Auszug - AM Lötsch (CDU-Fraktion): Aufstellungsbeschluss Gärtnereigebiet TEEGE (Antragsteller CDU)   

76. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 21.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11608 AM Lötsch (CDU-Fraktion): Aufstellungsbeschluss Gärtnereigebiet TEEGE (Antragsteller CDU)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


TOP 6.4.8, TOP 7.4 und TOP 7.4.1 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 7.4 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

Herr Schröder leitet ein. Die Verwaltung wolle einen Vorschlag machen, wie mit dem Vorhaben umgegangen werden könne.

 

Frau Belchhaus stellt den Vorschlag der Verwaltung anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.

 

Herr Lötsch weist auf den Antrag von Herrn Matthies unter TOP 7.4.1 hin.

 

Herr Matthies fragt, ob man wisse, ob die anderen Gärtnereien in dem Gebiet ebenfalls aufhören würden.

Frau Belchhaus antwortet, dass nur aufgezeigt worden sei, wie idealerweise die Einbindung in die Siedlungsentwicklung erfolgen könne und darüber nachzudenken sei, ob der Erschließungsstich mitgenutzt werden solle.

 

Herr Lötsch fragt, ob es für Herrn Matthies in Ordnung sei, die Quote von 40% gefördertem Wohnungsbau auf 35% zu verringern.

Herr Matthies antworte, dass der dieser Änderung mit Bauchschmerzen zustimmen könne.

 

Herr Howe kritisiert den Antrag. Es sei abstrus, dass eine Kaltluftschneise zugebaut werden solle. Der Bauausschuss müsse Stadtplanung mit einer langfristigen Perspektive betreiben. Er bitte den Bauausschuss darum, den Anträgen und dem Kompromiss der Verwaltung nicht zuzustimmen.

 

Herr Lötsch bedankt sich für den Vorschlag der Verwaltung. Seine Fraktion würde dem Antrag der Unabhängigen in der geänderten Fassung folgen.

 

Frau Haltern erkundigt sich, ob Geschosswohnungsbau an dieser Stelle realistisch sei und ob dieser Aufstellungsbeschluss überhaupt umsetzbar sei.

Frau Belchhaus erklärt, dass die Verwaltung für eine zweigeschossige Bauweise mit Gründach plädiere, eng am Siedlungskörper könnte über eine dreigeschossige Bauweise nachgedacht werden. Weiterhin sei die Verordnung des Schutzstreifens als feste Größe anzusehen.

Herr Schröder ergänzt, dass die Breite von 20 Metern für den Schutzstreifen nicht unbedingt Sinn ergebe, um schnell durch das Verfahren zu kommen. Der Standort sei auch aufgrund des Infrastrukturangebots nicht sinnvoll, um die Frage des sozialen Wohnungsbaus zu lösen.

 

Herr Luetkens merkt an, dass auf dem Campingplatz in der Nähe aus Mangel an Wohnraum Studenten wohnen würden, daher sei er dafür, an der Stelle etwas zu bauen.

 

Herr Dr. Brock sagt, dass Planung selten eine Idealsituation vorfände. Bei jeder Planung und nach jedem Aufstellungsbeschluss eines B-Plans müsse abgewogen werden, damit Lösungen gefunden werden könnten.

 

Frau Belchhaus weist darauf hin, dass bereits viele B-Pläne beschlossen worden wären, bei denen der Wohnungsbau jetzt beginne. Es sei bereits viel auf den Weg gebracht worden, auch in Bezug auf geförderten Wohnungsbau.

 

Herr Matthies sagt, das Geschosswohnungsbau für den geförderten Wohnungsbau nicht immer die richtige Lösung sei und es auch keine Ghettoisierung gewünscht sei. Seine Fraktion habe sich daher schweren Herzens dazu entschlossen, den vorliegenden Änderungsantrag zu stellen, da in allen Bereichen der Hansestadt Lübeck mehr geförderter Wohnungsraum benötigt werde.

 

Herr Vorkamp bittet um Informationen seitens der Verwaltung zum Stand des F-Plans.

 

Frau Hagen führt aus, dass es hier nicht um den F-Plan gehe, sondern darum, wie mit dem Siedlungsrand umgegangen werde. Was die Verwaltung vorschlage, sei eine behutsame Arrondierung der Flächen. Der Investor stelle eine Maximalforderung für die Bebauung einer Einzelfläche auf. Dabei handle es sich um unterschiedliche Ansätze, und jetzt gehe es darum, wie der Bauausschuss die Flächenentwicklung am Siedlungsrand sehe.

 

Herr Stolte berichtet, dass sich der F-Planentwurf noch aufgrund der Entsorgungsproblematik verzögern werde. Die Verwaltung habe aber nach Alternativen gesucht und eine Alternative wäre der Raum nördlich der Dornbreite, den Frau Belchhaus benannt habe. Dabei handle es sich auch um eine öffentliche Fläche, dort könne die Verwaltung einen Vorschlag einbringen, der das Gebiet ganzheitlich betrachte.

 

Der Vorsitzende beantragt den Schluss der Rednerliste.

Der Bauausschuss stimmt einstimmig zu.

 

Herr Schröder appelliert an die Bauausschussmitglieder, dass sie die Charakteristik der ländlichen und dörflichen Lagen im Stadtgebiet nicht durch neue Planungen konterkarieren.

 

Herr Lötsch fragt, ob es für Herrn Matthies in Ordnung ist, wenn er den geänderten Antrag in den Antrag unter TOP 7.4 übernehme.

Herr Matthies bejaht dies.

 

 

 


Antrag:

r die Standorte der Gärtnerei TEGE am Steinrader Damm wird ein Bebauungsplan als Erweiterung des Gebietes „Wildrosenring“ im besonderen Verfahren aufgestellt. Mit den Bauleitplanverfahren werden im Einzelnen vor allem folgende Planungsziele verfolgt:

-    Schaffung eines Wohngebiets für Reihenhäuser (ca. 20 WE) und Mehrfamilienhäuser (ca. 130 WE) als maßvolle Ergänzung der benachbarten Bebauung.

-    Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus (erster und zweiter Förderweg, zusammen 30% der zu verwirklichen Wohnungen).

-    Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung festgelegt werden.

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bis spätestens 01.12.2022 bekannt zu machen.

3.  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt werden.

4.  Der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB ist bis zum 31. Dezember 2024 zu fassen.

5.  Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.

6.  Die Erstellung des Bebauungsplans soll - soweit rechtlich möglich - durch einen freien Planer erfolgen, mit dem Ziel einer weitgehenden arbeitsmäßigen Entlastung der Bauverwaltung und durch den Investor/Projektentwickler finanziert werden.

 

7. Schaffung von mehr sozialem Wohnraum im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus (erster und zweiter Förderweg; zusammen 35% Prozent der zu verwirklichenden Wohnungen)

 

8. Bei der Wohnbebauung ist ein Abstand von 20 Metern zum Landgraben einzuhalten.

 

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

7

Nein-Stimmen

8

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss lehnt den geänderten Antrag mehrheitlich ab.