Auszug - Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

76. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll


 

6.1.1 Verkehrsstau Ratzeburger Allee (Herr Lötsch) 5.660

TOP 6.2.1 am 20.08.2022 (VO/2022/11372)

Ist der Verwaltung bekannt, dass es auf der Ratzeburger Allee zwischen der Straße „Stadtweide“ und der „Blankenseer Straße“ in beiden Fahrtrichtungen zu täglichen Verkehrsstaus kommt, die sich jeweils nach der Ampelkreuzung „Blankenseer Straße“ (Fahrtrichtung Groß Grönau) und Kreuzung „Stadtweide“ (Fahrtrichtung Innenstadt) auflösen? Was plant die Verwaltung, um diese Verkehrsstaus zukünftig zu verhindern?

 

Antwort

Da der genaue Zeitraum der Stauerscheinungen nicht bekannt ist, lässt sich nicht abschließend beurteilen, ob die Baustelle samt Umleitungsverkehren alleine für den Verkehrsstau verantwortlich ist.

Der LBV.SH überplant den Abschnitt derzeit. Wir erhoffen uns von der Überplanung der landeseigenen Lichtsignalanlage und der Optimierung der Schnittstelle Land- Stadt einen besseren Verkehrsfluss. Die Rückstauung durch den Bahnübergang kann dadurch aber nicht behoben werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

6.1.2 Prüfung Fahrradstraßen in Lübeck (Herr Lötsch) 5.610

TOP 6.2.1 am 20.06.2022 (VO/2022/11206)

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2021 eine Prüfung diverser Fahrradstraßen in Lübeck beschlossen. Wann wird die Verwaltung den Wunsch des Bauausschusses erfüllen?

 

Zwischenantwort

Der entsprechende Bericht der Verwaltung ist fertiggestellt und wird dem Bauausschuss in der nächsten Sitzung am 05.12.2022 vorgelegt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.3 Baum Neuanpflanzung am Kaufhof (Herr Lötsch) 5.660

TOP 6.2.4 am 22.08.2022 (VO/2022/11373)

Warum ist der vor mehreren Jahren gefällte Baum am Kaufhof (Schlutuper Str. 15) bisher

nicht erneuert worden? Wann ist die Neuanpflanzung geplant?

 

Antwort

Der Baumstandort an der Schlutuper Straße 15 wird im digitalen Baumkataster als Leerplatz L153 geführt. Der Standort wurde von der städtischen Baumkontrolle als potentiell nachpflanzbar eingeordnet. Der Standort ist aber als Teil der Verkehrsfläche als Parkplatzstreifen gewidmet und wird intensiv von PKWs befahren. Im Zuge einer Nachpflanzung sind umfangreiche Sicherungsmaßnahmen erforderlich.

Die städtische Baumpflege im Bereich Stadtgrün und Verkehr hat Ihren Arbeitsschwerpunkt in der Verkehrssicherung des vorhandenen Baumbestands. Die durch den Klimawandel beförderten Schwierigkeiten der langanhaltenden Trockenperioden, Sturmereignissen und sinkenden Grundwasserständen sorgen für eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustands der Bäume. Straßenbäume sind hiervon besonders betroffen und brauchen eine immer stärkere Pflege. Es wird also zunächst versucht den Baumbestand so lange wie möglich zu erhalten. Ergänzende Konzepte zur Baumsanierung und Baumerhalt sind bereits in Arbeit.

Baumpflanzungen erfolgen u.a. im Zuge von laufenden Straßenbauarbeiten und werden durch einzelne Beauftragungen, wie zuletzt in der Moislinger Allee, als 1:1 Ersatz abgestorbener Bäume geplant und ausgeschrieben.

Die Nachpflanzung ist für die Pflanzsaison 2023 geplant.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.4 Hol- und Bringverkehr von Schulen (Herr Lötsch) 5.660

TOP 6.2.2 am 05.09.2022 (VO/2022/11424)

Leider kommt es direkt vor den Schulen immer mal wieder bei dem Hol- und Bringverkehr der Eltern zu teils kritischen Situationen zwischen Autos, Personen auf Fahrrädern und/oder Fußngern. Insbesondere für die jüngeren Jahrgänge an den Grundschulen entstehen hierdurch zu den Stoßzeiten vermehrt doch vermeidbare Gefahrensituationen vor den Schultoren.

 

1. Im Westpreußenring Höhe Hausnummer 34 nach der Grundschule Roter Hahn wurden nun Schilder aufgestellt, die von 7 9 Uhr ein eingeschränktes Halteverbot vorschreiben, zusätzlich steht direkt daneben ein weiteres Schild „Elternhaltestelle….ab hier schaffen wir es alleine“.

a) Sind in Lübeck, insbesondere vor Grund- und weiterführenden Schulen, weitere solche Elterntaxiflächen eingerichtet und/oder geplant?

b) Besteht die Möglichkeit, die Zeiten auch auf die Mittagszeit zu erweitern?

c) Sind derartige Maßnahmen auch vor Kindertagesstätten denkbar und kurzfristig umzusetzen?

 

2. Im Hansering hat ein dort ansässiger Discounter etwas abseits der nahen Luther-Schule auf seinem Parkplatz eigens temporäre Hol- und Bringzonen für die sogenannten Elterntaxen eingerichtet. Wäre dies ein Konzept, welches die Verwaltung aufnehmen und in Form von zu schließenden Kooperationen mit vergleichbaren Discountern, Warenhäusern und ähnlichen Anbietern in den Quartieren gemeinsam ausbauen könnte?

 

Antwort

Antwort zu 1 a):

Es gibt noch an andere Schulstandorten Eltern-Haltestellen, wie z. B. in der Vogteistraße oder im Tornei- und Forstmeisterweg. Sie werden auf Anfrage von Schulleitungen oder Eltern bzw. durch die Präventionsbeamten/Präventionsbeamtinnen der Polizeidirektion Lübeck von der Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger geprüft.

 

Antwort zu 1 b):

Grundsätzlich ja, wenn der Bedarf vom Präventionsstelle der Polizeidirektion Lübeck bestätigt wird.

 

Antwort zu 1 c):

Nein, denn Kinder, die Kindertagesstätten besuchen, können sich noch nicht selbständig im Verkehr bewegen. Sie müssen daher bis in die Kindertagesstätte begleitet werden. Deren Eltern müssen also parken, während die Eltern von Schulkindern lediglich halten müssen, damit ihre Kinder noch ein Stück des Weges bis zur Schule alleine gehen können. Die Eltern-Haltestellen stellen einen Kompromiss dar. Denn Kinder sollten früh und altersgerecht an den Straßenverkehr herangeführt werden und den Schulweg selbstständig absolvieren. Risikobewusstsein und Verständnis für den Straßenverkehr entwickeln sie allerdings nicht, wenn sie von den Eltern regelmäßig mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Wenn der Nachwuchs den Schulweg hingegen sicher selbst bewältigt, ist das auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit.

 

Antwort zu 2:

Solche Vereinbarungen obliegen den Schulleitungen in Zusammenarbeit dem den Präventionsbeamten/Präventionsbeamtinnen der Polizeidirektion. Denn die Geschäftsführungen solchen Unternehmen brauchen vor Ort eine (n) Ansprechpartner:in, falls es Probleme mit den dort haltenden Eltern oder auch Schulkindern gibt. Die Schulleitungen haben dann die Möglichkeit, evtl. Probleme direkt bei den Eltern oder Schulkindern anzusprechen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.5 Verschiebung Asphaltdecke (Frau Blankenburg) 5.660

TOP 6.2.6 am 11.07.2022

Frau Blankenburg sagt, dass bei der Ampelüberquerung Ratzeburger Allee zum Brink sich die Asphaltdecke verschiebe und fragt, was dagegen gemacht werden könne.

 

Antwort

Der Überwegsbereich befindet sich nach erfolgter Überprüfung in einem verkehrssicheren Zustand, es wird aktuell kein Handlungsbedarf gesehen. Es wären zur Behebung aufwendige Fräsarbeiten notwendig.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.6 Sanierung Straße Suterland (Herr Leber) 5.660

TOP 6.2.5 am 05.09.2022 (VO/2022/11432)

Die Straße Suterland in Groß Steinrade befindet sich aktuell in einem besorgniserregenden Zustand. Wann ist eine Sanierung angedacht? Welches Verfahren kommt zur Anwendung?

 

Antwort

Die Sanierung der Straße Suterland ist für das Jahr 2023 geplant. Die Fahrbahn soll mittels DSK (Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise) saniert werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.7 Leerrohre und R.O.A.D.S. (Herr Langbehn) 5.660

TOP 6.2.2 am 19.09.2022 (VO/2022/11470)

Im Jahre 2018 hat der Bauausschuss einstimmig beschlossen, bei Erdarbeiten die Verlegbarkeit von Leerrohren zu prüfen (Vorlage - VO/2018/06329).

 

01 Wie oft wurde diese Prüfung seither ernsthaft durchgeführt?

02 Wie oft wurden seither Leerrohre verlegt?

03 Weiß noch jemand, wo die liegen?

04 Warum wurden nicht öfter Leerrohre verlegt?

05 Was ist der häufigste Grund, warum keine Leerrohre verlegt wurden?

06 Werden in Zukunft mehr Leerrohre verlegt werden?

07 Werden verlegte Leerrohre in ROADS eingepflegt?

 

Antwort

01 Wie oft wurde diese Prüfung seither ernsthaft durchgeführt?

Bei Straßenbaumaßnahmen erfolgt grundsätzlich die Anfrage an alle Leitungsträger, ob Interesse an einer Mitverlegung besteht - dies ist oft nicht der Fall. Gleiches gilt für die Brückenbaumaßnahmen. Bei Ersatzneubauten und geeigneten Instandsetzungen von Brücken werden grundsätzlich alle Leitungsträger angefragt, welche Bedarfe für die Bauphase und den Endzustand bestehen. Oft werden nur die tatsächlich belegten Leerrohre gefordert.

 

02 Wie oft wurden seither Leerrohre verlegt?

Bei Beleuchtungsbaumaßnahmen werden regelmäßig Leerrohre für eine spätere Nutzung verlegt. In Zusammenarbeit mit der IT HL hat die Verwaltung auch Leerrohre für die Vernetzung der LSA, sowie öffentlichen Gebäuden mitverlegt. (z.B. An der Untertrave, Moislinger Allee) Bei den Ersatzneubauten Straßenbrücke Wesloe, Straßenbrücke Reecke, Possehlbrücke und Bahnhofsbrücke sowie der Instandsetzungsmaßnahme Büssauer Brücke sind Leerrohre bzw. Befestigungsmöglichkeiten für eine spätere Leerrohrverlegung vorgesehen.

 

03 Weiß noch jemand, wo die liegen?

Die Lagen von stadteigenen, verlegten Rohren werden im Beleuchtungsmanagementsystem dokumentiert. Die Versorgungsleitungen und unbelegten Leerrohre werden in der Datenbank SIB-Bauwerke (erfasst Grunddaten der Bauwerke und Zustände/ Schäden) erfasst und dokumentiert.

 

04 Warum wurden nicht öfter Leerrohre verlegt?

05 Was ist der häufigste Grund, warum keine Leerrohre verlegt wurden?

06 Werden in Zukunft mehr Leerrohre verlegt werden?

Leitungsträger haben kein Interesse, ohne konkreten Auftrag kostenpflichtige Leerrohre zu verlegen. Zudem ist aufgrund diverser bereits vorhandener Kabel und Leitungen in einer Trasse oft kein Platz für Reserverohre vorhanden.

 

07 Werden verlegte Leerrohre in ROADS eingepflegt?

Aktuell werden keine Leerrohre in ROADS eingepflegt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.8 Radweg Mühlentorbrücke bis Geniner Straße (Herr Biehlig) 5.660

TOP 6.2.3 am 11.07.2022

Herr Biehlig hrt an, wenn man vom Mühlenteller kommt und in die Geniner Straße abbiegt (bei dem Fahrradladen auf der Ecke) der Fahrradweg ende oder zumindest nicht mehr ordentlich dargestellt sei und erst an der Bushaltestelle wieder anfange. Er fragt, ob sich das besser lösen lasse und ob der Radweg und die Bushaltestelle besser ausgeschildert werden könnten.

 

Antwort

In der Geniner Straße ist die Radwegbenutzungspflicht zwischen Kronsforder Allee und Berliner Platz aufgrund der geringen Kfz-Belastung aufgehoben worden. Derzeit wird geprüft, inwieweit Markierungen und Piktogramme auf der Fahrbahn eine Verdeutlichung der Radverkehrsführung ergeben würden. Die Bushaltestellen in der Geniner Straße sind durch Schilder gemäß Straßenverkehrsordnung ausgewiesen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.9 Fußweg- und Radwegführung zwischen Possehlstraße und Willy-Brandt-Allee (Herr Matthies) 5.660

TOP 6.2.7 am 20.06.2022 (VO/2022/11224)

1. Aus welchen Gründen gibt es keine Fußwegverbindung auf der Westseite des Holstentorplatzes zwischen Willy-Brandt-Allee und Possehlstraße?

2. Kann der dortige Radweg so gestaltet werden, dass dort auch die Anordnung eines Fußweges möglich ist? Welche Gründe sprechen dagegen?

3. Kann der breite Fußweg auf der Ostseite der Straße zwischen Possehlstraße und Willy-Brandt-Allee und im weiteren Verlauf der Willy-Brand-Allee auch als Radweg gestaltet werden? Welche Gründe sprechen dagegen?

 

Antwort

1. Aus welchen Gründen gibt es keine Fußwegverbindung auf der Westseite des Holstentorplatzes zwischen Willy-Brandt-Allee und Possehlstraße?

Bei der damaligen Planung des Holstentorplatzes wurde davon ausgegangen, dass der signalisierte Knotenpunkt für den Kfz-Verkehr leistungsfähiger ist, wenn auf eine Querung für den Fußverkehr auf der Westseite verzichtet wird. Der Fußverkehr erfordert längere Räumzeiten, so dass andere Verkehrsteilnehmer:innen an den Ampeln länger warten müssen. Heute sind immer wieder Zufußgehende zu beobachten, die die Radfurt auf der Westseite queren. Der Gehweg auf der Ostseite wird sogar sehr häufig von Radfahrenden in beiden Richtungen befahren. Es besteht für den Fuß- und Radverkehr somit der Bedarf, auf beiden Straßenseiten den Holstentorplatz zu queren. Außerdem erhalten die Querungen durch den Neubau der Stadtgrabenbrücke und des Radschnellwegs Bad Schwartau Groß Grönau eine zusätzliche Bedeutung. Zu beachten sind außerdem Maßnahmen des Rahmenplan Innenstadt mit Mobilitätskonzept.

 

2. Kann der dortige Radweg so gestaltet werden, dass dort auch die Anordnung eines Fußweges möglich ist? Welche Gründe sprechen dagegen?

Der vorhandene Radweg auf der Westseite ist ein Zweirichtungsradweg und ca. 2,80 m breit. Damit erfüllt er die Anforderungen der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen und sollte wegen des hohen Radverkehrsaufkommens nicht als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen werden. Um den Fußverkehr auf dieser Seite zu führen, müsste ein zusätzlicher Gehweg mit einer Mindestbreite von 2,00 m gebaut werden. Die Fläche hierfür ist vorhanden, erfordert aber zusätzliche Baumaßnahmen.

Aus signaltechnischer Sicht ist die Querung für den Fußverkehr nur in zwei Etappen möglich, so dass Fußnger:innen auf der Verkehrsinsel warten müssen. Zusätzlich ist abzusehen, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes reduziert wird und es zu Überstauungen und Staus des Kfz-Verkehrs im Bereich des Knotenpunkts kommt.

 

3. Kann der breite Fußweg auf der Ostseite der Straße zwischen Possehlstraße und Willy-Brandt-Allee und im weiteren Verlauf der Willy-Brand-Allee auch als Radweg gestaltet werden? Welche Gründe sprechen dagegen?

Auf der Ostseite des Holstentorplatzes gibt es keinen Radweg, da es sich bei den anschließenden Radverkehrsführungen in der Possehlstraße und Willy-Brandt-Allee um Zweirichtungsradwege handelt. Außerdem wurden Konflikte zwischen Tourist:innen und Radfahrenden befürchtet. Die Zweirichtungsradwege sollen aus Verkehrssicherheitsgründen sukzessive aufgehoben werden, so dass eine Führung des Radverkehrs auf der Ostseite des Holstentorplatzes sinnvoll wäre. Die Ausweisung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs ist im Konzept Fahrradfreundliches Lübeck 2013 als Maßnahme Nr. 8 aufgeführt. Wegen des heutigen höheren Fuß- und Radverkehrsaufkommens sollte die Führung aber getrennt sein. Der vorhandene Gehweg ist ca. 6,00 m breit, so dass der erforderlich Raum für getrennte Geh- und Radwege vorhanden ist. Bauliche Maßnahmen sind erforderlich, eine Anpassung der Lichtsignalanlagen ist notwendig.

In der Willy-Brandt-Allee wird der ca. 2,90 m breite Gehweg auf der Ostseite häufig von Radfahrenden befahren. Da das Fußngeraufkommen dort insbesondere bei Veranstaltungen hoch ist, sollte der Gehweg nicht für den Radverkehr frei gegeben werden. Ein zusätzlicher Radweg auf der Ostseite ist wünschenswert, leider sind dafür keine Flächen vorhanden. Um dem Fuß- und Radverkehr in der Willy-Brandt-Allee gerecht zu werden, müsste der komplette Straßenraum umgeplant werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.10 Sachstand zu Themen Travemünde betreffend (Herr Mauritz) 5.610 / 5.660

TOP 6.2.1 am 11.07.2022

Ich bitte um den aktuellen Sachstand zu folgenden Themen Travemünde betreffend:

  • Toiletten auf dem Baggersand
  • 2. Zuwegung Neue Teutendorfer Siedlung
  • Hotel Stilwerk
  • Bauvorhaben Lotsenberg / Kurgartenstrasse
  • Umzug ZOB
  • Umsetzung max. Parkzeiten in Kurgartenstrasse, Rose und Fährplatz

 

Antwort

Die Antworten zum Hotel Stilwerk und zum Bauvorhaben Lotsenberg/Kurgartenstraße werden im nichtöffentlichen Teil gegeben.

 

Toiletten auf dem Baggersand

Die bisher dem Kurbetrieb Travemünde (KBT) vom Bereich Stadtgrün und Verkehr zugewiesenen Standorte für das WC im Bereich Baggersand konnten aus bautechnischen, baurechtlichen bzw. stadtplanerischen Gründen nicht umgesetzt werden. KBT und LPA streben daher nun gemeinsam an, ein öffentliches WC in einem städtischen Neubau im Fischereihafen vorzuhalten. Die hafenbetriebliche und touristische Entwicklung in diesem Bereich von Travemünde hat gezeigt, dass für verschiedene Funktionen Räumlichkeiten vor Ort fehlen. Es wird derzeit eine Planung initiiert, um diese in einem Multifunktionsgebäude im Hafen unterzubringen. Die LPA wird hierzu dem Bauausschuss eine gesonderte Vorlage entgegenbringen. Vor diesem Hintergrund hat der KBT seine Planungen für ein eigenes Objekt zunächst zurückgestellt.

 

2. Zuwegung Neue Teutendorfer Siedlung

Die Machbarkeitsstudie ist inzwischen fertiggestellt und wurde den politischen Gremien vorgestellt (VO/2022/11168 Machbarkeitsstudie 2. Anbindung Travemünde). Derzeit wird noch eine zusätzliche Anbindungsvariante gutachterlich geprüft und in Kürze dem Bauausschuss vorgelegt.

 

Umzug ZOB

2023 soll die Durchführung eines städtebaulichen bzw. freiraumplanerischen Wettbewerbs im Vorbereich des Strandbahnhofs bzw. Bertlingstraße erfolgen, als Voraussetzung für die Planung und Durchführung weiterer Maßnahmen. Haushaltsmittel stehen dafür zur Verfügung.

 

Umsetzung max. Parkzeiten in Kurgartenstrasse, Rose und Fährplatz

Die Begrenzung der Parkzeit auf 2 Stunden in der Kurgartenstrasse, Rose und Fährplatz wurde am 27.09.2022 von der KWL umgesetzt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.11 Fahrradservicestationen für Lübeck (Herr Ramcke) 5.610

TOP 6.2.2 am 22.08.2022 (VO/2022/11365)

Die Vorlage VO/2020/08999 „Fahrrad-Service-Stationen für Lübeck“ wurde in der Bürgerschaftssitzung vom 27.08.2020 unverändert beschlossen. Drei Stationen sind bereits aufgestellt worden. Eine befindet sich beim Verwaltungszentrum Mühlentor (Kronsforder Allee), eine im Hinterhof der Stabstelle Digitalisierung und die dritte an der Warthestraße 7.

Hierzu wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

  1. Wie viele Service Stationen sind zukünftig im Mobilitätskonzept vorgesehen und an welchen Standorten sollen diese installiert werden?
  2. Basierend auf welchen Überlegungen wurden die jetzigen Standorte der 3 Stationen ausgewählt? (min. zwei Stationen sind schwer auffindbar und nicht beschildert)
  3. Konnte im Zeitraum seit der Installation die Nutzung der Stationen evaluiert werden? (Anzahl der Nutzungen, Kosten für Wartung und Instandsetzung)
  4. Gibt es Informationen über Vandalismus und Abnutzungen der Stationen?

 

Antwort

1. Wie viele Service Stationen sind zukünftig im Mobilitätskonzept vorgesehen und an welchen Standorten sollen diese installiert werden?

Service-Stationen sind Teil von Service- und Kommunikationsmaßnahmen des Radverkehrs und werden entsprechend auf ganzheitlicher Ebene im Rahmen der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans bzw. des Radverkehrskonzepts betrachtet. Es ist Ziel, ein flächendeckendes Angebot an Service-Stationen für alle Radfahrenden in der Hansestadt Lübeck zu errichten. Eine genaue Anzahl kann zu diesem Zeitpunkt nicht verbindlich festgesetzt werden.

 

2. Basierend auf welchen Überlegungen wurden die jetzigen Standorte der 3 Stationen ausgewählt? (min. zwei Stationen sind schwer auffindbar und nicht beschildert)

Es existieren insgesamt vier Service-Stationen an großen Verwaltungsstandorten (Verwaltungszentrum Mühlentor, Lichthof, Bauhof des Mühlendamms und Fackenburger Allee). Besonderes Augenmerk bei der Errichtung der Stationen muss auf den Betrieb gelegt werden. Eine Station, die nicht regelmäßig gewartet wird, ist nach kurzer Zeit nicht mehr nutzbar. Die Frage der Wartung von Säulen im öffentlichen Raum konnte noch nicht geklärt werden und ist mit laufenden Kosten verbunden. Daher wurden die Stationen zunächst an Verwaltungsstandorten errichtet, da die Wartung hier z.B. durch die Hausmeister erfolgen kann. Sie sind grundsätzlich der Allgemeinheit zugänglich, wobei dies nicht bei allen Stationen auch tatsächlich wahrnehmbar ist. Sobald es die Arbeitskapazitäten erlauben, wird ein generelles Wartungsmodell erarbeitet, damit an weiteren Standorten dann im öffentlichen Raum Stationen errichtet werden können.

 

3. Konnte im Zeitraum seit der Installation die Nutzung der Stationen evaluiert werden? (Anzahl der Nutzungen, Kosten für Wartung und Instandsetzung)

Nutzungen wurden nicht erhoben, da das einen nicht leistbaren Personal- und Zeitaufwand bedeuten würde (z.B. durchgängige Beobachtungen der Stationen). Die Umsetzung des Projekts beinhaltete ausschließlich die Installation der Stationen, weshalb zurzeit keine Konzepte oder Verträge für Wartungen und Instandsetzung gibt. Die Verwaltung erarbeitet aktuell einen Entwurf für Wartungsverträge, welcher auch bei zukünftig installierten Stationen greifen soll.

 

4. Gibt es Informationen über Vandalismus und Abnutzungen der Stationen?

Es liegen momentan keine Informationen vor.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.12 Sturmschäden in Lübecker Grünanlagen (Frau Mählenhoff) 5.660

TOP 6.2.6 am 07.03.2022 VO/2022/10909

1.Sturmschäden in Lübecker Grünanlagen / bei Straßenbäumen

Wie viele Bäume in Grünanlagen bzw. an Straßen sind durch die Stürme der letzten Wochen geschädigt worden, bitte nach Standorten und Arten und Alter differenziert? In welchem Umfang (Astbruch oder Totalverlust)?

 

2. In den letzten Jahren wurden in Lübeck an verschiedenen Standorten sog. Klimabäume

gepflanzt.

Welche Erfahrungen liegen bisher damit vor?

Welche Arten haben sich bewährt?

Gehört der auf dem Koberg aufgestellte Riesenmammutbaum zu den sog. Klimabäumen?

 

Antwort:

 

zu 1.

Eine so detaillierte Auflistung der Sturmschäden liegt nicht vor, im gesamten Stadtgebiet wurden aber ca. 65 Fällungen vorgenommen und ca. 100 Astausbrüche beseitigt. zusätzlich wurden im Bereich des Wakenitz Wanderweges noch mal 100 Fällungen und über 200 Astausbrüche beseitigt.

Die Aufarbeitung von Sturmschäden kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und abschließend ist dann nicht mehr jeder Schaden direkt einem Wetterereignis zuzuordnen. Es sind jedoch in der Regel besonders waldartigen Grünanlagen, z.B. Schulwald in Kücknitz oder Grünzug Brandenbaumer Landstraße/Heiweg/Schlutuper Straße betroffen. Auffällig war, dass auch noch längere Zeit nach dem Sturmereignis viele Meldungen eingegangen sind. Vermutlich haben hier zusätzlich die feuchten oberen Bodenschichten für Folgeschäden gesorgt.

 

zu 2.

Bis auf wenige Ausnahmen werden keine Bäume in Grünanlagen gepflanzt. Stattdessen wird der Natur freien Lauf gelassen, mit der Folge, dass sich die sog. Sämlinge an dem jeweiligen Standort etablieren. Hier handelt es sich oftmals um vermehrungsfreudige Arten wie z.B. Bergahorn, Weiden, Pappeln, Robinien, usw.

Auch die Bäume dieser natürlichen Vermehrung sollten als Klimabäume bezeichnet werden.

Etwas anders verhält es sich durch deren „extremeren“ Standort bei Straßenbäumen. Die jetzigen Beobachtungen der ca. 100 gepflanzten Klimabäume sind als durchweg positiv zu bewerten. Es haben sich folgenden Arten besonders bewährt: Zerr-Eich, Silberlinde, Purpur-Erle, Ulmen und Eschen.

Bei dem Riesenmammutbaum handelt es sich nicht um einen ausgewiesenen Klimabaum, er kommt aber in unseren Breitengraden relativ gut zurecht. Die Mammutbäume mussten zwischenzeitlich jedoch ausgetauscht werden, da sie den bestellten Qualitätsansprüchen nicht entsprochen haben. Da keine gleichartigen Bäume verfügbar waren, wurden Kiefern gepflanzt, die auch klimaverträglich sind.

Bei den Ersatzbäumen am Koberg handelt es sich um den Pinus sylvestris, oder einfach Kiefern genannt. Die Kiefern sind nicht so exotisch wie die Mammutbäume, sind aber ebenfalls immergrün, der leicht orange Stamm ist ebenfalls dekorativ und von der Gestalt sind sie deutlich präsenter als die Mammutbäume.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.13 Sanierungsplanungen Gehwege an der Untertrave (Herr Ramcke) 5.660

TOP 6.2.1 am 10.10.2022 VO/2022/11507

Die Fußwege entlang der Untertrave sind teilweise in einem schlechten Zustand. Dies gilt insbesondere für das Teilstück direkt an der Trave, vom Holstentor bis zur MuK Brücke.

Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgender Frage gebeten:

Ob und wann soll dieser Abschnitt gemäß der internen Prioritätenliste zur Sanierung der Geh- und Radwege saniert werden?

 

Antwort:

Die Verwaltung befindet sich hier bereits in der Planung, das Aufmaß der Wegebeziehung wurde genommen und Ausschreibungsunterlagen vorbereitet.

Der Gehweg wird in Gänze aufgenommen, ein Planum hergestellt und die Platten neu verlegt. Der Bereich um die Bäume wird in wassergebundener Bauweise hergestellt.

Durch die Wurzeln ist hier eine andere Sanierungsmaßnahme nicht möglich. Die Vergabe wird im Dezember 2022 / Januar 2023 erfolgen und die Arbeiten beginnen dann im Anschluss, sobald die Witterung dies zulässt.

Im Weiteren ist eine Maßnahme zur Sanierung und Erhaltung der Bäume geplant, welche problemlos im Nachgang an die Wegesanierung durchgeführt werden kann.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.14 Stand der Bauplanung/ des Architekturwettbewerbes für das ehem. Schlachthofgelände (Herr Matthies) 5.610

TOP 6.2.2 am 06.12.2021 (VO/2022/10691)

Die Verwaltung wird gebeten bis zum 17.01.2022 den Stand der Bauplanung/des Architekturwettbewerbes für das ehemalige Schlachthofgelände dem Bauausschuss schriftlich mitzuteilen.

 

Antwort

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung hatte in der Vergangenheit hierzu im BA im Rahmen der Vorstellung zum Prozess „beck Nordwest“ndlich über die Perspektive auch dieses Areals informiert. Um die Belange der Denkmalpflege (Sachgesamtheit und Einzeldenkmale) mit den städtebaulichen Zielen einer Neuentwicklung abzugleichen, läuft nach einer gemeinsamen Begehung des ehem. Schlachthofgeländes mit dem Eigentümer / Investor und dem von ihm beauftragten Städtebau-/Architekturbüro in Kooperation mit der Verwaltung (insbesondere Denkmalpflege und Stadtplanung) derzeit noch der Abstimmungsprozess für ein gemeinsames Grundkonzept, das sich an der politischen Beschlusslage orientiert.

Erst auf dieser Basis kann die weitere Entwicklung stattfinden (Wettbewerbsverfahren, anschl. Bebauungsplanverfahren). Bereits erarbeitete Konzept- bzw. Entwurfsansätze werden gegenwärtig noch abschließend geprüft hinsichtlich Umgang mit der denkmalgeschützten Substanz und der daraus folgenden städtebaulichen Grundstruktur. Ziel ist es, diesen Arbeitsprozess bis Ende des Jahres 2022 abschließen zu können.

Eine Vorstellung und Beratung der erarbeiteten Ergebnisse im Bauausschuss ist demnach im 1. Quartal 2023 vorgesehen. Der Investor ist überdies in den Prozess zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme „beck Nordwest“ (Städtebauförderung) aktiv eingebunden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.15 zum Parkhaus Wehdehof (Fünfhausen3-3a) (Herr Matthies) 5.610

TOP 6.2.5 am 21.03.2022 (VO/2022/11004)

1.) Welche Erfolge sind von Seiten der Stadt bisher erreicht worden, um die ungenehmigten

Anlagen beim Bauvorhaben Parkhaus Wehdehof abzustellen?

2.) Welche ungenehmigten Zustände sind noch nicht behoben worden? Sind Zwangsmaßnamen gegen den Bauherrn eingeleitet worden? Wenn ja, wann und welche?

 

Antwort

zu 1.

Die Stadt hat die durch die erteilte Baugenehmigung nicht abgedeckte, seitens des Bauherrn geplante Nutzung des Daches als weitere Parkebene per Stilllegungsverfügung gestoppt und einen entsprechenden Ausbau dieser Dachetage erfolgreich unterbunden.

 

Zu 2.

Leider liegt der Verwaltung keine überarbeitete Planung des Bauherrn vor, auf der eine weitergehende Abstimmung erfolgen könnte, um die stillgelegten und nicht durch die erteilte Baugenehmigung abgedeckten Bestandteile des Bauvorhabens durch Rückbau bzw. Umbau in einen genehmigungsfähigen Zustand zu überführen. Weitere Zwangsmaßnahmen sind seitens der Verwaltung zwischenzeitlich nicht eingeleitet worden. Seitens des Bauherrn der Parkgarage gibt es allerdings Signale, diesbezügliche Gespräche kurzfristig wieder aufzunehmen mit dem Ziel einer möglichst einvernehmlichen Lösung dieser seit langen ungelösten Situation.

Die Verwaltung beabsichtigt, noch in 2022 die Abstimmung mit dem Bauherrn zu suchen um auszuloten, ob sich eine solche abgestimmte gemeinsame Vorgehensweise zur Lösung des Konfliktes finden lässt.

Die Verwaltung wird im 1. Quartal 2023 zum Sachstand berichten und darlegen, welche Maßnahmen dann im Einzelnen seitens der Hansestadt Lübeck ergriffen werden sollten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.