Der Vorsitzende weist auf die beiden Anträge unter TOP 5.2.1 und TOP 5.2.2 zu dieser Vorlage hin. Mit dem Antrag unter TOP 5.2.2 habe er sich noch nicht auseinandersetzen können, da er erst sehr spät eingereicht worden sei.
Herr Ramcke erklärt, dass der Antrag auch noch zur Bürgerschaftssitzung gestellt werde, er ihn aber trotzdem im Bauausschuss einstellen wolle. Er ergänze auch eher den anderen Antrag.
Der Vorsitzende fragt, ob der TOP 5.2.2 vertagt werden könne.
Herr Ramcke stimmt der Vertagung zu. Er wolle von den Antragstellern zu dem Antrag unter TOP 5.2.1 aber wissen, warum die Uhrzeit 24 Uhr gewählt worden sei.
Herr Pluschkell erläutert, dass die Regelung bis 24 Uhr gelten solle, erst danach könne dann ein anderes Fahrzeug den Parkplatz nutzen. Bis 22 Uhr sei es allen freigestellt, die letzten zwei Stunden noch im vollen Umfang zu nutzen. Entscheidend sei, dass es ab 24 Uhr kein Ticket mehr für das Parken gebe.
Herr Ramcke fragt, ob dies bedeute, dass nach 24 Uhr auch Fahrzeuge ohne Elektroantrieb den Parkplatz nutzen dürften. Nicht alle Elektrofahrzeuge seien „Fast Charger“, es gebe auch welche die zum Laden länger stehen müssten, daher sei es nicht sinnvoll, nach der Frist den Platz für alle Fahrzeuge zu öffnen. Die Anwohner sollten über Nacht ihr Auto laden.
Herr Pluschkell entgegnet, dass dies unproblematisch sei, nur, dass jemand, der nach 24 Uhr dort parken wolle mit Konkurrenz rechnen müsse. Wer vorher komme, könne seinen Wagen vollladen lassen und danach anderen die Möglichkeit geben, zumindest eine wesentliche Teilladung zu bekommen.
Herr Lötsch ergänzt, dass diverse Varianten möglich seien, aber die Antragsteller die vorliegende gewählt hätten. Da es nicht so viele Stationen gebe, sollten diese auch möglichst vielen Nutzern zur Verfügung stehen.
Herr Ramcke bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme.
Frau Hagen erläutert, dass die Verwaltung ein Konzept vorgelegt habe, wie der Ausbau sichergestellt werden solle. Das Laden solle aber grundsätzlich auf eigenen Grundstücken erfolgen, wo die Fahrzeuge ohnehin abgestellt werden würden. Zusätzliche Fahrten zum Laden der Fahrzeuge sollten vermieden werden. Es sei in Ordnung, wenn Möglichkeiten zum Zwischenladen bestünden, daher sei der Wechsel sicher gerechtfertigt. Die Frage sei, wie sichergestellt werden könne, das keine zusätzlichen Wege verursacht werden würden.
Herr Matthies wirft ein, dass die Lademöglichkeiten auch dort geschaffen werden sollten, wo die Leute wohnen. Er habe Probleme mit der derzeitigen Verteilung der Ladestationen, in Eichholz beispielsweise gebe es gar keine.
Frau Hagen entgegnet, dass es nicht um private Ladesäulen, sondern um Ladeflächen im öffentlichen Raum gehe. Dort funktioniere das, mit der TRAVE GmbH beispielsweise gebe es die Absprache, dass deren Ladestationen allen zugänglich gemacht werden würden.
Herr Matthies antwortet, dass es dennoch Parzellen gebe, wo gar keine Ladestationen geplant seien.
Herr Stolte erklärt, dass die unter „in Planung“ verzeichneten Ladesäulen private Vorhaben seien. Es gebe unterversorgte Bereiche, aber die Verwaltung habe bereits in Aussicht gestellt, neue Stadtorte zu identifizieren. Es werde noch ein Konzept für die Gesamtstadt entwickelt. Im ersten Schritt würden Ladestationen dort eingerichtet werden, wo es technisch einfach umsetzbar sei. Es gebe auch diverse Fragen, die zu klären seien, wie zum Beispiel die Versorgung in verdichteten Quartieren, wo keine privaten Flächen zur Verfügung stünden und die Flächenkonkurrenz im öffentlichen Raum sehr hoch sei.
Herr Matthies fragt, ob sich dies auf die Einwohnerzahl beziehe.
Herr Stolte antwortet, dass die Frage sei, wie hoch der Bedarf ist, also wie viele Elektrofahrzeuge es gebe, wo die Bewohner private Flächen zum Laden hätten und wo die Netzinfrastruktur die Einrichtung zulasse. Dies werde aber gutachterlich beantwortet werden.
Herr Leber fragt nach der Haftung.
Frau Hagen antwortet, dass bei öffentlich zugänglichen Stellflächen die StVO analog gelte.
Herr Leber hakt nach, ob Schranken vor Supermarktparkplätzen dies nicht möglich machen würden.
Herr Lötsch sagt, dass es darauf ankomme, was der Eigentümer der Fläche wolle.
Herr Biehlig möchte wissen, ob die Nutzer der Stellflächen noch extra Parkgebühren zahlen würden, aber diese noch durch die Stadt finanziert werden würden.
Herr Johannsen sagt, dass derzeit keine Parkgebühren extra bezahlt werden würden, da das Angebot so klein gewesen sei. Es sei damals mit zehn Ladestationen gestartet worden, für die keine Gebühren erhoben worden seien.
Herr Lötsch wirft ein, dass es daher sinnvoll sei, seinem Antrag zuzustimmen.
Herr Vorkamp fragt, ob nicht langfristig die Betreiber der Ladesäulen dazu bewegt werden sollten, für die Parkgebühren aufzukommen.
Herr Lötsch sagt, dass dies eine Möglichkeit sei, aber es gebe auch Ladesäulen in Parkhäusern, bei denen auch Parkgebühren bezahlt werden müssten.