Auszug - Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

62. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

 

6.1.1 Wurzelbrücken Roeckstraße/Wallbrechtstraße (Herr Matthies) 5.660

TOP 6.2.1 am 15.11.2021 VO/2021/10621

1. Die Verwaltung wird gebeten, den Mitgliedern des Bauausschusses Informationen (Material, Preise, Bodenbeschaffenheit, etc.) zu den in der Wallbrechtstraße verbauten Wurzelbrücken im Bereich des Radweges zur Verfügung zu stellen.

2.  Besteht die Möglichkeit, eben diese Wurzelbrücken im Bereich der Roeckstraße zu verwenden? Wenn nicht, welche Gründe sprechen dagegen?

 

Abschließende Antwort am 20.12.2021

Zu 1.: Bei den in der Wallbrechtstraße eingebauten Wurzelschutzbrücken handelt es sich um Gitterroste aus Stahl, welche mittels Einschraubfundamenten brückenartig die Wurzelbereiche der Bäume überspannen. Die Verkehrsfläche (Geh- oder Radweg) hat somit keinen Kontakt mehr zu den Baumwurzeln. Die Wurzeln können so die Verkehrsfläche nicht anheben und beschädigen und der Baum erfährt so wiederum keine Belastung durch die Verkehrsfläche.

In der Wallbrechtstraße werden die Wurzelbrücken nach dem Einbau asphaltiert (aber auch Pflaster oder gar kein Belag wäre möglich). Die Kosten für die Herstellung der Wurzelbrücken in der Wallbrechtstraße liegen bei ca. 940,00 €/m² brutto. In dieser Summe sind neben den Wurzelbrücken auch der spätere Asphaltbelag sowie die umfangreichen naturschutzrechtlich erforderlichen Erdarbeiten mittels Saugbagger enthalten.

 

Zu 2.: Nein, diese Möglichkeit besteht hier nicht, da im Bereich der Roeckstraße zu viele Höhenzwangspunkte vorhanden sind. Um die Wurzelbrücken einbauen zu können, müssen im Vorwege als Auflager Einschraubfundamente gesetzt werden. Diese dringen 1,20m tief in den Boden ein. An den Standpunkten der Einschraubfundamente dürfen sich keine Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekom usw.) befinden, da diese Leitungen flacher als 1,20m liegen und somit beschädigt werden würden.

In der Wallbrechtstraße musste der Radweg an mehreren Stellen angehoben werden, da viele Baumwurzeln so flach unter dem Radweg lagen, dass die Wurzelbrücken durch Ihre Aufbauhöhe nicht höhengleich mit dem „alten“ Radweg hergestellt werden konnten. In der Roeckstraße sind die Wurzeln ebenfalls direkt unter der Radwegdecke und liegen dementsprechend hoch. Da aber in der Wallbrechtstraße im Bereich der Wurzelbrücken keine Zwangspunkte vorhanden waren, konnte der Radweg relativ unproblematisch höhenmäßig angepasst werden. In der Roeckstraße gibt es hingegen sehr viele Einmündungen und private Grundstücksüberfahrten, so dass ein Anheben des Radweges nicht überall möglich ist. Darüber hinaus ist beim Einbau der Wurzelbrücken zu beachten, dass die Standard-Brücken lediglich bis 3,5t belastbar sind.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

6.1.2 Nutzung Mittelstreifen Moislinger Allee (Herr Lötsch) 5.660

TOP 6.2.1 am 06.12.2021 VO/2021/10679

Wie wird die Nutzung / Funktion des Mittelstreifens in der Moislinger Allee gesehen?

Wie wird gegen andere Nutzungen (z.B. Parken) als die vorgesehene vorgegangen?

 

Abschließende Antwort am 20.12.2021

In der Moislinger Allee ist bei der Umsetzung des zweiten Bauabschnittes je Richtung eine asphaltierte Spur eingerichtet worden. Mittig dieser Spuren verläuft eine dritte gepflasterte Spur, die mehrere Funktionen erfüllen soll:

-          Die Spur nutzend kann jeweils von Kraftfahrzeugen nach links abgebogen oder zu Grundstücken gefahren werden, ohne den nachfolgenden Kfz-Verkehr über Maßen zu behindern.

-          Querungen für den Fußverkehr werden auch außerhalb der vorhandenen Mittelinseln erleichtert.

-          Die optische Zäsur wirkt geschwindigkeitsdämpfend.

 

Der ruhende Verkehr wird im jeweils rechts der Fahrspur liegenden Seitenstreifen abgewickelt. Ein Abstellen von Fahrzeugen ist auf dem Mittelstreifen nicht vorgesehen und ohne Beschilderung nicht statthaft; hierzu wird in der Straßenverkehrsordnung wie folgt geregelt:

 

§12 (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. ….

 

Die Ordnungsbehörde wird Fehlverhalten, sofern es die Kapazitäten zulassen, verstärkt kontrollieren und bei festgestellten Vergehen entsprechende Bescheide ausstellen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

Herr Lötsch sagt, dass in seiner Anfrage zur Parksituation auf dem Mittelstreifen in der Moislinger Allee stand, dass der Ordnungsdienst dort kontrolliere, wenn er Zeit habe. Er fragt, wie oft das vorkomme, und ob die Situation nicht durch Schilder und Symbole kenntlicher gemacht werden könne.

Herr Johannsen antwortet, das täglich kontrolliert werde, aber die Kontrollen erhöht werden sollen. Problematisch sei, dass Falschparken dort nur 15 Euro kosten würde. Weitere Markierungen seien nur eine Wiederholung der bisherigen Beschilderungen, und es müssten 15 Markierungsstellen geschaffen werden.

Herr Lötsch fragt, ob die Stadt den Satz von 15 Euro für das Falschparken selber anheben könne.

Herr Johannsen verneint dies.

Frau Hildebrand sagt, dass sie letztens 40 Euro für Falschparken gezahlt habe.

Herr Johannsen führt aus, dass es immer auf die konkrete Behinderung ankomme. Falschparken auf einem Radweg würde beispielsweise 75 Euro kosten.

Frau Hildebrand fragt, ob das Parken auf dem Mittelstreifen keine Behinderung für Rettungswagen sei.

Herr Johannsen erklärt, dass es immer auf die konkrete Behinderung ankomme, nicht auf die Möglichkeit eines Szenarios.

Herr Lötsch bittet um konsequentere Kontrollen in der Zukunft.