Auszug - Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

60. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:14 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

6.1.1 Bearbeitungsstand von Erhaltungssatzungen (Herr Matthies) 5.610

TOP 6.2.2 am 16.08.2021 VO/2021/10324

1. Am 27. Juli 2020 hat die Bürgerschaft der Verwaltung den Arbeitsauftrag erteilt, für die Gebiete Helldahl (Travemünde) und Weinbergstraße / Gustav-Falke-Straße (Siedlung Gärtnergasse) zeitnah Satzungen zu verabschieden mit dem Ziel, den Gebietscharakter der dortigen Siedlungen zu erhalten. Wurde für diese Gebiete eine Veränderungssperre erlassen? Wann ist mit einer Vorlage der entsprechenden Satzungsentwürfe zu rechnen?

2. Gibt es neben den o. g. Gebieten weitere Gebiete, für die die Stadtverwaltung die Erforderlichkeit entsprechender Satzungen erkannt hat, bzw. wo entsprechende Satzungen bereits in der Vorbereitung sind?

 

Abschließende Antwort am 15.11.2021

Antwort auf Frage 1:

r das Bebauungsplangebiet Helldahl wurde die Veränderungssperre den Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt (VO/2021/10318). Für das Bebauungsplangebiet an der Gustav-Falke-Straße wurde bisher keine Veränderungssperre erstellt. In Zuge von Bauantragsverfahren werden aktuelle Vorhaben entsprechend der Ziele des aufzustellenden Bebauungsplans beraten.

 

Antwort auf Frage 2:

Weitere Gebiete hat die Verwaltung nicht in Vorbereitung. Im Zuge der Vorhabenprüfung sind den Kriterien des Einfügens Rechnung zu tragen. Der § 34 BauGB stellt hierfür ein gut nutzbares Steuerungsinstrument dar. Eine noch bessere Steuerung durch Bebauungspläne ist unstrittig, es werden jedoch Bebauungsplanverfahren, die neue Bau- und Nutzungsrechte ermöglichen, vorrangig bearbeitet.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

6.1.2 Brand Güterbahnhof (Herr Ingwersen) 5.610

 TOP 6.2.8 am 16.08.2021

 Herr Ingwersen fragt, ob der Brand am Güterbahnhof die Planung für das Gebiet

beeinträchtige.

 

Abschließende Antwort am 15.11.2021

Der abgebrannte Hallenabschnitt wird rekonstruiert und u.a. der festgesetzten Nutzung Kita zugeführt. Die Planung für das Gebiet wurde durch den Brand nicht wesentlich beeinträchtigt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.3 Kiefern an der Travepromenade (Herr Leber) 5.660

 TOP 13.2.1 am 02.08.2021

Herr Leber fragt, warum zwei der drei Kiefern an der Travepromenade in Travemünde vertrocknet sind.

 

Abschließende Antwort am 15.11.2021

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr hat mit dem Kurbetrieb Travemünde (KBT), der für die Flächen zuständig ist, Kontakt aufgenommen und um Informationen zu der Anfrage gebeten.

Nachfolgend wird der Vermerk des Kurbetriebs zu der Anfrage wiedergegeben:

 

Im Vorfeld des Bauvorhabens „Neugestaltung der Travepromenade“ hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 03.06.2019 den Erhalt der drei Schwarzkiefern an der Travepromenade im Bereich „Backskiste“ entschieden. Der KBT als Bauherr des Projekts beauftragte daraufhin die entsprechende Umplanung beim Landschaftsplanungsbüro Clasen & Werning mit dem Ziel, die drei zu erhaltenden Kiefern in die Freiraumplanung zu integrieren. Im Frühjahr 2020 wurde im Rahmen der Vorbereitungen für den Baubeginn ein Baummonitoring in Auftrag gegeben. Dieses bescheinigte den drei Kiefern einen leichten Pilzbefall, wie er bei vielen Kiefern in Travemünde leider zu beobachten ist.

Trotz Baumschutzmaßnahmen, Erdaufschüttung und permanentem Bewässern haben die durch den Pilz bedingten Verfärbungen der Bäume, sowie der Nadelabwurf zugenommen. Um Gewissheit über den aktuellen Zustand der Kiefern zu erlangen, wurde im August 2021 erneut ein Baumgutachter um Rat gebeten. Dieser kommt in seiner Stellungnahme zu folgender Beurteilung:

Die Kiefern am Zugang zur neuen Travepromenade weisen einen deutlich verstärkten Befall durch die Kiefernschütte auf. Der Befall durch den Pilz war bereits im Frühjahr 2020 festzustellen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist bereits eine Kiefer komplett abgestorben, und eine zweite weist Schädigungen von 70% im Kronenbereich auf. Auch an der dritten Kiefer ist bereits ein Nadelverlust in der Krone, sowie Verfärbungen in der Nadelstruktur festzustellen. Diese Entwicklung wird sich weiter verstärken.

Der intensive Pilzbefall ist aus fachlicher Sicht nicht auf die Bauarbeiten im baumnahen Bereich der Kiefern zurückzuführen, sondern war im Vorwege vorhanden und hat sich verstärkt. Die Kiefernschütte ist auch bei anderen Kiefern in Travemünde verstärkt vorhanden.

Aus fachlicher Sicht sollten die drei absterbenden Kiefern am Zugang zur Trave­promenade entfernt werden. Um eine erneute Schädigung durch Pilzbefall aus­zuschließen, sollten keine Kiefern mehr an diesem Standort gepflanzt werden, sondern durch eine Laubbaumpflanzung ersetzt werden.“

Da der Landschaftsarchitekt die alten Kiefern gemäß des politischen Willens sehr attraktiv in den Freiraumn integriert hat, sollen die neu zu pflanzenden Bäume in die dafür vorgesehenen Pflanzbereiche gesetzt werden. Welche Arten hierfür geeignet sind, ist mit dem Baumgutachter abzustimmen. Es bleibt zu hoffen, dass die übrigen von der Kiefernschütte befallenen Schwarzkiefern in Travemünde die Krankheit überstehen, da sie für den Küstenbereich sehr prägend sind.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

6.1.4 Fahrradverkehr in der Fußngerzone (Herr Matthies) 5.660

TOP 6.2.3 am 16.08.2021 VO/2021/10330

Gibt es zwingende Gründe (wenn ja, welche), warum der Fahrradverkehr in der Breiten Straße nicht dem Lieferverkehr gleichgestellt werden darf?

 

Abschließende Antwort am 20.09.2021

In der Fußngerzone ist Lieferverkehr bis 10.30 Uhr zugelassen. Die Zeit ist vor einigen Jahren von 10 Uhr erweitert worden, da viele inhaberbetriebene Geschäfte erst um 10 Uhr öffnen.

Der Radverkehr ist zwischen 19 und 9 Uhr freigegeben, um insbesondere den Schulverkehr, der das Rad benutzt, auf kurzem Weg sein Ziel erreichen lassen zu können.

Lieferverkehr mit dem Rad ist ebenso bis 10.30 Uhr zugelassen, wenn die Lieferung wegen ihres Gewichtes oder ihrer Größe nicht über längere Wege getragen werden kann.

 

Mit der Trennung der Zeiten von dem Lieferverkehr und dem Radverkehr soll dem Fußverkehr, der sich dann schon in der Fußngerzone befindet und durch die notwendigen Lieferfahrzeuge noch beeinträchtigt wird, die Möglichkeit gegeben werden, sich auf der Fläche der Fußngerzone zumindest ungehindert vom Radverkehr bewegen zu können.

 

Die Straßenverkehrsbehörde nimmt die Anfrage zum Anlass zu prüfen, ob die bisherige Begründung noch zutreffend ist und ob gegebenenfalls eine generelle Ausweitung der Zulassung des Radverkehrs ermöglicht werden kann.

 

Ergänzung zur abschließenden Antwort am 15.11.2021

Die Straßenverkehrsbehörde hat die Möglichkeit, der Anfrage zu entsprechen, nun abschließend klären können und für die Fußngerzone auf der Altstadtinsel die Freigabe für den Radverkehr von 19.00 bis 10.30 Uhr angeordnet.

Die Beschilderungsänderung wird im nächsten Jahr nach Abschluss der Einschränkungen durch den Weihnachtsmarkt erfolgen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.