Auszug - 4. Regionaler Nahverkehrsplan (4. RNVP) - Teilfortschreibung zur "Barrierefreiheit"  

62. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 20.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10678 4. Regionaler Nahverkehrsplan (4. RNVP) - Teilfortschreibung zur
"Barrierefreiheit"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schreiber, Viktoria
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Frau Haltern fragt, ob es ein Haltestellenkataster gebe und ob dieses den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden könne. Sie wolle wissen, wie viele Haltestellen noch überarbeitet werden müssten, beispielsweise hinsichtlich der Barrierefreiheit oder dem Anbringen von Fahrradbügeln.

Herr Werner antwortet, dass die Verwaltung ein Haltestellenkataster habe und in diesem auch verschiedene Kriterien hinterlegt seien, beispielsweise könne nach Ein- und Aussteigerzahlen gefiltert werden. Es würden noch nicht für alle Haltestellen die Zahlen vorliegen, aber diese würden regelmäßig aktualisiert werden.

 

Herr Lötsch fragt, ob diese Liste zugänglich gemacht werden könne.

Herr Werner sagt, dass es sicher möglich sei, Informationen zu den Bushaltestellen bereitzustellen.

 

Herr Pluschkell fragt, ob es in diesem Kataster auch Informationen zur Ausstattung der Haltestellen gebe. Es sei beschlossen worden, die dörflichen Haltestellen und Schwerpunkthaltestellen mit Fahrradbügeln auszustatten um den Umweltbund zu unterstützen und habe auch Mittel für diese Maßnahme bereitgestellt. Er fragt, wie weit die Umsetzung dieses Beschlusses sei. Er fragt außerdem, warum die Verwaltung jährlich weniger Mittel in den Haushalt für die Sanierung von Haltestellen einstellt.

Es wird eine Beantwortung zur Niederschrift zugesagt.

 

Herr Ramcke fragt, ob sich durch die sukzessive Erhebung von Daten zu den Haltestellen möglicherweise die Reihenfolge bei den Prioritäten ändere.

Herr Werner sagt, dass die Verwaltung kontinuierlich weiter Daten erhebe und dies häufig im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen abgearbeitet werde. Dabei würden auch Verkehrsbeziehungen eine große Rolle spielen. In dem Haltestellenkataster seien auch die Ausstattungsmerkmale enthalten. Welche genau, müsse nachgeliefert werden. Die Prioritäten werden jährlich unter Berücksichtigung der aktuellen verkehrlichen Situation und unter Koordinierung interner sowie externer Maßnahmen abgestimmt um ressourcenschonende Synergie-Effekte zu erzielen.

 

Herr Ingwersen fragt, ob darin auch enthalten sei, wie der Fußweg am Ausstieg beschaffen sei.

Herr Werner bejaht dies, der Bereich Stadtgrün und Verkehr habe alle Nebenanlagen erfasst, sodass ein Überblick über die Infrastruktur bestehe. Das Haltestellenkataster hat die Zuwegung zum ÖPNV in seiner Geometrie und auch die Details zur Wartefläche erfasst.

Frau Hagen ergänzt, dass Informationen über suboptimale Zustände an Haltestellen auch jederzeit der Verwaltung mitgeteilt werden können, damit dem nachgegangen werden könne.

 

Herr Pluschkell beantragt die Vertagung, bis die gestellten Fragen beantwortet seien.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

r den Antrag: 14 Stimmen

Der Bauausschuss stimmt dem Vertagungsantrag einstimmig zu.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift

Die Kriterien an die Barrierefreiheit sind ein laufender, nicht abgeschlossener Prozess. Dadurch ergeben sich kontinuierlich Anpassungen für die städtischen Standards, welche stetig verwaltungsintern sowie extern abgestimmt werden.

In dem Kataster sind sämtliche Daten zur Ausstattung sowie Kriterien bezüglich Barrierefreiheit hinterlegt. Die umsatzorientierte Anpassung der Haushaltsmittel in den vergangenen Jahren erfolgte aufgrund der fehlenden Personalkapazitäten in den zuständigen Bereichen. Im vergangenen Jahr wurde der Bereich Stadtgrün und Verkehr bzw. die Abteilung Urbane Mobilitätsprojekte personell verstärkt, so dass künftig Sanierungen im größeren Umfang erfolgen werden. Der barrierefreie Bushaltestellen-Umbau berücksichtigt neben Verbesserung des allgemeinen Bauzustands (Oberflächen, Abstände …) unter anderem die Auffindbarkeit, Zuwegung, Ein- und Ausstieg für die Fahrgäste sowie Anfahrbarkeit und Beschleunigung für den Bus. Dadurch werden verschiedene Abteilungs-Produktsachkonten der Bereiche Stadtplanung und Bauordnung sowie Stadtgrün und Verkehr unterschiedlich stark in Anspruch genommen. Trotz verschiedener Haushaltsansätze werden die Themen Barrierefreiheit und Busbeschleunigung möglichst gemeinsam betrachtet und umgesetzt.

Um die Intermodalität Lübecks zu stärken und komfortabler zu gestalten, sind bereits Radabstellanlagen in unmittelbarer Nähe zu Schwerpunktbushaltestellen, vorzufinden. Bei aktuellen Haltestellenplanungen erfolgt immer standardmäßig eine Prüfung des Bedarfs, der Verfügbarkeit und Nachrüstbarkeit. Dies schließt die Bushaltestellen im ländlichen Raum mit ein. Die Ausstattung der Haltestellen mit Fahrradbügeln ist ständiger Bestandteil bei der Planung von Bushaltestellen.

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 16:44 Uhr für eine Lüftungspause.

Die Sitzung wird um 16:50 fortgeführt.

 

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum