Auszug - Mitteilung zum Fund des Schiffswracks aus dem 17. Jh. in der Travemündung  

28. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:39 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde beschlossen, die Mitteilung unter TOP 3.2 und den Überweisungsauftrag unter TOP 6.1 aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam zu beraten. Der Inhalt der Beratung ist unter TOP 3.2 protokolliert.

 

Hr. Dr. Schneider leitet mit dem Hinweis auf den ausliegenden Jahresbericht der Archäologie in Lübeck 2021 ein. Zum Personalbestand teilt er mit, dass die Stelle von Fr. Dr. Hunecke mit einer Kunsthistorikern nachbesetzt worden ist, die ihre Arbeit zum Ende dieses Jahres aufnehmen wird. Er kündigt abschließend das wissenschaftliches internationale becker Kolloquium zur Stadtarchäologie im Hanseraum“ an, das im Zeitraum 09.10.13.10.2022 in der Großen Börse stattfinden wird.

 

Hr. Dr. Schneider berichtet anhand einer Power-Point-Präsentation über den Schiffswrackfund in der Trave. Er nennt dabei die beteiligten Kooperationspartner:innen, erklärt den Geheimhaltungsansatz in Bezug auf den Standort und geht auf die erste Ortung des Objekts und die Bekanntgabe des Fundes ein.

Weiter führt er aus, dass es sich um ein versunkendes historisches Handelsschiff in einem guten Erhaltungszustand handelt, mit ca. 73 Fässern an Bord und ca. 70 im Umfeld. Das Schiff transportierte Branntkalk aus Gotland, der offensichtlich Richtung Lübeck transportiert wurde. Aufgrund des Baustoffes hat jedes der sser ein Gewicht von ca. 640 kg. Es ist anzunehmen, dass das Schiff erst in den vergangenen drei Jahren freigespült wurde. Aufgrund der Erosion durch die Strömung am Grund der Trave und der in den letzten 30 Jahren eingeschleppten Schiffsbohrmuschel liegt dringender Handlungsbedarfs vor. Der Beratungsprozess mit beteiligten Institutionen und Ämtern ergab, dass der Erhalt und Schutz mittels Überbauung an der Fundstelle aufgrund des Schiffverkehrs nicht möglich ist. Als nächsten Schritt soll das Schiff in einem Zeitraum von drei bis vier Monaten im Winter/Frühjahr in Einzelteilen nach den aktuellen Standards geborgen werden, da in diesen Monaten klare Sicht in der Trave herrscht. Für die Einlagerung, Konservierung und Sicherung des Objekts ist eine entsprechende Fläche anzumieten. In einem Zeitraum von 1015 Jahren soll es dokumentiert, konserviert, erforscht und wissenschaftlich begleitet werden.

 

AM Steffen informiert sich zum Eigentum und zur Denkmalfähigkeit des Schiffwracks. Hr. Dr. Schneider teilt hierzu mit, dass das Objekt bereits in die Denkmalliste aufgenommen wurde. Zum Eigentum führt er aus, dass die Rechtslage wie folgt ist: Das Landesdenkmalschutzgesetz besagt, dass die Funde, die im Land gemacht werden, dem Land gehören. Aufgaben der oberen Denkmalschutzbehörden werden für den Bereich der Hansestadt Lübeck vom rgermeister wahrgenommen, daher verbleiben die Funde in Lübeck.

 

Es sprechen im Folgenden zum Verbleib einzelner Schiffsteile und Bewertung des Schiffs als „Sensationsfund“ AM H. Wegner, AM Petereit, BM Leber, AM Steffen und Hr. Dr. Schneider.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Beteiligten für den Sensationsfund. Er kritisiert, dass der Ausschuss erst heute über diesen Sachverhalt berät und verweist auf zwei Gutachten von Februar 2022. Nach Meinung des Vorsitzenden fehlen grundsätzliche Informationen, um eine Entscheidung herbeizuführen. Er zählt im Folgenden Fragen zu den möglichen Kosten, wer diese trägt und zum Eigentum auf.

Fr. Senatorin Frank weist darauf hin, dass gegenwärtig nicht über die Bergung entschieden wird, da sich das Projekt noch in der Prüf- und Konzepterstellungsphase befindet und dabei alle beteiligten Fachexpert:innen eingebunden sind. Nach erster rechtlicher Prüfung ist es aktuell unwahrscheinlich, dass der Bund die Kosten trägt, jedoch könnte das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt bei einer Bergung mit entsprechender Logistik und Sachmitteln unterstützen. Sie verweist abschließend auf die Möglichkeit der Akteneinsicht. Der Vorsitzende weist auf das Auskunftsrecht der Ausschussmitglieder hin.

 

Zu möglichen Kosten und zur Ursache des Fundzeitpunkts sprechen im Folgenden der Vorsitzende, Hr. Dr. Schneider und AM Schindler.

 

Nach erfolgter Beratung zu TOP 3.2 teilt AM Hansen mit, dass er den Antrag der FDP-Fraktion unter TOP 6.1 aufrechterhält und zur Abstimmung gibt.

AM Petereit verweist auf den Museumsentwicklungsplan, der die zeitliche Abfolge der Planungen festlegt. Nach seiner Einschätzung liest sich der Prüfauftrag wie ein umfänglicher Auftrag in Richtung konzeptionelle Erarbeitung.

 

AM H. Wegner befürwortet grundsätzlich den Inhalt des Antrags, da es kein stadtgeschichtliches Museum in Lübeck gibt. Er weist jedoch darauf hin, dass mit der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie nicht unerhebliche Kosten verbunden sind.

 

AM Steffen weist darauf hin, dass auch Kiel kein explizites Stadtmuseum besitzt. Er schlägt Einzelausstellungen zur Stadtgeschichte im Neubau des Museumsquartiers St. Annen vor.

 

Fr. Senatorin Frank teilt abschließend mit, dass bzgl. des Museumsentwicklungsplans nichts in Stein gemeißelt ist. Zur Priorisierung der Vorhaben ist es der Politik freigestellt, Vorgaben zu machen.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass am 26.09.2022 eine Gelegenheit geschaffen werden sollte, Fachkundige zuren. AM Petereit wendet ein, dass die Notwendigkeit einer Sondersitzung nicht gegeben ist. Über die Notwendigkeit solch einer Sitzung sollte der Ausschuss entscheiden. Er beantragt, die Notwendigkeit der von dem Vorsitzenden vorgeschlagenen Sitzung zur Abstimmung zu stellen. Der Vorsitzende wendet ein, dass eine Sondersitzung einberufen werden muss, wenn es entweder ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Ausschussmitglieder verlangt oder der Vorsitzende selber. Der Vorsitzende stellt den Antrag von AM Petereit nicht zur Abstimmung.