Auszug - Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen von Bebauungsplanverfahren: Vorgabe in städtebaulichen Verträgen  

66. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.9
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 21.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 19:37 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/10984 Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen von Bebauungsplanverfahren: Vorgabe in städtebaulichen Verträgen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zimmer, Julia
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Gemäß TOP 1 werden TOP 3.9 und TOP 6.4.5 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.9 wiedergegeben, Abstimmungen unter dem jeweiligen TOP.

 

Herr Schröder weist auf die Stellungnahme des Entwicklers BPD hin, welche den Bauausschussmitgliedern vorab zur Verfügung gestellt worden ist. Die Unterzeichner der Stellungnahme seien anwesend, damit auf Fragen eingegangen werden könne. Im Grundsatz gehe es darum, dass eine einheitliche städtebauliche Entwicklung stattfinde.

 

Herr Lötsch fragt, wie viele freistehende Einfamilienhäuser gebaut werden sollen.

Herr Schröder antwortet, dass er die genaue Zahl gerade nicht nennen könne.

 

Frau Haltern sagt, in der Stellungnahme stehe, dass der Entwickler das Gebiet als eigenständiges Quartier entwickeln wolle, dabei sei ursprünglich viel Wert darauf gelegt worden, dass es nicht als abgegrenztes Areal erkennbar sei, damit es sich in die Stadt einfüge.

Frau Franzen vom Entwicklerbüro BPD, die vom Bauausschuss Rederecht erhalten hat, antwortet, dass das Areal gemeinsam mit der Stadtplanung entwickelt werden solle, daher sei gegebenenfalls durch das Schreiben ein falscher Eindruck entstanden.

 

Herr Matthies fragt bezüglich der Beschlusspunkte 1 und 2 der Beschlussvorlage, warum die Quoten je nach Stadtteil abweichen. Weiterhin wolle er zum Beschlusspunkt 4 eine Mindestfrist von einem Jahr.

Herr Lötsch sagt, dass er auch wissen wolle, was unter einer angemessenen Frist verstanden werde.

Frau Hagen weist darauf hin, dass in der Vorlage von drei Monaten ausgegangen werde.

 

Herr Ramcke kündigt einen Änderungsantrag zur nächsten Sitzung an. Er wundere sich ebenfalls darüber, dass Travemünde eine andere Regel erhalten solle.

 

Herr Lötsch erkundigt sich, ab wann die Quoten diskriminierend seien. Seiner Meinung nach würde er Quoten oberhalb von 50% als Diskriminierung sehen.

Frau Blechhaus erläutert, dass der Hintergrund die Beschlüsse der Bürgerschaft seien. Es sei lange intern über die genauen Quoten diskutiert worden, am Ende habe die Verwaltung einen aus ihrer Sicht moderaten Satz gewählt, um auch anderen Nachfragen Rechnung tragen zu können. Die unterschiedlichen Quoten seien durch die unterschiedlichen Grundstückspreise bedingt. Er handle sich nur um einen Vorschlag, die Politik müsse darüber diskutieren, ob es bei diesen Quoten bleiben solle.

 

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass er sich eher gewünscht hätte, dass die Quoten der beiden Beschlusspunkte vertauscht werden würden. Er möchte wissen, was sich jetzt genau verändert habe und mitgeteilt werden solle.

 

Frau Wedemann vom Entwicklerbüro BPD, die vom Bauausschuss Rederecht erhalten hat, sagt, dass es darum gehe, dass die erworbenen Grundstücke bebaut verkauft werden dürfen und nicht unbebaut. Abgesehen davon werde der B-Plan nach dem derzeitigen Planungsstand umgesetzt und hergerichtet. Es sei nicht das Anliegen, ein monotones Gebiet zu schaffen. Die Entwickler hätten auch auf eine dritte Anbindung gehofft. Es sei angestrebt, den beiden Blöcken eine eigene Adressbildung zu schaffen, damit zukünftige Bewohner sich in ihrem Viertel wiederfinden könnten.

 

Herr Luetkens kritisiert, dass Azubis, Studierende, Menschen mit Behinderungen und weitere Personengruppen nicht abgebildet seien. Er sehe den Kurswechsel auch als Lübecker Sozialpolitik. Es gehe doch eher um die Preisgestaltung als um die Kinderfrage als Regularium, welche Leute angesiedelt werden sollen.

Frau Belchhaus entgegnet, dass das Gebiet nicht als geeignet für das Studentenwohnen angesehen werde. Dafür seien bereits andere Gebiete vorgesehen. Dies betreffe auch andere Gruppen. Es gehe um eine familienfreundliche Planung. Wenn sich Familien bewerbenrden, kämen diese im Regelfall aus Lübeck oder der Lübecker Umgebung. Familien aus anderen Regionen würden nur dann nach Lübeck ziehen, wenn sie hier auch einen Arbeitsplatz tten. Somit wäre mit der Vergabe an Familien mittelbar auch der Lübeckbezug erfüllt, was ja das eigentliche Ziel des Bürgerschaftsbeschlusses gewesen sei. Unter dem Strich müssten zudem die Grundstückspreise angemessen bleiben, dem Investor müsse auch ein Gewinn verbleiben. Dies sehe die Verwaltung mit der derzeitigen Planung als erfüllt an. Im Einzelfall könne auch gegengesteuert werden.

Frau Wedemann ergänzt, dass man einen guten Überblick habe, wo die Bewerber herkämen und es sich dabei zu ungefähr 95% um Lübecker oder Leute aus der näheren Umgebung handle. Ob es sich dabei um Familien mit Kindern handle sei derzeit nicht bekannt, aber es sei geplant, diesbezüglich demnächst eine Abfrage zu starten. Es solle auch Abfragen hinsichtlich anderer Thematiken geben.

 

Herr Lötsch beantragt, dass die freistehenden Einfamilienhäuser bauträgerfrei verkauft werden sollen.

 

Herr Ingwersen fragt, ob bei den freistehenden Einfamilienhäusern aus einer Liste unterschiedlicher Haustypen gewählt werden könne, falls die Grundstücke doch bebaut werden könnten, und wie groß diese Liste wäre.

Frau Franzen antwortet, dass dazu noch keine abschließende Aussage getroffen werden könne, erst sollten die Bedarfe abgefragt werden und es müsse geklärt werden, die sich die Preise zusammensetzen. Es sei aber geplant mit mehreren Typen zu arbeiten, die auch in einigen Features, beispielsweise die Fassaden, individuell angepasst werden könnten.

 

Herr Biehlig spricht sich dafür aus, den von Herrn Lötsch gestellten Antrag noch auf weitere Gebäude auszuweiten.

 

Herr Dr. Flasbarth bittet darum, ob eingeschätzt werden könne, wie stark die Baukosten dadurch sinken würden, dass alles zusammen geplant werde, im Gegensatz dazu, wenn alle Käufer alleine bauen würden.

Frau Franzen antwortet, dass dazu derzeit noch nichts gesagt werden könne, aber es natürlich das Ziel sei über die Gesamtplanung die Kosten zu drücken.

 

Herr Matthies sagt, dass er die Information bekommen habe, dass in dem Gebiet 46 freistehende Einfamilienhäuser stehen sollen. Wenn es bereits viele Anfragen gebe sehe er kein Problem damit, die Quoten anzugleichen. Wenn es schon so viele Bewerber gebe,nne die Quote auch erhöht werden und es rde nichts dagegensprechen, eine Mindestfrist von einem Jahr in den Beschlusspunkt 4 einzuflechten.

Herr Lötsch erwidert, dass er eine Frist von einem Jahr für übertrieben halte, insbesondere, wenn das Baugebiet schnell bebaut werden solle. Die Verwaltung gehe von drei Monaten aus, das halte er ebenfalls für zielführend.

 

Frau Haltern fragt, ob es auch Anfragen bezüglich des Geschosswohnungsbaus gebe. Sie habe gelesen, dass nur ein Teil des Geschosswohnungsbaus familiengerecht sei. Und sie wolle wissen, wie groß dieser Teil sei. Es sei auch Wohnraum für alleinstehende Leute nötig. Sie bittet um eine Übersicht zum geplanten Wohnungsmix, zu den Eckpunkten der Planung und zu den geplanten Änderungen.

Frau Wedemann antwortet, dass es hauptsächlich Anfragen von Senioren nach größeren Wohnungen gebe, die aus ihren Häusern in eine ruhigere Wohngegend umziehen wollen würden.

Frau Belchhaus fügt an, dass 40% des Geschosswohnungsbaus im sozial geförderten Wohnungsbau über den ersten oder zweiten Förderweg zu errichten seien und sich daran auch nichts geändert habe.

 

Herr Lötsch weist auf seinen Antrag hin.

Herr Biehlig fragt, ob Herr Lötsch seinen Antrag ausweiten wolle.

Herr Lötsch entgegnet, dass ursprünglich alles ohne Bauträgerbindung geplant hätte werden sollen, er es aber in Ordnung finde, wenn die Reihenhäuser durch den Entwickler geplant werden würden.

Herr Biehlig merkt an, dass auch eine Quote beantragt werden könne.

Frau Belchhaus sagt, dass das Thema Baugruppen ohnehin vertraglich geregelt sei.

Herr Lötsch erkrt, dass eigentlich alles schon beschlossen worden sei und der Investor diese Beschlüsse mit erworben habe. Er wolle nun der Bitte des Entwicklers ein Stück weit entgegenkommen.

 

Herr Biehlig stellt den Antrag, dass eine Quote festgesetzt wird, nach der Reihenhäuser bauträgerfrei errichtet werden können.

 

Der Vorsitzende lässt über seinen Antrag abstimmen.

r den Antrag: 12 Stimmen

Gegen den Antrag: 1 Stimme

Enthaltungen:  1 Stimme

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich zu.

 

Herr Lötsch weist darauf hin, dass der TOP 3.9 gemäß TOP 1 ohne Votum des Bauausschusses weitergegeben werde.

 

Frau Haltern bittet um eine Darstellung der Eckpunkte des städtebaulichen Vertrags und was sich geändert habe.

Herr Schröder antwortet, dass die Eckpunkte dieselben seien.

Frau Haltern sagt, dass sich ihre Anfrage damit erledigt habe.

 

Frau Franzen erklärt, dass das Eckpunktepapier aus Ihrer Sicht nicht klar sei und BPD den Beschluss anders interpretieren würde. Sie weise auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes hin, es gebe bereits sehr hohe Auflagen und es müsse sehr viel Land aufbereitet werden. Die Einfamilienhäuser seien mit in die Kalkulation integriert. Wenn diese aus der Planung entfernt werden müssten würde sich auch die Kalkulation verschieben, insofern appelliere sie daran, dass BPD zugestanden werde die Einfamilienhäuser bebaut verkaufen zu dürfen.

Herr Lötsch entgegnet, dass der Bauausschuss bereits abgestimmt habe und dem Investor bereits entgegengekommen sei.

 

Herr Biehlig zieht seinen Antrag zurück.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

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