Auszug - Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

72. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll


6.1.1 Zusatzfragen zum HEP 2030 (Herr Frings) 5.691

TOP 6.2.2 am 11.07.2022

Zusatzfragen nach Beantwortung unserer Anfrage zum HEP 2030 Statusbericht vom Dezember 2021(TOP 6.2.3 am 20.12.2021 VO/2021/10686) durch die LPA am 04.03.22

Nach Beantwortung der Anfrage sind noch die folgenden Punkte und Fragen offen geblieben, um deren Beantwortung wir bis spätestens zur Bauausschusssitzung am 05.09.2022 bitten:

 

Zu Punkt 2: Auch wenn richtigerweise ausgeführt wird, dass im HEP 2030 selbst keine betriebswirtschaftlichen Betrachtungen angestellt werden, so bilden doch die hier angenommenen Wachstumsraten letztlich die Grundlage für die in den nächsten Planungsschritten vorgeschlagenen Investitionen. Deshalb ist es von großer Bedeutung zu verstehen, wie man zu dieser Annahme gekommen ist. Unabhängig davon, ob man die Differenz zwischen geplantem Ziel des HEP 2020 (53 Mio t brutto) und tatsächlich erzieltem Bruttoumschlag von 25,1 Mio t in 2020 als Fehlplanung ansieht oder nicht, ist die Frage noch unbeantwortet, warum bei der Planung Wachstumsraten zugrundgelegt wurden, die weit über dem langjährigen Durchschnitt der bisher vom Lübecker Hafen erzielten Zuwachsraten liegen. Wieso wird in diesem Zusammenhang die vorgenommene Korrektur von -6 Mio t auf die Seeverkehrsprognose des Bundes von 2014 als ausreichend angesehen? In der Antwort wurde erläutert, dass das geplante Mengenwachstum/Mengenpotenzial im Wettbewerb mit anderen Häfen erzielt werden kann, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen am Standort optimal sind. Was ist damit gemeint? Welche Rahmenbedingungen wurden betrachtet? Hat man neben dieser optimalen Variante auch eine normal-case oder eine wort-case Variante berechnet? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu Punkt 3: Wie verteilt sich die geplante Summe von 31,3 Mio auf die beiden Jahre 2022 und 2023?

 

Zu Punkt 4: Ist dieser Masterplan mittlerweile final mit der LHG abgestimmt worden? Wenn nein, wann wird damit gerechnet? Wird er dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben?

 

Zu Punkt 5: Die Frage „Wann soll diese Prioritätenliste vorliegen?“ ist noch unbeantwortet.

 

Zu Punkt 6: Die gegebene Antwort trifft nicht die gestellte Frage, denn eine genauere Darstellung von Flächenbedarfen war nicht das Thema. Wir gehen aber davon aus, dass die LPA bei der Erstellung von Grunderwerbslisten darin Grundstücke auflistet, deren (zumindest ungefähre) Größe bekannt ist. Nur nach der Größenordnung dieser Grundstücke in Summe wurde gefragt. In der Anlage 1 zum HEP 2030 Begründung zur Vorlage wurden unter Punkt 5.2 Die Flächenentwicklung - drei wesentliche Flächenpotentiale aufgelistet und dazu bemerkt „Weitere neue, von bestehenden Hafenanlagen losgelöste Entwicklungsgebiete, die gesonderter Erschließungen bedürfen, sind nicht Gegenstand dieses Hafenentwicklungsplans.“ Gilt dies immer noch oder gehen diese ersten Grunderwerbslisten darüber hinaus?

 

Zu Punkt 7: Sie haben sich bereit erklärt unserer Bitte um Vorstellung der Ergebnisse der NutzenKosten-Analyse nachzukommen. Wann ist mit der Vorstellung zu rechnen?

 

Abschließende Antwort am 05.09.2022

Antwort zu Punkt 2:

Bei der Lübeckprognose, die methodisch der Bundesverkehrsprognose gleicht, haben wir insgesamt sechs Varianten bearbeitet und betrachtet. Im Rahmen der Bearbeitung des Hafenentwicklungsplans 2030 (HEP2030) haben wir uns letztendlich für das Mengenszenario 6 entschieden, welches von rd. 22,4 Mio. t (netto) Gesamtumschlag für 2030 ausgeht. Zur Erreichung dieses Mengenpotenzials müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der öffentlichen und privaten Hafenbetreiber passen. Der HEP2030 ist eine strategische Planung. Wenn die Hafenbetreiber die Markt- und/oder Kundenanforderungen erfüllen können, dann ist diese Umschlagmenge am Standort zu erwarten. Hierbei geht es neben der Bereitstellung von entsprechender Infrastruktur auch um die Gewährleistung von Service- und Umschlagqualität sowie um wettbewerbsfähige Standortbedingungen. Werden diese nicht angeboten, werden einige Kunden ihre Fracht über alternative Häfen routen. Als Vergleich: Der Gesamtumschlag des Port of Lübeck war 2021 bei rd. 26,7 Mio. t brutto (inkl. Ladungsträger). Das entspricht einer Umschlagmenge von rd. 17,6 Mio. t netto. Dazu hatte der Port of Lübeck in den Jahren 2007 und 2008 jeweils rd. 21 Mio. t netto. Also orientiert sich der HEP2030 auch an der maximal bisher erreichten Umschlagmenge und nicht an einer fiktiven Wunschvorstellung. Seitens der LPA wird hierbei unterstellt bzw. vorausgesetzt, dass alle Hafenbetreiber betriebswirtschaftlich arbeiten.

 

Antwort zu Punkt 3:

r 2022 wären das 18,1 Mio. EUR und für 2023 wären das 13,2 Mio. EUR als Gesamtinvestition ohne Unterscheidung in Fördermittel oder Eigenmittel.

 

Antwort zu Punkt 4:

Der Masterplan Skandinavienkai befindet sich in der Abstimmung mit dem zuständigen Hafenbetreiber. Es ist zu erwarten, dass der Masterplan Ende November der Bürgerschaft vorgelegt wird.

 

Antwort zu Punkt 5:

Die erste Prioritätenliste wird für den Skandinavienkai im zugehörigen Masterplan Skandinavienkai enthalten sein.

 

Antwort zu Punkt 6:

Es werden keine neuen Hafenterminals errichtet, sondern bereits bestehende Terminals erweitert. Dieses schließt auch die Erweiterung des Lehmannkais 1 mit ein (laufendes Ausbauverfahren Lehmannkai 1+). Die einzige „Quasi-“Ausnahme bildet hierbei die Schaffung von LKW-Stellplätzen im straßenverkehrlichen Zu- und Ablauf des Skandinavienkais. Die Flächenbedarfe lassen sich wie folgt grob untergliedern und betreffen Flächen im privaten Eigentum, die käuflich zu erwerben wären. Diese Angaben betreffen grundsätzlich erstmal den Skandinavienkai und die Flächenangaben sind grob abgeschätzt.

 

Verwendungszweck

Flächengröße [ha]

Bemerkung

Flächen für Hafen- und Hafenbahnnutzung inkl. LKW-Stellplätze

27,8

75% Anteil für LKW-Stellplätze

LHG-Flächenankäufe

17,5

Aus der Umstrukturierung öffentlicher Hafen

Ausgleichszwecke

75,0

r die priorisierten Infrastrukturinvestitionen aus dem Masterplan Skandinavienkai bis 2030

 

 

Antwort zu Punkt 7:

Mit den Ergebnissen zur Nutzen-Kosten-Ermittlung einer möglichen Traveanpassung ist voraussichtlich im Herbst 2022 zu rechnen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.