Auszug - Vielfalt: Bestand von 10.000 Sozialwohnungen bis 2025  

69. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 20.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11008 Vielfalt: Bestand von 10.000 Sozialwohnungen bis 2025
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Vielfalt Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Zeplin begründet den Antrag.

 

Frau Haltern sagt, dass sie auch den Ausbau wünsche, die Frage sei nur, welcher Weg gewählt werde. Sie wolle wissen, warum der Sozialausschuss den Antrag abgelehnt habe. Es sei fraglich, ob der Antrag zielführend sei.

Frau Zeplin antwortet, dass das Hauptargument für die Ablehnung im Sozialausschuss gewesen sei, dass es gerade für die Verwaltung nicht passe und unnötigen zusätzlichen Druck schaffe. Sie halte die Begründung für unpassend, da irgendwann angefangen werden müsse.

 

Herr Dr. Flasbarth weist darauf hin, dass das Ziel der 10.000 Sozialwohnungen nicht nur ein Wahlversprechen gewesen sei, sondern auch im Koalitionsvertrag enthalten sei. Es sehe danach aus, als sei das Ziel nicht nur über Neubau zu erreichen. Als in der Bürgerschaft darüber diskutiert worden sei, sei gesagt worden, dass es noch andere Wege gebe, um das Ziel zu erreichen, und das sei im Prinzip das, was der vorliegende Antrag bezwecke. Wenn sich abzeichne, dass Neubau nicht ausreiche, müsse über andere Wege nachgedacht werden.

 

Frau Hagen verliest eine Stellungnahme des Bereichs Soziale Sicherung:

Wohnungsunternehmen können Wohnungen neu oder wieder in die Bindung geben oder die Bindung vor Ablauf verlängern. Eine Möglichkeit der Kommune, Belegungsbindungen anzukaufen, ist nicht vorgesehen und auch nicht in Planung. Ein Austausch mit dem Innenministerium bestätigte dies.

Die HL ist demnach auf die Bereitschaft der Wohnungsunternehmen angewiesen. Diese steigt momentan aufgrund der sich verändernden Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt. Zwei große Wohnungsbauunternehmen in HL haben bereits mitgeteilt, dass entsprechende Überlegungen bereits stattfinden.

Das Instrument des Ankaufs von Belegungsbindungen ist wie alle Förderinstrumente geregelt in den Wohnraumförderungsrichtlinien des Landes (unter Punkt 8.).

Es ist also die IB.SH, die die Zweckbindungen erwirbt, diese werden in der Förderzusage begründet, als Gegenleistung erhält das Wohnungsunternehmen ein nicht zweckgebundenes Darlehen. Eine Verpflichtung, dieses Instrument zu nutzen besteht nicht, es sei denn, wir als HL würden so etwas z. B. in einem städtebaulichen Vertrag vereinbaren.

Die Stadt fördere bereits den sozialen Wohnungsbau durch die Mindestquote von 30% sozial geförderten Wohnungsbau oder durch Vertragsbedingungen, wenn Flächen der Hansestadt Lübeck verkauft würden.

 

Herr Ramcke sagt, dass es sich dabei um die rechtlichen Rahmenbedingungen handle, aber dennoch die Frage sei, wie die Stadt zu den 10.000 Wohnungen gelange. Es gehe dabei auch um Monitoring und darum, Leute, die dieser Wohnungen bedürfen, diese zuzuweisen. Er verstehe daher den Wunsch, auf das Thema ein Schlaglicht zu werfen, da es derzeit keinen Lösungsweg gebe. Inhaltlich sei der Antrag nachvollziehbar.

 

Frau Hagen führt aus, dass es einen Bürgerschaftsbeschluss gebe, der 10.000 Sozialwohnungen fordere. Es würden ein Konzept und eine Lösung verlangt werden, aber die Umsetzung sei nicht einfach. Es werde derzeit überlegt, wie die Zeile erreicht werden könnten. Die TRAVE GmbH habe derzeit über 8.000 Wohnungen mit einem sehr günstigen, dem geförderten Preisniveau entsprechenden durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter, und es gebe noch viele weitere Wohnungen, die deutlich günstiger sind, als unter den Fördervorgaben möglich. Es bestehe die Gefahr, diese durch die Einhaltung von Quoten eher zu verteuern. Es gebe keine einfache Lösung. Im Fall des studentischen Wohnens müsse ebenfalls viel gemacht werden. Sie verweist auf die mündliche Mitteilung zum Rahmenplan Campus Lübeck in dieser Sitzung, Teil der Bemühungen der Stadt sei unter anderem, preisgünstigen Wohnraum für Studierende auf dem Campus und den Flächen des Landes zu schaffen.

 

Herr Pluschkell erklärt, dass für die SPD bezahlbares Wohnen bereits sehr lange ein Thema sei. Die Forderung, dass dies über den sozialen Wohnungsbau geregelt werden könne, sei gegebenenfalls etwas blauäugig gewesen, aber es sei bereits damals klar gewesen, dass es kein einfaches Unterfangen sei. Außerdem sei hier auch das Land involviert. Die Stadt müsse sich bemühen, dass mehr gebaut werde, notfalls auch im Außenbereich.

 

Frau Zeplin sagt, dass es sie beruhige, dass es so viele Mittel gebe, aber es sei unbefriedigend, dass der bisherige Weg so schlecht einsehbar sei. Der Antrag solle bezwecken, dass aufgezeigt werde, wie das Ziel erreicht werden könne. Es gehe nur darum, ein Konzept zu erstellen, welches bis zum nächsten Haushalt beschlossen werden könne.

 

Herr Dr. Brock stellt infrage, dass der Bauausschuss in dieser Sache zuständig sei, zumal der Sozialausschuss den Antrag bereits abgelehnt habe. Die Thematik gehöre auch nicht in den Fachausschuss, sondern in die Bürgerschaft. Weiterhin gehe es in dem Antrag nicht um geförderten Wohnungsbau, sondern Sozialwohnungen insgesamt. Die Anzahl der geförderten Wohnungen sage nichts über den sozialen Wohnungsbau aus, der müsse umfassender betrachtet werden. Daher sei der Antrag ungeeignet, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Es solle besser in der rgerschaft diskutiert werden, wie mehr Transparenz geschaffen werden könne.

 

Herr Matthies weist darauf hin, dass der Antrag auch noch in der Bürgerschaft behandelt werde. Die Vorlage sage eigentlich nur aus, dass der Bürgermeister ein Konzept vorlegen solle. Zu Frau Haltern wolle er sagen, dass es gut sei, den Weg, der gegangen werden solle zu hinterfragen, aber er sei der Meinung, dass es derzeit keinen Weg gebe.

Herr Lötsch erwidert, dass die Aussage, dass es derzeit keinen Weg gebe um das Ziel zu erreichen überzogen sei. Es könne durchaus über die Mittel diskutiert werden, aber es gebe bereits Mittel, wie die Quote zum sozial geförderten Wohnungsbau. Zu sagen, dass es bislang keinen Weg gebe, sei keine Basis für eine gute Zusammenarbeit. Er weise darauf hin, dass der Antrag überarbeitet werden müsste.

 

Herr Dr. Flasbarth fragt, ob Vertragsbestandteile entworfen werden könnten, mit denen Mieterhöhungen abgebremst oder geblockt werden könnten.

 

Frau Zeplin sagt, dass sie alle Skeptiker einlade, selber einen Antrag zu dem Thema zu schreiben, wie sie ihn für richtig halten würden.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.