Auszug - BW 005 Mühlentorbrücke - Instandsetzungsvarianten  

3. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 18.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12447 BW 005 Mühlentorbrücke - Instandsetzungsvarianten
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schölkopf, Ulrike
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis


Gemäß TOP 1 werden TOP 3.5 und TOP 5.8 gemeinsam behandelt. TOP 5.8 wird im Anschluss an die Debatte zu TOP 3.5 aufgerufen.

 

Frau Schölkopf stellt die Instandsetzungsvarianten anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beiliegt, vor.

 

AM Ramcke fragt, ob die Möglichkeit über die Mühlentorbrücke eine Stadtbahn zu führen mit abgeprüft worden sei.

Frau Schölkopf erklärt, dass dies geprüft worden sei. Das bestehende Bauwerk könne keine Stadtbahn aufnehmen und dies sei auch bei einer Instandsetzung nicht möglich. Die Führung einer Stadtbahn würde einen Ersatzneubau benötigen.

 

AM Dr. Brock erkundigt sich nach den Standdauern der Varianten.

Frau Schölkopf antwortet, dass eine Instandsetzung eine Reststandzeit von 30 Jahren habe, ein Neubau würde auf 100 Jahre kalkuliert werden. Die genaue Standzeit des Neubaus sei aber abhängig vom gewählten Brückentyp.

 

AM Pluschkell möchte wissen, ob es sich bei der Stahlverbundbrücke unter Variante 5 um eine Betonbrücke handle. Weiterhin gebe es noch Brücken mit Stahlseilträgern.

Frau Schölkopf erläutert, dass die Stahlverbundbrücke die günstigste Variante sei. Bei der Possehlbrücke würde es sich ebenfalls um eine Stahlverbundbrücke handeln. Bei den Brücken mit den Stahlseilen würde es sich um Spannbetonbrücken handeln, diese würden aber nicht mehr in der Form gebaut werden.

 

AM Pluschkell fragt, ob die Möglichkeit besteht, dass bei einem Beschluss für einen Ersatzneubau die Denkmalpflege dem Beschluss widerspreche.

Frau Schölkopf entgegnet, dass fünf Varianten erarbeitet worden seien, die technisch möglich wären. Variante 1 sei verwaltungsseitig empfohlen worden, da diese bei allen Beteiligten die größte Zustimmung gefunden habe.

 

Frau Metzner weist darauf hin, dass sich bei Regenfällen Wasser auf der Behelfsbrücke sammle.

Frau Schölkopf sagt, dass die Problematik bekannt sei und die Verwaltung dagegen in Abstimmung mit dem Eigentümer vorgehe.

 

AM Blankenburg drückt ihre Befürchtung aus, dass ein Neubau aus denkmalpflegerischen Aspekten nicht möglich sei, aber die Stadt in 30 Jahren dann wieder die Mühlentorbrücke erneuern müsse.

Frau Schölkopf erklärt, dass die Brücke zu diesem Zeitpunkt 150 Jahre alt sein werde und die Stadt sich überlegen müsse, wie der Verkehr geführt werden solle. Dass die Reststandzeit 30 Jahre betrage, bedeute nicht, dass die Brücke zwangsläufig in 30 Jahren abgerissen werden müsse.

 

AM Peukert möchte wissen, welchen Unterschied in der Lärmentwicklung die Varianten machen würden.

Frau Schölkopf sagt, dass eine zweispurige Variante weniger Verkehr und damit weniger Lärm zulasse. Inwieweit sich dies konkret für die Anwohnenden auswirke könne sie nicht beurteilen.

 

AM Dr. Brock erkundigt sich, ob es möglich sei, beide Varianten parallel abprüfen zu lassen.

Frau Schölkopf führt aus, dass dies zwei Ingenieuraufträge mit den damit verbundenen Kosten bedeute, außerdem würden ein Ersatzneubau und eine Instandsetzung ganz unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Ein solches Vorgehen sei sehr kostspielig.

 

AM Ramcke fragt, warum die Varianten 4 und 5 jeweils vierspurig seien

Frau Schölkopf erläutert, dass die Anzahl der Streifen im derzeitigen Planungsstand irrelevant sei und später Teil des Beschlussvorschlags der Projektfreigabe werden würde. Bei den Abbildungen würde es sich erstmal um einen Vorschlag der Verwaltung handeln, wie später der Verkehrsraum gestaltet werden könne.

 

AM Lamaack möchte wissen, ob die Behelfsbrücke als dauerhafte Lösung geprüft worden sei.

Frau Schölkopf erklärt, dass die Behelfsbrücke nicht dauerhaft bleiben könne. Dies würde beispielsweise zu Problemen mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt führen und die Dauerhaftigkeit der Brücke sei ebenfalls nicht gegeben. Es sei keine dauerhafte Lösung, nur eine, die für die aktuelle Situation akzeptabel sei.

 

AM Wisotzki fragt, ob derzeit davon ausgegangen werde, dass ein Ersatzneubau aus denkmalpflegerischer Sicht nicht genehmigungsfähig sei.

Frau Schölkopf antwortet, dass dies umgehend mit der Denkmalpflege geklärt werden würde, wenn die Varianten 4 oder 5 beschlossen werden würden. Es sei auch durchaus möglich, ein Denkmal abzureißen, wenn es nicht zu retten sei.

 

AM Pluschkell konstatiert, dass aus Sicht der SPD die Variante 5 favorisiert werde, da man etwas Leistungsfähiges wolle, auch da der Radschnellweg geplant werde. Eine Erhaltung über weitere 30 Jahre sei außerdem keine optimistische Zukunftsaussicht. Er wäre dankbar, wenn sich der Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege vor einer Entscheidung mit dem Vorhaben befassen könne.

 

AM Dr. Brock bittet um Information, wie die Zeitplanung für das Projekt aussehen solle.

Frau Schölkopf berichtet, dass dies nicht wochengenau formuliert werden könne, aber derzeit gehe die Verwaltung nicht davon aus, dass bis Ende 2024 mit dem Bau begonnen werden könne. Das sei ursprünglich die Zielvorstellung gewesen, aber es sei aus ihrer Sicht nicht realistisch. Die Planung für einen Ersatzneubau würde auch mehr Zeit in Anspruch nehmen als für eine Instandsetzung.

 

Der Vorsitzende beantragt den Schluss der Rednerliste.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.

 

AM Blankenburg erkundigt sich, ob eine Instandsetzung mit einer vierspurigen Verkehrsführung möglich sei.

Frau Schölkopf verneint dies.

 

AM Lamaack fragt, ob die Höhe der Mehrkosten bei Variante 1 und 2 beziffert werden könne.

Frau Schölkopf erklärt, dass die Anbauten auch bei den Varianten 2 und 3 funktionieren würden, da das Bauwerk vorhanden sei. Die Basis für die Kosten sei der Bestand und eine Anrechnung der Kosten für den Ersatzneubau. Dies könne aber nicht direkt übertragen werden, da es andere Voraussetzungen gebe.

 

AM Sellerbeck spricht sich dafür aus, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, man sei verpflichtet, Denkmäler zu erhalten.

 

AM Leber bittet um Informationen, unter welchen Voraussetzungen die Instandsetzungen ablaufen werde.

Frau Schölkopf entgegnet, dass die Baumaßnahme unter Vollsperrung erfolgen müsse, auch wenn bekannt sei, dass es ein verkehrlich anspruchsvoller Punkt sei. Es gebe keinen Platz für die Einhausung, um die Schadstoffbelastung abzufangen, also müsse die Brücke vom Standort entfernt werden, damit an ihr und den Anbauten gearbeitet werden könne. Die Arbeit an den Anbauten würde länger dauern als die Instandsetzung selber, aber diese Arbeiten würden sich zeitlich überlagern. Es könne aber nicht genau abgeschätzt werden. Sie gehe von einer Bauzeit von ungefähr drei Jahren aus.

AM Leber ergänzt seine Frage, ob auch die Bauzeit des Ersatzneubaus angegeben werden könne.

Frau Schölkopf sagt, dass bei einem Ersatzneubau die Bauzeit voraussichtlich auch zweieinhalb bis drei Jahre betrage.

 

AM Dr. Brock fragt, ob nach dem Ersatzneubau alle Varianten gut an den Mühlentorplatz angebunden werden könnten.

Frau Wulke-Eichenberg bejaht dies.

 

Der Vorsitzende unterbricht um 18:00 Uhr die Sitzung.

Der Vorsitzende führt die Sitzung um 18:07 Uhr fort.

 

AM Dr. Brock schlägt vor, die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft weiterzugeben.

Frau Schölkopf weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag vorsehe, dass der Bauausschuss die Entscheidung treffe.

 

AM Ramcke fragt, ob eine Entscheidung in der nächsten Bauausschusssitzung ausreiche.

Frau Schölkopf antwortet, dass eine frühere Entscheidung besser wäre, aber die Verwaltung nichts gegen eine Vertagung unternehmen könne.

 

AM Ramcke beantragt die Vertagung der Beschlussvorlage.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

Für den Antrag:  15 Stimmen

Der Bauausschuss stimmt der Vertagung einstimmig zu.

 

Der Vorsitzende ruft TOP 5.8 auf.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.5 Mühlentorbrücke (1149 KB)