Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: ÄA zu VO/2022/10980 Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge  

74. Sitzung des Bauausschusses (Sondersitzung)
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 10.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:29 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der LPA
Ort: Einsiedelstraße 6, Gebäude 96, 23554 Lübeck
VO/2022/10980-02 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: ÄA zu VO/2022/10980 Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/10980
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Gemäß TOP 1 werden TOP 4.1, TOP 4.2 und TOP 7.6 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 4.1 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

Herr Lötsch sagt, dass seine Fraktion TOP 4.1 als erledigt ansehe, TOP 4.2 ablehnen und TOP 7.6 annehmen wolle.

 

Herr Vorkamp sagt, dass er die Vertagung des Antrags seiner Fraktion erwäge.

 

Frau Zeplin fragt, warum die CDU TOP 4.2 ablehnen wolle.

Herr Lötsch erkrt, dass die Notwendigkeit, Ladestationen für E-Fahrräder zu haben, eingeschränkt gesehen werde, da diese über gute Akkus verfügen und weniger Kilometer zurücklegen würden, und jeder die Möglichkeit habe, die Akkus zu Hause zu laden.

 

Herr Dr. Flasbarth betritt den Sitzungsraum.

 

Frau Zeplin möchte wissen, ob es sich um einen bedeutenden Mehraufwand handeln würde.

Herr Lötsch antwortet, dass es Bedarf an Ladestationen für E-Autos gebe und die Flächen, die dafür infrage kämen, nicht mit Fahrrädern zugestellt werden sollten.

 

Herr Pluschkell führt aus, dass die Frage seitens der Stadtwerke auch in der Vergangenheit bereits geprüft worden sei und dies ergeben hätte, dass aufgrund des Aufbaus der Infrastruktur und des geringen Ladevolumens die Kosten für die Ladestationen für E- Fahrräder so teuer wären, dass es keiner nutzen würde.

 

Herr Biehlig sagt, dass es sich gegebenenfalls dort lohnen könne, wo viele Fahrradfahrer auseinanderträfen, wie beispielsweise in der Innenstadt. Er sehe kein Hindernis, diese Frage zumindest zu prüfen.

 

Herr Lötsch sagt, dass gar nicht infrage gestellt werde, dass an zentraler Stelle Ladestationen sinnvoll sein könnten, aber der Antrag einen anderen Inhalt habe.

 

Herr Biehlig schlägt vor, dass der Antrag gegebenenfalls entsprechend ergänzt werden könne.

 

Herr Matthies stimmt den Ausführungen von Herrn Lötsch zu. Die meisten E- Fahrräder hätten auch herausnehmbare Akkus, die zum Laden mitgenommen werden könnten, außerdem hätten die verschiedenen Hersteller auch unterschiedliche Steckersysteme.

 

Herr Leber ergänzt, dass eine flächendeckende Einführung von Ladestationen für E-Fahrräder auch den Wegfall von Stellflächen für Fahrräder bedeuten könne und diese dann auf Wegflächen für Fußnger abgestellt werden würden. An bestimmten Stellen könnten solche Ladestationen Sinn ergeben, aber diese müssten auch dafür geeignet sein.

 

Herr Lötsch fragt, ob die Fraktion B90/Die Grünen die Vertagung eines der TOP beantragen möchte, wie von Herrn Vorkamp erwogen.

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass seine Fraktion über die Anträge abstimmen lassen wolle.


Antrag:


 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort bei einem Verkauf städtischer Grundstücke, auf denen Wohnbauvorhaben mit mehr als 4 Wohneinheiten realisiert werden bzw. bei der Aufstellung von Bauleitplänen für neue Wohnbau-, Mischgebiets- und Gewerbe-/ Industrieflächen eine vertragliche Verpflichtung zur Errichtung von einer Ladesäule mit mindestens zwei Ladepunkten für Elektrofahrzeuge je 4 neue Wohneinheiten bzw. je 10 Betriebsmitarbeiter*innen zu gewährleisten.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, im Zuge des Verkehrsentwicklungsplans, im Teilgutachten Elektromobilitätskonzept den Bedarf der Ladeinfrastruktur auf den durch den Bund in Aussicht gestellten Ausbauzielen der Elektromobilität auszulegen. Dieses bedeutet für Lübeck ein aufgerundetes Ziel von 2.700 Ladepunkte bis 2030.

 

3. Auf Basis des beschlossenen Zieles von 300 Ladepunkten bis Anfang 2022 und 2.700 Ladepunkte bis 2030 ergibt sich bei linearem Hochlauf ein Ziel von 600 Ladepunkten bis Anfang 2023 und 900 bis Anfang 2024. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass diese Zwischenziele erreicht werden. Dafür sind ggf. die vorhandenen Haushaltsmittel aufzustocken.

 

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

8

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.