen eine Laugeaufbereitung. Die EBL bekommen von externen Dienstleistern Lauge zur Verfügung gestellt. Man könnte den Laugenanteil bei Bedarf variieren. Der E-Betrieb sei im Winterdienst schwer umzusetzen. Es gebe aktuell kein Winterdienstfahrzeug, welches mit E-Antrieb läuft. Es gibt Testfahrzeuge, aber aktuell seien keine auf dem Markt zu bekommen. Eine App sei noch kein Thema für den Winterdienstbereich. Das Streuen und der Winterdienst ist eine hohe Belastung für die MA, weitere ablenkende Anwendungen sind zu vermeiden.

Herr Hinsen schlägt vor, das Thema beim Bürgermeister im Senat zu platzieren, zum Thema SmartCity.

Herr Mucha ergänzt, dass Frau Wehrend und Herr Dr. Ivens vom Bereich DOS (Digitalisie-rung, Organisation und Strategie) mit den EBL im Austausch seien.

Herr Zahn ergänzt, dass der Ausschuss davon ausgegangen sei, dass keine schwereren Fahrzeuge verwendet werdet können, wegen der Wurzelbrücken.

Herr Petersen bestätigt dies und ergänzt, dass sich das Gewichtslimit (max. 3,5 t.) auf Rad-wege insgesamt bezieht und Wurzelbrücken „nur“ sichtbare Sollbruchstellen sind. Die Schä-den für Radwege wären auf Dauer aber ohne Gewichtsbeschränkungen erheblich.

Frau Helzel regt an, im Zweischichtbetrieb bis 22:00 Uhr zu fahren.

Herr Petersen führt aus, dass die heute geltenden Einsatzzeiten im Zweischichtbetrieb bedient werden. Das setze bereits ein gewisses Maß an Flexilibität, Kreativität und Einsatzbereitschaft voraus. Bei einer Erweiterung der garantierten Räumzeiten bis 22:00 Uhr wäre dann eine Umstellung auf 3-Schichtbetrieb erforderlich. Eine weiter deutliche Erhöhung der MA-Zahl wäre die Folge. In Extremzeiten greifen die EBL auch jetzt schon auf externe Dienstleister zurück. Das sind aber Ausnahmen.

Herr Hinsen erläutert die Erhöhung des öffentlichen Interessenanteils von 28,6 auf 30,6 Pro-zent und den Zusammenhang mit der Übernahme von 69 km kombinierter Geh- und Radwe-ge als öffentliche Aufgabe. Dies sei sinnvoll und geboten, um den Radfahrern durchgehend einheitliche geräumte Fahrradrouten bieten zu können. Die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten werden aus dem Haushalt der Hansestadt Lübeck – FB 3 finanziert.

Zu dem Thema sprechen (teilweise mit mehrfachen Wortmeldungen) die Ausschussmitglie-der Herr Zahn, Herr Lange, Herr Dr. Koß, Herr Rohlf, Herr Thannhäuser, Frau Helzel, Herr Dr. Koß, Frau Wolff, Herr Senator Hinsen, und Herr Petersen und Herr Mucha von den EBL.


 


Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:

 

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

 

  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

  1. Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.

 

  1. Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.

 

  1. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.

 

  1. Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.