Auszug - FREIE WÄHLER & GAL: Einhaltung der LBO und BauGB bezüglich Schottergärten  

78. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11453 FREIE WÄHLER & GAL: Einhaltung der LBO und BauGB bezüglich Schottergärten
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Dr. Brock führt aus, dass es ihm schwer falle solchen Anträgen zuzustimmen, auch wenn man sehen könne, dass es Probleme gebe, aber es gebe auch andere Probleme, zu denen ebenfalls nicht immer Anträge beschlossen werden müssten. Es gebe keinen Anlass dazu, das Thema extra auf einen Thron zu heben, die Verwaltung müsse ihre Aufgabe, gegen baurechtswidrige Vorhaben vorzugehen, ohnehin wahrnehmen.

 

Herr Lötsch ergänzt, dass das Thema auch nicht neu sei und der Bauausschuss damals bereits die Aussage der Verwaltung akzeptiert habe, dass keine regelmäßigen Kontrollen durchgeführt werden könnten, weswegen mehr Ressourcen für Baukontrolleure geschaffen worden seien.

 

Herr Pluschkell entgegnet, dass der vorliegende Antrag sich von denen in der Vergangenheit darin unterscheide, dass es nicht nur um Schottergärten gehe, sondern auch um gepflasterte Gärten. Durch die Formulierung „sukzessive“nnten auch Schwerpunkte gesetzt werden, bspw. in Gebieten, in denen Erhaltungssatzungen existieren würden. Er bitte die Verwaltung um Ihre Meinung dazu. Er stellt den Ergänzungsantrag, dass die Verwaltung bis März 2023 über die Planung zur Umsetzung des Beschlusses berichten solle.

 

Herr Dr. Flasbarth begrüßt den Antrag. Wenn Probleme gesehen werden würden, müssten diese auch angegangen werden. Er verstehe aber nicht, warum Herr Pluschkell nur einzelne Bereiche betrachten wolle, wenn es das Problem überall gebe. Er fragt nach dem Plan der Verwaltung.

 

Herr Howe übernimmt den Ergänzungsantrag von Herrn Pluschkell. Nachbargemeinden würden ähnliches leisten und er würde nicht einsehen, warum die Lübecker Verwaltung nicht leisten nne, was Nachbargemeinden auch schaffen würden.

 

Herr Dr. Brock erklärt, dass es Zuständigkeiten gebe, und das angesprochene Thema sei Sache der Bauordnung und nicht des Bauausschusses. Damit werde in die Verpflichtung der Verwaltung eingegriffen, Bauordnungsrecht durchzusetzen, was dem Bauausschuss nicht zustehe.

 

Frau Hagen berichtet, dass die Verwaltung noch dabei sei, offene Stellen neu zu besetzen. Es stimme nicht, dass die Verwaltung nicht handeln würde, es werde bspw. im Baugenehmigungsverfahren eingegriffen, wenn sich abzeichne, dass der Antragssteller einen Schottergarten plane. Es seien weiterhin Flyer erstellt worden, wie mit Schottergärten umzugehen sei und die Ausbildung der Gärtner solle hinsichtlich dessen verbessert werden. Sie rate dazu, erstmal die offenen Stellen in der Bauordnung neu zu besetzen.

 

Herr Pluschkell erklärt, dass die damaligen Anträge abgelehnt worden seien, da diese darauf abgezielt hätten, eine Satzung zu schaffen, die nicht erforderlich gewesen sei. Das eigentliche Problem sei aber die Umsetzung des Verbots. Er möchte dem Eindruck widersprechen, dass in die Zuständigkeiten der Verwaltung eingegriffen werde, aber es sei Teil des politischen Handelns, Schwerpunkte zu benennen, daher habe er den Ergänzungsantrag gestellt.

 

Herr Lötsch fragt, ob alle neuen Stellen besetzt werden konnten.

Frau Hagen antwortet, dass die neu geschaffenen Stellen besetzt werden konnten, es aber bei den alten Stellen zwischenzeitlich Fluktuationen gegeben habe.

 

Herr Howe warnt vor dem Problem des Artensterbens durch die zunehmende Versiegelung, aber die CDU wolle offenbar nichts dagegen unternehmen. Andere Kommunen würden das Problem auch sehen und handeln, dahernne er nicht einsehen, dass die Lübecker Verwaltung dazu nicht in der Lage sei.

Herr Lötsch widerspricht, dass die CDU nichts gegen das Artensterben unternehmen wolle.

 

Herr Dr. Brock sagt, dass der Antrag das Ermessen der Verwaltung, wie sie vorgehen solle ausschließe. Die Politik würde auch der Verkehrspolizei nicht vorschreiben, wie diese ihre Arbeit erledigen solle. Die Politik solle nicht ständig wechselnde Vorgaben machen, was gerade wichtig sei, die Verwaltung solle dies selber entscheiden können.

 

Herr Dr. Flasbarth entgegnet, dass gerade gesagt worden sei, dass die Verwaltung abseits vom Baugenehmigungsverfahren nicht selbstständig aktiv werden würde, insofern sei es schon wichtig der Verwaltung mitzuteilen, dass sie handeln solle. Er fragt Frau Hagen, was die Bauordnung in der Zukunft plane.

Frau Hagen antwortet, dass sie dazu ad hoc nicht Stellung beziehen könne.

 

Herr Pluschkell erklärt, dass der Verwaltung keine Vorschriften gemacht werden würden, wie die Arbeit zu erledigen sei, aber schon den Wunsch formulieren wolle, dass sie zeitgemäß mit Recht und Gesetz umgehe. Erstmal solle erfasst werden, wo es Probleme gebe, es solle auf die Missstände hingewiesen werden und wenn dies zu nichts führe, könnten immer noch bauordnungsrechtliche Maßnahmen angeordnet werden.

 

Herr Lötsch merkt an, dass es in der Formulierung aber über einen Wunsch hinausgehe.

 

Frau Hagen berichtet, dass die Verwaltung natürlich auch außerhalb von Baugenehmigungsverfahren gegen bauordnungsrechtliche Missstände vorgehe, beispielweise wenn es Anzeigen gebe.

 

Herr Howe wirft ein, dass der keine Denunzianten erziehen wolle, sondern dass die Verwaltung von sich aus tätig werden solle.

 

Herr Matthies sagt, dass das Thema bereits vor einem Jahr diskutiert worden sei, er wolle wissen, wann gegen nicht-legale Vorhaben vorgegangen werde.


 

 

 


Antrag:

1.)

Die Verwaltung wird beauftragt, sukzessive Grundstücke zu erfassen, deren Gestaltung durch Schottergärten oder umfangreiche Pflasterung nicht den Bestimmungen der LBO und dem BauGB entsprechen.

Die Grundstückseigentümer*innen werden von der Hansestadt Lübeck mit ökologisch günstigen Umgestaltungshinweisen und Erläuterungen zur Rechtslage angeschrieben und auf den Fonds hingewiesen.

Nach jeweils einem Jahr erfolgt eine Überprüfung durch die Verwaltung und ggf. wird ein baurechtliches Verfahren eingeleitet.

 

2.)

Die Verwaltung wird beauftragt, bei neuen Bauvoranträgen und Bauanträgen, einen Hinweisflyer mit ökologisch nstigen Gestaltungshinweisen und Erläuterungen zur Rechtslage zukommen zu lassen. Die Einhaltung der LBO und des BauGB bezüglich der Gestaltung von Flächen wird bei Bauvorhaben abschließend auf Einhaltung geprüft.

 

3.)

Die Verwaltung berichtet dem Bauausschuss bis März 2023 über die Planung zur Umsetzung des Beschlusses.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

6

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß ergänztem Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Nachträglicher Hinweis zu dem Beschluss des Bereich Recht:

Es wird zu diesem Beschluss auf die Ausführungen des Bereich Recht verwiesen, nach denen die in dem Beschlusstext zu TOP 4.2 als Empfehlung für die Bürgerschaft formulierte Beauftragung des Bürgermeisters im Wesentlichen von der Kompetenz der Bürgerschaft oder des Bauausschusses nicht mehr gedeckt ist.

 

Eines Widerspruchs durch den Bürgermeister gemäß § 47 GO bedarf es nicht, da es sich bei dem Beschluss nur um eine Empfehlung für die Bürgerschaft handelt. Der Beschluss entfaltet somit noch keine Rechtswirkung. Der Bereich recht regt aber an, den Beschluss in einer der kommenden Sitzungen des Bauausschusses entweder aufzuheben oder im o.g. Sinne abzuändern.

 

Die Ausführungen sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 4.2 - Ausführungen des Bereich Recht (181 KB)