Auszug - Bebauungspläne 32.40.00 - Torstraße / Auf dem Baggersand 32.41.00 - Moorredder / Fehlingstraße 32.42.00 - Steenkamp / Strandweg 33.10.00 - Mecklenburger Landstraße / Kohlenhof   

62. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 20.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10616 Bebauungspläne
32.40.00 - Torstraße / Auf dem Baggersand
32.41.00 - Moorredder / Fehlingstraße
32.42.00 - Steenkamp / Strandweg
33.10.00 - Mecklenburger Landstraße / Kohlenhof
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Heckroth, Carsten
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Herr Bresch stellt anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, den geplanten Umgang mit den Gebieten in Travemünde vor.

 

Herr Leber schlägt vor, dass eine überarbeitete Vorlage erarbeitet werde, in der die Vorschläge verschriftlicht werden würden. Er habe gedacht, dass erstmal Erfahrungen gesammelt werden sollten.

Herr Bresch entgegnet, dass der geplante Umgang mit Ferienhäusern auch so in der Vorlage enthalten sei, die Verwaltung wolle nur noch das Gebiet der Schwedenstraße mit integrieren, mittels Ergänzung der Vorlage oder über den vorliegenden Änderungsantrag von Herrn Matthies.

 

Herr Lötsch bittet um Übersendung der Präsentation.

 

Herr Howe fragt, was mit den Gebieten Brodten und Ivendorf geplant sei.

Herr Bresch antwortet, dass die Verwaltung in diesen Gebieten derzeit kleinen Handlungsbedarf sehe. Durch die dörfliche Lage wäre der Handlungsdruck nicht in der Form gegeben, wie in den anderen Gebieten.

Herr Howe erwidert, dass er dort durchaus Handlungsdruck sehe, da dort viele Zweitwohnungen geschaffen werden würden.

Herr Bresch sagt zu, diese Information als Anregung für die zweite Planungsstufe mitaufzunehmen.

 

Herr Mauritz bittet um Klarstellung, wie mit Zweitwohnsitzen umgegangen werde, beispielsweise im Fall einer Erbengemeinschaft.

Herr Bresch erläutert, dass auch die bestehende Nutzung von Wohnungen als Zweitwohnungen unter den Bestandsschutz falle. Gegen den Fortbestand einer Zweitwohnnutzung durch Familienangehörige, z.B. im Erbfall, bestehen keine Bedenken. Ausgeschlossen werden solle lediglich die Nutzung einer Wohnung als Nebenwohnsitz bei Neuvermietung oder bei Grundstücksverkauf.

 

Herr Mauritz fragt, ob Erhebungen bezüglich der Reduzierungen der Zweitwohnungssteuer durchgeführt worden seien.

Herr Bresch sagt, dass aufgrund des Bestandsschutzes nicht damit gerechnet werde, dass sich das Zweitwohnungssteueraufkommen verringere. Es seien insofern keine unmittelbaren finanziellen Einbußen zu erwarten.

 

Herr Ramcke fragt, was es bedeute, dass der Hauptausschuss gesagt habe, dass keine Aufstellungsbeschlüsse mehr gefasst werden dürften. Er halte dies für merkwürdig und bezweifle, dass der Hauptausschuss dies dem Bauausschuss verwehren könne.

Herr Lötsch hrt aus, dass er sich knapp ausgedrückt habe. Der Bericht zu dem Umgang mit Ferienwohnungen in Travemünde sei im Hauptausschuss auf die Sitzung im Januar vertagt worden, und im Protokoll stehe, dass in Gebieten, wo schon B-Pläne vorhanden seien, auch schon mit den Verfahren begonnen werden könne. Im Umkehrschluss bedeute dies, dass bei den Gebieten, in denen keine B-Pläne vorhanden seien, darum gebeten werde, dies nicht zu tun. Daher habe er die Vertagung beantragt.

Herr Ramcke sagt, dass sich der Bauausschuss daran aber nicht halten müsste.

Herr Lötsch bejaht dies, allerdings würde er der Bitte nachkommen wollen, da die Fraktionen Zeit hätten, sich mit den zusätzlichen Informationen auseinanderzusetzen.

 

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass der Dissenz im Hauptausschuss nur bezüglich des Bestandsschutzes in den Gebieten bestand, in denen es noch keinen B-Plan gab. Er möchte wissen, ob die Beantragung einer Umwandlung ausgesetzt sei, bis der Bauausschuss die Beschlüsse treffe.

Herr Bresch weist darauf hin, dass eine Entscheidung des Bauausschusses über die Aufstellungsbeschlüsse im Januar 2022 noch ausreiche, um zuvor eingehende Anträge auf Umwandlung innerhalb der zu beachtenden Bearbeitungsfrist von drei Monaten zurückstellen zu nnen. Die Aufstellungsbeschlüsse seien im Netz abrufbar und Eigentümer müssten damit rechnen, dass ihre Bauanträge zurückgestellt werden könnten, wenn die Aufstellung der vier Bebauungspläne beschlossen worden sei.

 

Herr Howe fragt ob sich die Regelungen dann nicht auf Ferienhäuser beziehen würden, die schon so genutzt werden.

Herr Bresch antwortet, dass die Regelungen des B-Plans erst dann in Kraft treten würden, wenn dieser beschlossen und bekannt gemacht worden sei. Die in der Präsentation dunkelrot markierten Gebiete seien B-Pläne, die aufgrund des hohen Umnutzungsdrucks in der ersten Prioritätsstufe aufgestellt werden sollen. Auch für die anderen (hellrot umrandeten) Wohngebiete sollten gemäß dem vorgelegten Konzept in einer zweite Stufe B-Pläne zum weitgehenden Ausschluss von Ferien- und Zweitwohnungen aufgestellt werden. Er weist erneut ausdrücklich darauf hin, dass die meisten Ferienwohnungen in Travemünde unter den Bestandschutz fallen würden. Lediglich in den wenigen Fällen, in denen Ferienwohnungen bereits heute nach geltenden B-Planfestsetzungen unzulässig seien, müsse die Bauaufsicht tätig werden. In allen übrigen Bereichen ohne geltende B-Pläne werde die Bauaufsicht nur bei Ferienwohnungen in Reihenhäusern Nutzungsuntersagungen aussprechen, da für diese regelmäßig auch auf der Grundlage von § 34 BauGB keine Genehmigung erteilt werde. Darüber hinaus gehe die Verwaltung vom Bestandschutz für alle übrigen Ferienwohnungen aus, sodass sie sich auch nicht von sich aus auf die Suche nach nicht genehmigungsfähigen Ferienwohnungen im Bestand begeben werde.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.1 - Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen (4338 KB)