Auszug - Konzept zum Schutz und Erhalt des frühneuzeitlichen Schiffwracks in der Untertrave  

29. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 14.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2022/11604 Konzept zum Schutz und Erhalt des frühneuzeitlichen Schiffwracks in der Untertrave
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Schneider, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde beschlossen, den Bericht unter TOP 4.4 und die Beschlussvorlage unter TOP 5.2 aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam

zu beraten.

 

Zum Inhalt der Beratung siehe die nachfolgende Protokollierung unter diesem TOP

 

AM Rottloff bedankt sich für die Vorlage und den Bericht im Namen seiner Fraktion und stellt die historische Bedeutung des frühneuzeitlichen Schiffswracks r die Lübecker Geschichte heraus, die abseits des gängigen Hansebezugs z.B. auch die Bedeutung Lübecks im ausgehenden 17./18. Jahrhundert und seiner Wirtschaftsgeschichte in den Fokus nehme.

AM Steffen hält eine Gegenrede und äert Zweifel zu Inhalten des Konzepts, insb. hinsichtlich der Kosten, nennt einzelne Kritikpunkte und kündigt an, die Vorlage nicht mitzutragen.

AM Petereit hebt das gemeinsame Ziel, Kulturgut nicht nur zu bergen, sondern für die Nachwelt zu erhalten, hervor und dass er sich nicht über Fachgutachten erheben werde. AM Dr. Junghans ergänzt, dass es nicht nur um den Erhalt des Schiffes gehen werde, sondern dass durch die Wrackbergung auch Informationen des Objekts geborgen werden.

AM Feldhoff, der als Gast anwesend ist, kündigt eine Wortmeldung an. Der Vorsitzende bittet um Erteilung des Rederechts für den vorgenannten Gast. Der Ausschuss stimmt der Worterteilung einstimmig zu. AM Feldhoff stellt den musealen Wert der zu bergenden Wrackteile infrage und die dafür zu tragenden Kosten. Die Kieler Unterwasserarchäologen haben auf der vergangenen außerplanmäßigen Sitzung am 26.09.2022 deutlich gemacht, dass der erhaltene Teil der Bodensektion klein sei.

Fr. Senatorin Frank erwidert, dass die Vorlage zum zukünftigen geborgenen Wissen keine Antwort enthält und die wissenschaftliche Einordnung noch abzuwarten sei.

 

Zur Eigentumslage des aufgefundenen Schiffswracks sprechen im Folgenden AM Holst und Hr. Dr. Schneider, der auf die schriftliche Beantwortung unter dem TOP 3.8 verweist, sowie Fr. Senatorin Frank.

 

Der Vorsitzende dankt für das fundiert ausgearbeitete Konzept, das die Bedeutung des Fundes für die Stadt, z.B. für die Erforschung der Handelsbeziehungen, deutlich mache. Er hebt insb. Ziff. 2 zu den rechtlichen Vorgaben aus dem DSchG-SH hervor, zu dem sich der Eigentümer des Wracks verpflichtet. Zur Bedeutung des Schiffswracks unter IV merkt der Vorsitzende an, dass hier von einem „außerordentlich gut“ erhaltenen Frachtschiff die Rede ist, jedoch statt eines Schiffsgerippes wohl nur noch die Bodenplatte erhalten sei. Zum Zeitpunkt der Bergung sprechen abschließend der Vorsitzende und Hr. Dr. Schneider.

 

Zum wissenschaftlichen Wert des Schiffswrackfunds und zur Notwendigkeit der Bergung aller mit dem Wrack verbunden Teile sprechen Hr. Dr. Schneider und AM Rottloff, der an den Entscheidungsprozess im Kontext des Gründungsviertels erinnert und empfiehlt, nochmals in diesem Sinne zu entscheiden.


 


Beschluss:

 

Entscheidung trifft die Bürgerschaft:

 

  1. Das „Konzept zum Schutz und Erhalt des frühneuzeitlichen Schiffwracks in der Untertrave“ wird in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Bürgermeister wird mit der Umsetzung beauftragt, die Bergung und die wissenschaftliche Dokumentation des frühneuzeitlichen Schiffswracks in der Untertrave auf Grundlage des in der Begründung aufgeführten Konzeptes durchzuführen.

 

Entscheidung trifft der Hauptausschuss, vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zu den Beschlusspunkten 1 und 2:

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Durchführung einer europaweiten Ausschreibung zur Bergung und wissenschaftlichen Dokumentation des frühneuzeitlichen Schiffswracks in der Untertrave zu beginnen.

 

  1. Eine genaue Kostenaufstellung, samt einem Vorschlag zur haushaltsmäßigen Ordnung und zur Gegenfinanzierung, wird dann im Rahmen der Vorlage zur Auftragsvergabe dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorgelegt. 


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an den Hauptausschuss

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege empfiehlt dem Hauptausschuss mehrheitlich, so zu beschließen.